Beiträge von Janni79

    Wir arbeiten jahrgangsübergreifend in 1 und 2 mit dem Einstern und sind alle zufrieden. Die Kinder können selbständig damit arbeiten und sich mathematische Inhalte erarbeiten. Jedes Kind arbeitet in seinem Tempo, die Lehrperson kann sich den schwachen zuwenden. Daneben haben wir aber zu jedem Thema noch eine kleine Vertiefungsmappe, um die Inhalte aus dem Einstern weiter zu vertiefen.

    So schnell wird man leider auch nicht immer auf Probe verbeamtet, das hängt von der Stellensituation ab. Ich habe aber festgestellt, dass man durch Anrufe im Schulamt diesen Prozess ein wenig beschleunigen kann (nerven bringt was, man muss sich nur trauen ;)). Eine Freundin von mir hat in anderen Bundesländern feste Stellen abgelehnt, um mit ihrem Mann zusammen zu leben, leider wartet sie nun schon zweieinhalb Jahre auf eine feste Stelle...
    Sitzt du denn schon auf einer festen Stelle?
    Ansonsten erfolgt die Verbeamtung auf Probe nach einem Besuch beim Amtsarzt, die Verbeamtung auf Lebenszeit dann mit einem Unterrichtsbesuch (bei mir waren es zwei Stunden, die ich zeigen musste) auf Veranlassung des Schulamts und einem weiteren Besuch beim Amtsarzt.

    Mir geht es da ähnlich wie meiner Vorrednerin.
    Ich habe gerade im Ref einige Mitreferendare gesehen, die diesem Job beileibe nicht gewachsen waren, es aber durchgezogen haben, da sie ja schon so viel Zeit und natürlich auch Geld investiert hatten. Im Studium, aber auch im Ref hat sich eigentlich niemand getraut zu sagen, dass man nicht geeignet ist...
    Wobei es natürlich auch ganz schön schwer ist, dies zu sagen. Woran macht man das fest? Schließlich haben ja mehr oder weniger erwachsene Menschen sich für dieses Studium entschieden, man sollte sich ja schon gut einschätzen können?!
    Mein Rektor verfährt mit Praktikanten so, dass er gleich im ersten Gespräch vor dem Praktikum klar sagt, dass die wenigen Stunden, die sie leisten müssen, beileibe nicht dem Schulalltag entsprechen, der sie später erwartet, er aber die Verantwortung hat, sie genau auf den Alltag vorzubereiten und sie jeden Tag volle Stundenzahl antanzen lässt. Das vermittelt zumindest schon mal ein realistischeres Bild als das normale Praktikumsbild.
    Theoretisch braucht das System bereits im Studienumfeld etwas, um auf den Alltag vorzubereiten und ggf. auch seinen Berufswunsch zu überdenken. Allerdings habe ich noch nichts gefunden, was dies auch wirklich leisten könnte.
    Für den Schulalltag wird es auf Dauer darauf hinauslaufen, dass jedem Lehrer Supervisionsmöglichkeiten geboten werden, um der Frühpensionierung, dem Burnout entgegenzuwirken.

    logos:
    In der Regel ist der 1.2. Stichtag für die Anträge, ich weiß nicht, wie es für Niedersachsen ist, aber in SH sollten alle Anträge zwecks besserer Planung schon am zum 15.11. eingegangen sein. Es gilt aber zu beachten, dass der Dienstweg ein sehr langer ist. Ich hab mich daher im Ministerium erkundigt (kann ich nur empfehlen, die zuständige Stelle kennt sich am besten aus) und in Absprache dann nur ein Exemplar auf dem Dienstweg, die anderen direkt eingeschickt. (Mein Antrag wäre sonst nicht fristgerecht eingegangen, der schlummert immer noch im Schulamt...)
    Einige Bundesländer bestehen darauf, dass man eine bestimmte Zeit im jeweiligen Bundesland gearbeitet haben muss, bevor man sich versetzen lassen kann. Erkundige dich einfach, wie es für Niedersachsen aussieht, vielleicht hast du ja Glück und es gibt diese Karenzzeit dort nicht :-).
    In der Regel sollte eine Freigabe spätestens nach dem dritten Antrag erfolgen (Beschluss KuMi-Konferenz), dies garantiert dir aber leider nicht, dass dich RLP auch aufnehmen muss. Dies kannst du durch Eigeninitiative (Gespräche mit dem Personalrat, Schulamt (->sie kennen deinen Namen) oder der Suche nach einer Schule, die dich nehmen würde) verbessern.


    Mare:
    Deinen Status hast du dir erworben, der auch in den anderen Bundesländern anerkannt wird. Wenn du wieder von vorn anfangen müsstest, müsstest du ja keinen Versetzungsantrag stellen, wenn du nur über das offizielle Bewerbungsverfahren gehen würdest. Aber genau da brauchst du ja die Freigabeerklärung deines jetzigen Dienstherrn, also verlierst du deinen Status nicht mehr...

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