Beiträge von katrin34327


    die frage ist interessant! ich will ab 1.2.12 wieder arbeiten und mir wurde gesagt, dass ich dann einen antrag im sommer 2011 stellen soll. ist das verkehrt? sollte ich evtl. auch einen zum 1.8.11 stellen, obwohl ich da in elternzeit bin? weiß das jemand?

    Zitat

    Original von webe
    Übrigens, auch wenn's deinem Baby so ganz gut geht, ich glaube nicht dass sich das Durchleiden von Schmerzen so positiv auf ein Ungeborenes auswirkt...


    :super: das sehe ich genauso!

    hallo flecki!


    ganz klar: krankschreiben oder beschäftigungsverbot! ich bin in der 38. ssw, aber es geht mir schon lange so wie du es beschreibst! ich könnte mir nicht vorstellen so zu arbeiten!


    denk an dein baby und bleib daheim! wenn der bauch (nach nur so kurzer zeit in der schule und vom hin- und herhetzen) hart wird, ist das ganz klar ein zeichen von überlastung!


    denk jetzt mal an dich und nicht an die anderen!


    schwangere grüße
    katrin

    hallo flecki!


    zum thema §-demenz kann ich dir ein lied singen! so gehts mir auch grad :D, aber ich versuchs mal: du bekommst ganz normal deine bezüge weiter und musst keine anträge stellen. ich hab noch drei wochen bis zum et und es hat sich nichts verändert, bekomme dieselben bezüge wie vorher. so geht das auch bis zum ende des muschu (also acht wochen nach geburt).


    einen zuschuss zur pkv beantrage ich nach der geburt bei der bezügestelle, da ich ein jahr in elternzeit gehen will. man bekommt (hier in nds.) pro monat (elternzeit) 31€ zuschuss zur pkv.


    viele grüße
    katrin

    ich kann mich den anderen nur anschließen: erstmal herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft!


    ich vertrete dieselbe meinung, wie die anderen hier, da ich auch ähnliche erfahrung gemacht habe. nach sechs wochen festanstellung war ich urplötzlich schwanger, obwohl es lange zeit hieß, dass es auf natürlichem weg nicht klappen wird. soviel dazu :D! ich habe mir sorgen gemacht wegen der schule, den kindern, was die sl von mir hält..und dann bekam ich ein bv, wovon ich heute denke, dass es in anbetracht meiner gesundheitlichen lage wirklich sinnvoll war! jetzt, vier wochen vor der geburt, habe ich eine andere meinung dazu, nämlich die, dass die schule auch ohne mich auskommt. ich mache mich nicht mehr verrückt, sondern genieße die schwangerschaft. ich habe ein recht darauf, wie jede andere frau, die beim zahnarzt oder an der fleischtheke oder im büro arbeitet, auch.


    ich wünsche euch, dass alles glatt geht und ihr die zeit voll auskostet!



    Danae: ich drücke dir und deinem krümel die daumen!

    Zitat

    Original von Kalinka
    Klinke mich auch noch mal mit ein. Ich bewerbe mich ja praktisch aus aus der Elternzeit heraus. Ist es theoretisch möglich, dass das abgebende Bundesland sagt: "Du hast dich woanders zur Verfügung gestellt und nichts bekommen, jetzt musst du was von uns annehmen."
    Gerade weil es sich bei mir um benachbarte Länder handelt, ist mir der Gedanke gekommen.


    In eigenem Bundesland nicht zur Verfügung stehen, im anderen auf Stellensuche gehen - geht das?


    ?( puh, schwierig, keine ahnung. sowas würde ich direkt bei der für dich zuständigen behörde nachfragen. klingt bei denen zwar erstmal doof, aber du musst ja wissen, wo du dran bist.

    du kannst dich während der ez für das ländertauschverfahren bewerben. du solltest aber genau schauen, welches datum du als "tauschtermin" angibst. ansonsten kann es dir passieren, dass es auch ganz schnell klappt und du eigentlich noch in elternzeit sein willst.

