Beiträge von NurKurzundwech

    Als Ergänzung zum Thema, da dieser Punkt gerne falsch - typisch Lehrer - weitergereicht wird:

    Wird ein Beamter aus dem Dienst entlassen, so verliert er NICHT seine halbe und schon garnicht irgendeine Rente. Sondern: Die Pension wird umgewandelt in Rentenpunkte, welche mittels der jährlichen Bruttobesoldungen (kein Durchschnitt über alle Jahre!) berechnet werden. Der Arbeitgeber (das Bundesland bzw. der Bund) zahlt darauf sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmeranteil. Die derart berechnete Rente ist auf jeden Fall geringer, als die eines vergleichbaren angestellten Lehrers, da dessen Bruttolohn höher ist/war, als die des Beamten.

    Interessantes Detail: Wer zahlt denn den Arbeitgeberanteil von 1,8% für die Pflegeversicherung?

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