BINGO ...Wir rechnen beim ALT-ERFÜLLER Sek.1 Lohn bis Juli 2026:
11/6 Entgelt 6573,97€ + 460 (aufwachsende Zulage) + 105 ( im Rahmen von Tarifverhandlungen ausgehandelte Paralelltabellenzulage UFFFFF, die, wie ich höre ja scheinbar nicht zählt, obwohl von den Gewerkschaften + der TDL abgesegnet 😵💫)
macht zusammen: 6615,95 !!! Bislang erhaltenes Gehalt ...dies wird ignoriert, d.h. die Berechnung ist wie folgt:
6510.95 (E11/6+460) - 6573,97 (E13/5) = DIFF 63,02 €, ABER Garantiebetrag 180 - 63,02 = 116,98 € GARANTIEbetrag zusätzlich zu E13/5 statt Stufengleich Höherzugruppieren
Laut Gewerkschaftler CHEMIKUS08 orientiert man sich aber FIKTIV an der stufengleichen Höhergruppierung 13/6 ... so oder so ist die Differenz unter 180 €...und "es soll dann KEINE Deckelung des Garantiebetrages geben"...
RICHTIG ist, der Garantiebetrag wir im Sinne des AG verrechnet...
Frage:
1.Wieso ist die tariflich von Gewerkschaften und TDL ausgehandelte Paralelltabellenzulage FÜR LEHRKRÄFTE !!! nicht im Sinne des TVL ....Lehrer werden doch immer gesondert verhandelt, ODER wieso ist z.B. unsere Arbeitszeitregelung anders als die TVL Bestimmungen ???
2.Wieso müssen Teile der Tarifler, d.h. nur die nun "Neu-Erfahrungsstufen-Runtergruppierten", da diese ja scheinbar an Erfahrung eingebüßt haben, hinehmen €€€ und Stufenlaufzeit über Jahre einzubüssen.
WO SIND DIE GEWERKSCHAFTEN ??
Wie wäre es mit kollektivem EINFRIEREN der ARBEITSKRAFT entsprechend unserer Jahressonderzahlung (seit 2018...), die ja in E13 auch noch auf 46,XXX % reduziert wird.
s.a. VERGLEICH: TARIFRUNDE 2025/2026 TvÖD Bund/Kommune:
In der TVöD-Tarifrunde 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung vereinheitlicht. Ab dem Jahr 2026 gilt für den TVöD (VKA) grundsätzlich ein Bemessungssatz von 85 %.
Für den TVöD (Bund) werden die Bemessungssätze ab dem Jahr 2026 angehoben auf 95% für die Entgeltgruppen 1-8, 90% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 75% für die Entgeltgruppen 13-15.
Die Gedanken sind frei ! Ich verzichte auf weiteres Gewerkschaftsbashing mit Kurzrückblick auf 2006 (Umstellung BAT zu TVL = GEWERKSCHAFTLICH TOLERIERTE ERSATZLOSE STREICHUNG von Orts-/Familien-/Kinderzuschlägen sowie END-Entgelderfahrunhgstufe z.B. bei E13/ ehemals BAT IIa ...) Die Gedanken sind frei! Mal sehen ob die Gewerkschaften wieder "Hand in Hand" auch juristisch klagen werden, sollte den Beamten die Höchst-Altersversorgung von 71,75 % auf 68% aus solidarischen "Gleichbehandlungsgründen" gemindert werden sollte...