    Zitat

    Original von Schmeili
    Könntest du nicht eventuell vorher mit dem zuständigen Schulamt in Hessen telefonieren? Möglicherweise ginge es ja auch, dass du nur einen Wunschbezirk/Schulamtsbezirk angibst?!


    hab ich schon. die dame beim ssa sagte mir, dass ich die schule selbst finden muss :rolleyes:.


    es gibt aber neues: habe noch einmal mit der lschb telefoniert und der herr, der übrigens sehr freundlich und zuvorkommend ist, sagte, dass das NICHT meine aufgabe ist und es genügt, wenn ich einen wunschlandkreis angebe. also alle aufregung für umsonst :D!

    Zitat

    Original von Kiara
    Ich denke schon, dass der Antrag - auch ohne angegebene Schule - als schon gestellter Antrag gilt. Aus diesem Grund habe ich diesen Antrag nämlich gestellt.
    "Leider" hat es aus dem Grund geklappt, weil unser Sohn Mitte August erst 8 Monate alt war. Ich wollte gerne noch länger zu Hause bleiben, hätte aber mit Ende des Elterngeldes wieder anfangen müssen zu arbeiten (die lieben Finanzen). Mir war es zu riskant alles auf eine Karte zu setzen und so habe ich in diesem Jahr schon den Antrag gestellt.
    Mittlerweile habe ich mich mit dem "Erfolg" auch ausgesöhnt. Unserem Zwerg geht es gut bei einer Tagesmutter und das Arbeiten macht richtig Spaß. Allerdings freue ich mich auch auf einen eventuellen zweiten Mutterschutz und dann bleibe ich definitiv länger zu Hause!


    danke für deine antwort! klingt logisch. schön, dass es bei euch mit der tamu so gut klappt. wir werden auch eine haben, und ich hoffe, dass es funktioniert.

    wow, kiara! das ist ja ´n ding! hattest du denn letztlich eine schule auf dem antrag angegeben? nein, du schreibst ja, dass du dir keine schule gesucht hattest... da bin ich aber echt verblüfft!


    vielleicht geb ich einfach keine an, wenn sich keine finden lässt. dann zählt der antrag aber trotzdem zur kategorie "schon gestellte versetzungsanträge", oder?


    wieso hat es "leider" geklappt? *neugierig ist*

    hallo!


    ich bin im mutterschutz und möchte voraussichtlich nach meiner elternzeit im dezember 2011 wieder einsteigen. da ich in hessen wohne und in niedersachsen unterrichte, wurde mir nun von der lschb vorgeschlagen, einen versetzungsantrag (ländertauschverfahren) nach hessen zu stellen.


    folgendes problem: der antrag muss ein halbes jahr vorher gestellt werden und es wird gesagt, dass man sich eine schule in hessen suchen soll, die einen nehmen würde. aber die schulen in hessen planen nicht so langfristig, da sie meist erst kurz vor beginn des halbjahres erfahren, wieviel unterrichtsversorgung, sprich lehrkräfte, sie "genehmigt" bekommen. d.h. im klartext, dass die schulen einem im sommer noch nicht sagen können, ob sie jemanden im winter gebrauchen können und ich daher auch keine schule "fest" in meinen antrag als wunschschule schreiben kann.


    ist es dann überhaupt sinnvoll einen antrag zu stellen, wenn man keine schule angeben kann? wer hat hier erfahrungen mit dem tausch von nds nach hessen? wieviele anträge muss man stellen bis sie genehmigt werden? und geht das tatsächlich nur, wenn ich eine zielschule angebe?


    viele grüße
    katrin

    Zitat

    Original von rudolf49
    also m.W. behälst du doch während der Elternzeit die Planstelle an deiner Schule und kehrst nach der Beendigung wieder darauf zurück! Und wenn jemand für deine Vertretung eingestellt wird, so erhält diese/r einen zeitlich befristeten Vertrag bis zu dem Tag, wo wieder einsteigst, wo soll da das Problem liegen?


    nein, und das ist definitiv in nds nicht so! ich hab es schriftlich hier vor mir. beamtenrecht ist ländersache und in nds wird es nunmal anders geregelt als in nrw. in hessen wird es auch wiederum anders geregelt als in nrw und nds.

