Hallo,
ich habe eine Dienstliche Beurteilung für eine Bewerbung gebraucht, die wohl leider schlecht ausgefallen ist. Kann mir jemand sagen, ob die Beurteilung hinfällig ist, wenn ich die Bewerbung zurückziehe? In einem Beitrag aus NRW stand, dass die Beurteilung dann "vernichtet" wird und nicht in die Akten gelangt.
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen. Lg