Beiträge von Sonnenschirm5

    Erst einmal vielen lieben Dank für eure Nachrichten! Über das Thema des Arbeitgebers wollte ich keine Grundsatzdiskussion auslösen ;) Ich bin ebenfalls davon ausgegangen, dass man bei uns Beamten von einem Dienstherrn spricht. Da mir in der geforderten Bescheinigung des „Arbeitgebers“ aber bescheinigt werden soll, wie lange genau ich in welchem Bildungsgang tätig war/bin, bin ich davon ausgegangen, dass nur die Schulleitung so genaue Übersichten hat und nicht etwa eine übergeordnete Instanz. Aber da mag ich falsch liegen, daher auch meine Frage im Forum :)

    auch in meiner Bewegung für die Lebenszeitverbeamtung stehen keine genauen Zeiträume.


    Und ja, wie richtig vermutet wurde komme ich aus NRW.

    Meiner Schulleitung möchte ich einfach noch nichts sagen - eben aus den Gründen, die chilipaprika erläutert hatte. Ob das Ganze zustande kommt, weiß ich ja noch gar nicht 💁

    Tatsächlich habe ich die alten Beiträge schon durchforstet aber zumindest bisher noch keinen gefunden, der mir bei der Frage weiterhelfen würde. Daher meine Hoffnung hier auf jemanden zu treffen; der den Prozess schon durchlaufen ist und etwas dazu sagen kann.

    Grüße aus dem Bundesland, in dem man Berufskolleg sagt ;)

    ch bin ein verbeamteter Lehrer in Deutschland und überlege in die Schweiz auszuwandern. die Gründe sind für mich vielfältig und sollen hier nicht zur Debatte stehen ;)

    mich treibt der Anerkennungsprozess um. Das edk sagt, man brauche für die Anerkennung des deutschen Lehrdiploms bzw. für die Anerkennung der Berufserfahrung eine Bescheinigung des arbeitgebers für die Tätigkeiten. nun möchte ich meiner Schulleitung nicht in diesem Stadium sagen, dass ich überbelege auszuwandern, brauche aber einen entsprechen Nachweis.. hat jemand von euch Erahrungen dazu? Ich freue mich über Antworten

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