    Zitat

    Original von Tenar
    Mit meinem SL mag ich nicht reden. Bei mir / uns ist es so, dass wir vergeblich versucht haben Kinder zu bekommen und nun auf einer Adoptionsliste stehen. Da mein SL eine alte Tratschbacke ist, will cih nicht das das ganze Kollegium Beschied weiß, bevor überhaupt irgendwas entschieden ist.


    das würde ich meiner sl auch nicht mitteilen. ist ja deine privatsache, und wenn du nicht abschätzen kannst wie lange es noch dauert..


    ich drücke dir die daumen und finde, dass eine adoption ein mutiger schritt ist!

    Zitat

    Original von redfairy
    Also ich habe die Info von der Landesschulbehörde, dass man mit Kind an eine Schule im Umkreis von 30 km kommt. Das finde ich in Ordnung, dann kann man ja auch mit Haus... planen.
    Wenns passt und man möchte kommt man auch an die alte Schule, aber da hat man wie gesagt keinen Anspruch drauf.


    das ist ja interessant! denn diese frage habe ich auch bei der lschb gestellt, aber die wollten sich auf keinen km-umkreis festlegen! das wäre ja ein traum :D! danke für die info! gibts das auch schriftlich :D?

    Zitat

    Original von nirtak


    Es ist einfach so, dass geschaut werden, ob an der alten Schule noch Stunden "frei" sind, die die "Elternzeitlerin" nach ihrer Rückkehr bekommen kann. Wenn ja, dann bleibt sie natürlich an der Schule (sofern gewünscht). Wenn aber keine Stunden frei sind (weil z.B. ein Jahr zuvor jemand für diese Lehrkraft eingestellt wurde oder es eine Klasse weniger an der Schule gibt oder...), was soll man dann mit der Lehrkraft machen? Oft bleibt die Lehrkraft offiziell an der Schule, wird aber abgeordnet (teilweise mit allen Stunden) und kann an die Schule zurückkommen, sobald dort wieder Bedarf ist.


    richtig, das ist die begründung für deren vorgehensweise. an sich auch logisch, aber für uns nicht so günstig. ich war leider erst sechs wochen an dieser schule, und habe dann wegen meiner schwangerschaft, und diversen problemen damit, ein bv erhalten. die schule ist ein traum! tolles kollegium, nette sl, aber was will man machen?


    wenn du ein paar stunden im ersten jahr machst, ist die chance sicherlich größer dort zu bleiben, aber eben keine garantie. mehr weiß ich leider auch nicht.


    für mich wäre es, mal abgesehen davon, dass meine jetzige schule super ist, eher besser an eine andere zu kommen. momentan muss ich zu meiner schule 120km hin und rück pendeln (also pro strecke ca. 45 minuten). ich denke, dass ich das mit kind nicht mehr schaffe. allein schon, weil ich immer um viertel nach sechs losgefahren bin und da ja noch gar keine krippen etc. auf sind. und auch teilzeit (1000€ weniger im monat) lohnt nicht bei den vielen fahrtkosten..


    ich hoffe, dass ich an eine schule versetzt werde, die näher an meinem wohnort (anderes bula) ist. aber jetzt freue ich mich erstmal auf die geburt und meinen kleinen krümel. der rest wird sich dann ergeben und ich kann es sowieso nicht beeinflussen. ach ja, und bei kind nr. zwei steht dann wieder eine elternzeit an, wo man nicht weiß wohin man danach kommt..das ist auch der grund, weshalb wir uns nicht trauen ein haus zu kaufen/zu bauen, weil ich nie weiß wo ich lande..ist schon bescheuert.


    willst du denn überhaupt im ersten jahr arbeiten? oder würdest du es nur machen, um die stelle zu behalten? hast du schon mit deiner sl gesprochen?

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