Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sollte nur unter bestimmten, individuell zu prüfenden Voraussetzungen erfolgen, da er meist mit erheblichen Risiken verbunden ist und eine notarielle Vereinbarung braucht. Ein Ausschluss ist fast ausschließlich über einen notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.
Das Familiengericht prüft die Vereinbarung allerdings auf Sittenwidrigkeit und unzumutbare Benachteiligungen. Ist z.B. ein Partner durch Kindererziehung oder fehlende Erwerbstätigkeit in der Altersvorsorge stark benachteiligt, kann der Ausschluss unwirksam sein. Ein Ausschluss kann für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner erhebliche Nachteile bedeuten und sollte daher sehr sorgfältig abgewogen werden.
Für Einzelheiten [--- Mod-editiert] empfehlen wir natürlich eine unabhängige Rechtsberatung eurer Wahl: die Google-Suche schulg ihn vor, sorry. ![]()