Die Landesregierung schafft somit indirekt das 1 Beförderungsamt im SekI Bereich und an Grundschulen ab.
So sieht es wohl demnächst aus:
SEK I:
1.Einstiegsgehalt: A13 SEK I
2. Seltene Beförderungsstellen im SEK I Bereich Koordinatorenstellen: A13 SEK I + Zulage ( Zulage beträgt 261,26 Brutto)
- Revision mit Dezernent+ Konferenz+ Kollegiale Fallberatung.
3. Noch seltener im SEK I Bereich Koodinatorenstellen A14 SEK I
- Revision mit Dezernent+ Konferenz+ Kollegiale Fallberatung.
SEK II:
- Einstiegsgehalt: A13 SEK II + Z ( Strukturzulage Laufbahngruppe 2 117,25 brutto)
2. 1. Beförderungsamt A14 SEK II
Revision mit Schulleitung
Die Koordinatorenstellen waren schon immer mit einer aufwendigeren Revision verbunden. Somit wurden sie auch, indirekt höher bewertet, als das 1. Beförderungsamt obwohl man das gleiche Geld bekommen hat. Die Amtsbezeichnung war eine andere. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass wenn diese Tätigkeiten mit einer Zulage gewertet werden bekommen die Inhaber von A13 SEK I Beförderungsstellen nichts.
Hier ein fiktives Beispiel bezüglich der neuen Gehaltsabstände ohne Kinder und Mietstuffzuschläge. Angaben in Nettolohn.
A13 SEK I = 4500€
A13 SEK II + Z = 4570€
A13 SEK I + Z ( Koordinatorstelle) = 4655€
A14 SEK I (Koordinatorstelle) = 4780€
A14 SEK II ( 1. Beförderungsamt) = 4780€
Man hat also die A13 SEK I Koordinatorstelle so ungefähr in der Mitte zwischen A13 und A14 positioniert. Wo sollte man also noch die ehemaligen A13 SEK I (1 Beförderungsamt) noch eingliedern können.