Zitatsmali schrieb am 13.10.2005 10:30:
So wie ich das verstanden habe hört sich deine Bitte eher so an, als hättest du deine Note für die Arbeit schon bekommen, bist aber unzufrieden und willst jetzt eine Art Gegengutachten einholen?
Ich habe mal die Suchfunktion bemüht, die gesagt hat, dass Emmi200 schon im Referendariat ist. Da sie/er im August inhaltlich für ihre/seine Prüfungslehrprobe gefragt hat, wird es sich wohl um die 2. Staatsexamensarbeit handeln. Allerdings müsste die ja wohl schon länger abgegeben sein (bei mir in Niedersachsen, Prüfung Anfang März, war es Anfang Januar). Also scheint mir die Vermutung von smali zutreffend zu sein.
Da stellt sich dann aber wieder die Ausgangsfrage, wer "befähigt" ist - bzw., warum ein Studienseminar ein Gegengutachten eines sich aus sonstwelchen Gründen im Internet tummelnden Lehrers anerkennen sollte.
LG, das_kaddl.

