Unterhälftige Teilzeit ist regulär nicht möglich.
Das ist nicht korrekt. Eine Reduzierung ist möglich, wird aber nicht stattgegeben. Darüberhinaus reduziert ein Bewerber nicht, wie man dem Stelleantrittformular entnehmen kann.
Unterhälftige Teilzeit ist regulär nicht möglich.
Das ist nicht korrekt. Eine Reduzierung ist möglich, wird aber nicht stattgegeben. Darüberhinaus reduziert ein Bewerber nicht, wie man dem Stelleantrittformular entnehmen kann.
Hallo,
ich habe mal ne Frage: Wie werden bei euch üblicherweise AG Angebote finanziert, die nicht von Lehrern angeboten werden. Wir haben das Angebot eines Schachlehrers, der gerne eine AG anbieten möchte. Ich halte das für eine total sinnvolle Sache, aber sein (kleines) Honorar muss irgendwie finanziert werden und irgendwie scheint bei uns keiner eine Idee zu haben, wo das Geld dafür herkommen könnte. Wie läuft so etwas typischerweise bei euch an der Schule?
Danke!
Meine Perspektive aus Sicht eines Schachlehrers (Nebenjob): Waldorfschulen zahlen etwa 20-30Euro/h auf Honorarbasis. Das ist jedoch einen Größenordnung, die eine öffentliche Schule wohl eher nicht finanzieren kann.
An meiner aktuellen Schule (als Nicht-Schachlehrer) zahlt der Förderverein knapp 15Euro und die Schule 10Euro (ca. 25Euro)jeweils für die drei AGs, die von Externen angeboten werden. Das schulische Geld kommt in Teilen aus regionalen Stiftungen und Firmenfördergelder.
Wenn ich als Lehrer in NRW (unbegründet) Teilzeit beantrage, dann wird dieser postwendend abgelehnt. Die Begründung: Mangelfachlehrermangel.
Wenn ich mich hingegen neu auf eine Stelle (insbesondere auch Planstellen) bewerbe, kann ich im "Vertrag" (Stellenantrittserklärung) angeben, wie viel ich arbeiten möchte. Sogar 20% des regulären Deputats wäre möglich. Ob, ich die Stelle erhalte, würde natürlich auf einem anderen Blatt stehen.
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