Bei mir ist das so:
Nach einem Arztbesuch bekomme ich mehr oder weniger sofort eine Rechnung zugeschickt. Habe ich Rechnungen /Rezepte im Wert von 100 Euro gesammelt, reiche ich sie zuerst bei der Beihilfestelle ein und nach meist längerer Bearbeitungszeit bekomme ich die Rechnungen mitsamt einer Aufstellung, was sie bezuschussen, zurückgesendet.
Nun reiche ich die Originalbelege weiter an meine Krankenkasse, die ebenso verfährt.
Wichtig ist es nun, die Erstattungssätze zu überprüfen. Es kommt vor, dass die Beihilfestelle etwas kürzt. Meist sind es Ärztehonorare, die über dem 2,3 fachen Satz liegen. Das muss der Arzt dann besonders begründen. Von daher empfiehlt es sich, solche Arztrechnungen erst nach Erstattung zu bezahlen bzw. die Mahnung in Kauf zu nehmen. Sonst bleibst du evt. auf den Kosten sitzen, das Geld im Nachhinein vom Arzt zurückzubekommen ist immer komplizierter, als zu verhandeln und zu sagen: Wird nicht erstattet, bitte Rechnung anders schreiben.
Ich habe mittlerweile 2 Kinder und bin nur noch mit halber Stelle am "Werke", es ist so kompliziert, dass ich dem gesetzlichen System hinterhertrauere.
flip