Dein Schulleitung beruft sich wahrscheinlich auf folgenden Paragraphen der Allgemeinen Dienstordnung:
Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit
(3) Lehrer und Lehrerinnen können, soweit sie während der allgemeinen
Unterrichtszeit der Schule nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch den
Schulleiter oder die Schulleiterin bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren
mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall
zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in
der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht,
Der ist natürlich schwammig formuliert. Vielleicht kann dir euer Personalrat behilflich sein oder du kannst den Punkt evtl. in der nächsten Konferenz ansprechen. Wenn dein Leben durch die schwammingen Arbeitszeiten nicht mehr planbar ist und da keine Einsicht besteht, hätte ich Termine: keine Kinderbetreuung, Zahnarzt, kranke Schwiegermutter u.ä. Will dein Chef dafür ärzliche Nachweise, überreiche ihn selbige mit der Aufforderung die 5 Euro dafür zu ertstatten.