Beiträge von Witzlos

    Die Landesregierung schafft somit indirekt das 1 Beförderungsamt im SekI Bereich und an Grundschulen ab.

    So sieht es wohl demnächst aus:

    SEK I:


    1.Einstiegsgehalt: A13 SEK I


    2. Seltene Beförderungsstellen im SEK I Bereich Koordinatorenstellen: A13 SEK I + Zulage ( Zulage beträgt 261,26 Brutto)

    • Revision mit Dezernent+ Konferenz+ Kollegiale Fallberatung.


    3. Noch seltener im SEK I Bereich Koodinatorenstellen A14 SEK I

    • Revision mit Dezernent+ Konferenz+ Kollegiale Fallberatung.



    SEK II:

    1. Einstiegsgehalt: A13 SEK II + Z ( Strukturzulage Laufbahngruppe 2 117,25 brutto)


    2. 1. Beförderungsamt A14 SEK II

    Revision mit Schulleitung



    Die Koordinatorenstellen waren schon immer mit einer aufwendigeren Revision verbunden. Somit wurden sie auch, indirekt höher bewertet, als das 1. Beförderungsamt obwohl man das gleiche Geld bekommen hat. Die Amtsbezeichnung war eine andere. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass wenn diese Tätigkeiten mit einer Zulage gewertet werden bekommen die Inhaber von A13 SEK I Beförderungsstellen nichts.


    Hier ein fiktives Beispiel bezüglich der neuen Gehaltsabstände ohne Kinder und Mietstuffzuschläge. Angaben in Nettolohn.


    A13 SEK I = 4500€

    A13 SEK II + Z = 4570€

    A13 SEK I + Z ( Koordinatorstelle) = 4655€

    A14 SEK I (Koordinatorstelle) = 4780€

    A14 SEK II ( 1. Beförderungsamt) = 4780€


    Man hat also die A13 SEK I Koordinatorstelle so ungefähr in der Mitte zwischen A13 und A14 positioniert. Wo sollte man also noch die ehemaligen A13 SEK I (1 Beförderungsamt) noch eingliedern können.

    Das ist korrekt.

    Es geht darum, dass A13 für Alle einfach nicht die Wahrheit darstellt. Ab 1.8.26 bekommen Alle an den Grundschulen, Sekundarschulen, Realschulen und die Sek.1 Lehrer an Gesamtschulen A13. Kollegen an Berufsschulen, Gymnasien oder der Gesamtschule mit der Lehrbefähigung Sek.2 erhalten nämlich A13 mit Zulage. Also gibt es nicht A13 für Alle im Einstiegsamt, sondern für einige A13Z.

    Und ja: die Sek.1 Kollegen, die ein 1. Beförderungsamt inne haben, nach bestandener Revision und Bestenauslese usw., mit der Übernahme von Zusatzaufgaben die beförderungswürdig sind, fallen von der Besoldung A13 im ersten Beförderungsamt auf A13 im Eingangsamt zurück. Aktuell gibt es keine Lösung in NRW. Wenn du als Sek 1 Kollege an einer Gesamtschule nun ein A14 Amt anstrebst, findest du dich direkt in der SL als Abteilungsleiter wieder.

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    Ich stimme dir zu. Ein kleine Korrektur es gibt an Gesamtschulen, die Möglichkeit ein A14 Amt zu bekommen ohne SL oder Abteilungsleitung zu sein, als Sek I Lehrkraft. Es gibt davon nur sehr wenige Stellen, die die Schulen bekommen. Es sind, dann Funktionsstellen. Du findest die unter Stella.nrw .

    https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Stella/on…&stellenart=1_2


    Es sind sogenannte Koordinator/in Stellen. Die Schulleitung kann die Stellen für unterschiedliche Aufgaben ausschreiben. Müssen also nicht unbedingt was mit Schulleitung zu tun haben.
    Die sind auch explizit für 2.1 (Zweite Laufbahngruppe , erstes Einstiegsamt) ausgeschrieben. Die Revision ist jedoch aufwendiger (mit Dezernent, Konferenz usw.)


    Diese Koordinator/in Stellen gibt es an der Gesamtschule sogar als A13 Stellen. Die Revision ist ebenfalls eine mit Dezernent. Ich habe einen Kollegen, der so eine Stelle hat. Er hat vor 6-7 Jahren für diese Stelle eine Revision mit Dezernent usw. machen müssen. Diese ist ab dem Sommer nix mehr Wert.

    Ab Sommer 26

    Neue Kolleginnen SEK I frisch aus dem Referendariat = A13

    Neue Kolleginnen SEK II frisch aus dem Referendariat = A13Z


    Kolleginnen SEK I mit Funktionsstelle (0 Entlastungsstunden für diese Tätigkeit) und 15 Jahren Berufserfahrung + erfolgreicher (Bestenauslese es gab wirklich mehrere Bewerbungen für die Stelle) und aufwendiger Revision. = A13


    Ihr könnt euch bestimmt vorstellen wie sich diese Person fühlt.

    Ich hab noch ein Beispiel aus der Realität und zeigt wie absurd hier gehandelt bzw. nicht gehandelt wird.

    Ort Gesamtschule NRW.

    SEK II Kollege hat vor 4-5 Jahren eine Beförderung erhalten. Tätigkeit Schild. A14

    SEK I Kollege hat ebenfalls vor 4 Jahren eine Beförderung erhalten. Tätigkeit ebenfalls Schild. A13


    Beide arbeiten an der gleichen Schule. Haben vor paar Jahren eine Beförderung erhalten. Erstes Beförderungsamt für die gleiche Tätigkeit.


    Ab Sommer sieht es nun so aus:

    SEK II Kollege bekommt weiterhin für seine Zusatzarbeit A14.

    SEK I Kollege bekommt für seine Zusatzarbeit nix mehr.

    Das Schulministerium will mir nun sagen, der SEK I Kollege kann seine Zusatzarbeit in Zukunft für lau machen. Es gehört ja zu seiner Dienstpflicht oder was auch noch immer. Den SEK II entlohnt man weiterhin mit einer Beförderung.

    SEK I Kollegen können auch an der Gesamtschule A14 erhalten. Das sind jedoch Koordinatorenstellen und sind somit mit einer Revision verbunden, wo der Dezernet vorbeikommt. Es sind keine Abteilungsleiterstellen.

    Diese Koordinatorstellen für SEK I sind sehr rar. Alleine der Aufwand ist schon wesentlich größer. Außer diesen Stellen wird es also für die SEK I Lehrkräfte keine Beförderungsstellen geben.

    Ich glaube das Schulministerium macht sich auch noch über die Leute lustig. Wie soll man sonst folgendes verstehen: Bezirksregierung Düsseldorf hat für die Gesamtschule SEK I aktuell, 76 Beförderungsstellen ausgeschrieben (A13 Lehrer). Bewerbungsfristen gehen bis Ende März.

    https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Stella/on…3.0869979791055

    Was denkt sich die Bezirksregierung hierbei:
    Bewirbt euch ruhig . Macht ruhig eure Revision, steckt Arbeit rein, übernimmt ruhig eine extra Aufgabe. Dafür bekommt ihr ab Sommer genau folgendes = NIX.

    So sieht Wertschätzung aus.

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