Beiträge von diboo

    Die Art des Delikts ist egal, es bewegt sich jedenfalls im Bereich einer Bagatelle und wird sehr wahrscheinlich eingestellt. Somit hätte ich keine Vorstrafe und es wäre egal. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich aber doch eine Verurteilung (Strafbefehl) bekommen sollte, will ich wissen, wie die saarländischen Behörden damit umgehen. Denn in diesem Fall könnten sie mir aufgrund des versuchten Betrugs die "charakterliche Eignung" absprechen.

    Da das aber Einzelfallentscheidungen sind und ich dazu quasi null Erfahrungsberichte im Internet finde, frage ich hier nach. Den konkreten Fall möchte ich nicht diskutieren, das habe ich mir meinem Anwalt bereits getan und das Ergebnis daraus steht oben.

    Hey,

    Ich habe letzte Woche einen Fehler gemacht, der mir als versuchter Betrug ausgelegt werden könnte. Ich bin Ersttäter, es ist kein Schaden entstanden bzw er wurde umgehend beglichen und es handelt sich um ein Delikt im einstelligen Eurobereich.

    Ich weiß noch gar nicht, ob es überhaupt zu einer Anzeige kommt und selbst wenn, kann ich zuversichtlich sein, dass eine Einstellung des Verfahrens (evtl gegen Auflagen) erreichbar ist.

    Aber da ich ein verkopfter Mensch bin und das Internet gut darin ist, einem die schlimmsten Horrorvisionen vor Augen zu führen, wollte ich mal nach Erfahrungen fragen, falls es doch auf einen Strafbefehl (definitiv unter 90 Tagessätzen) hinauslaufen würde.

    Ich möchte mich bis spätestens Februar auf eine Planstelle im Saarland bewerben und weiß, dass ich dort angeben muss, ob ich gerichtlich verurteilt bin. Im Falle einer Verfahrenseinstellung könnte ich dies verneinen, gibt es aber einen Strafbefehl, dann müsste ich es angeben. Das Internet sagt mir nun, dass durch den Delikt Betrug meine charakterliche Eignung in Frage gestellt werden könnte und es damit im Lehrerberuf für mich keine Zukunft geben würde.

    Nun zu meiner Frage: Hat jemand persönliche Erfahrung oder kann von Erfahrungen von Familien. Freunden. Kollegen etc. berichten, die trotz Vorstrafe verbeamtet wurden oder eben nicht. Dazu findet man quasi null Erfahrungsberichte.

    LG

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