Es gibt Neuigkeiten, vorweg es wird nichts geben. De facto wird das 1. Beförderungsamt in der SEK I damit abgeschafft.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-5478.pdf
Seite 54 :
IV. Lehrkräftebesoldung
Neben der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amts-angemessenheit der Alimentation wird mit diesem Gesetz ein zweites Maßnahmenpaket für den Schulbereich umgesetzt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung der Besoldung von Lehrkräften sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 317) wurde die Einstiegsbe-soldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I zunächst stufen-weise angehoben. Zum 1. August 2026 wurden die entsprechenden Lehrkräfte schließlich in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Die Landesregierung hat im damaligen Gesetzge-bungsverfahren angekündigt, zu prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funk-tions- und Leitungsämtern im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen auf-grund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I notwendig sind. Ein zwingender besoldungsrechtlicher Änderungsbedarf ergab sich lediglich hinsichtlich des Amtes ,,Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordi-natorin oder Koordinator –", da nach der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf Besoldungs-gruppe A 13 andernfalls nicht mehr der erforderliche Abstand zwischen den betreffenden Äm-tern bestanden hätte. Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S.474) eine Amtszulage ausgebracht, damit sich das funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin vom Einstiegsamt abhebt. Weiterer besoldungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht infolge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich nicht.