Beiträge von Schnurb

    Das ist natürlich ernüchternd. Das eine Klassenfahrt nicht als Mehrarbeit gilt, könnte ich verstehen. Das dies aber abhängig davon ist, ob ich befristet oder unbefristet angestellt bin, wirkt für mich recht willkürlich.


    Jetzt höre ich zusätzlich von euch was von Entfristung. Ich bin bereits seit 4 Jahren immer wieder befristet an Schulen angestellt. Seit 3 Jahren ununterbrochen an der selben Schule. Stellt das einen Grund für Entfristung dar?


    VG

    für wen ist Mehrarbeit unzulässig?

    1) Angestellte Lehrkräfte in Festanstellung

    1b) … in Teilzeit

    2) befristet angestellte Lehrkräfte

    2b) … in Teilzeit

    3) verbeamtete Lehrkräfte

    3b) … in Teilzeit

    Ich weiß, dass Mehrarbeit bei uns vergütet wird, sobald es monatlich über der Bagatellgrenze liegt (>4 Stunden im Monat).

    Hallo,


    Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Unterforum gelandet.


    Konkret geht es um folgendes:


    Ich bin befristet an einer Gesamtschule in NRW angestellt mit 25,50/Woche als Vertretungskraft. Jetzt hat mich die Schulleitung gebeten, eine Klasse auf Klassenfahrt zu begleiten. Da ich die Klasse gerne mag und auch niemanden hängen lassen will, habe ich zugesagt. Erst später habe ich mir Gedanken um den zeitlichen Aufwand gemacht und es kam die Frage auf, ob diese Mehrarbeit in irgendeiner Weise kompensiert werden kann.


    Meine Schulleitung hat dies verneint mit dem Hinweis, dass Mehrarbeit bei befristeten Anstellung grundsätzlich nicht vergütet werden können.

    Meine Frage: Wieso ist meine Befristung ausschlaggebend dafür, ob ich Anrecht auf Ausgleich dieser Mehrarbeit habe? Oder ist dem nicht so?



    Ich freue mich auf eure Antworten

    VG

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