Ich wurde mit Anfang 40 in den Ruhestand versetzt. Für meine Gesundheit war es am besten. Ich hatte vorher versucht, im Dienst zu bleiben und einen anderen leidensgerechten Dienstposten zu erhalten. Das war ein Kampf gegen Windmühlen, weil niemand wusste wohin mit mir. Es war unheimlich erschöpfend. Seitdem ich akzeptiert habe, dass ich im Ruhestand bin und gesundheitlich nicht mehr alles kann, geht es mir besser.
Bezüglich der Kommentare vor meinem: es ist ein grundsätzlich völlig anderer rechtlicher Status, ob jemand noch im aktiven Dienst ist und wegen einer Dienstunfähigkeit keinen Dienst leistest oder ob jemand wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Die Teilnahme an der Kochshow und andere medienwirksam diskutierte Nebentätigkeit betrafen Beamte, die sich formell im aktiven Dienst befanden und wegen einer Dienstunfähigkeitsbescheingung keinen Dienst geleistet haben aber trotzdem Nebentätigkeiten ausgeübt haben. Das ist heikel und kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solange man im aktiven Dienstverhältnis befindet, sind strenge Genehmigungspflichten resp. Anzeigepflichten zu beachten. Auch gibt es enge Grenzen, was den erlaubten Zeitumfang angeht. Insbesondere bei bestehender Dienstunfähigkeit empfiehlt sich die schriftliche Abstimmung mit dem DH, ob die Nebentätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Nach Versetzung in den Ruhestand gelten andere Regeln, die deutlich entspannter sind. Können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Mit Beginn meines Ruhestands habe ich Infos vom DH (NRW) dazu bekommen. In den ersten fünf Jahren bin ich demnach verpflichtet, meinem DH die Aufnahme einer anderen Tätigkeit anzuzeigen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Alle Einnahmen müssen der Stelle gemeldet werden, die die Versorgungsbezüge auszahlt. Es erfolgt dann eine Prüfung, ob die Einkünfte mit der Pension verrechnet werden. Jeder hat eine individuell berechnete freie Hinzuverdienstgrenze. Bei etwa 1600 Euro brutto. Hat man Einkünfte über diese Grenze wird um den entsprechenden Betrag die Pension gekürzt solange die Einkünfte bestehen.
Nach Ablauf der 5 Jahre muss man in NRW nur die Stelle, die die Besoldung auszahlt, über berufliche Tätigkeiten und Einkünfte informieren und nicht mehr den DH. Grundsätzlich ist man frei, alles mögliche beruflich zu tun. Auch Vollzeitarbeit oder neue Ausbildungen sind dann erlaubt. Auch eine Teilnahme an Fernsehshows. Das muss mit dem DH nicht abgesprochen werden. Im Ruhestand ist man also recht frei. Es bleibt jedoch bestehen, dass man eine Pflicht zur Gesunderhaltung hat bzw. eine Pflicht darauf hinzuarbeiten, dass eine Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Deswegen empfiehlt es sich auch im Ruhestand jegliche mögliche anderen beruflichen Tätigkeiten mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Dieser kann dann dokumentieren, dass es gesundheitlich ok ist und das falls notwendig dem Amtsarzt oder dem DH bei evtl. Rückfragen zur Gesunderhaltungspflicht entsprechend bescheinigen, dass keine medizinischen Hinderungsgründe vorliegen. Bevor ich den Ruhestand versetzt wurde, habe ich mich anwaltlich über die wichtigsten Punkte im Gespräch beraten lassen. Hat etwa 200 Euro gekostet und hat mich ruhig schlafen lassen. Kann ich empfehlen.
Vielen vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Das hilft mir sehr.
Danke auf den Hinweis mit dem Anwalt, das kann ich auch noch machen. Nur eine Nachfrage dazu: Hattest du zum Ruhestand ein Gespräch mit dem Anwalt oder gab es bei dir auch irgendein Gespräch mit dem Dienstherrn? Oder nur den Termin beim Amtsarzt und alles andere lief ganz bürokratisch per Schriftverkehr?