In Niedersachsen muss jede Schule ein "Vertretungskonzept" erstellen. Unseres schaut so aus:
Die vormaligen Betreuungskräfte, die durch den Erlass "Arbeit in der Grundschule" zu "Pädagogischen Mitarbeitern" geadelt wurden, werden auch für Vertretungsstunden eingesetzt (das sieht der Erlass vor). Inhaltlich gestaltet bei absehbarem Fehlen die ausfallende Lehrerin die Unterrichtsstunde, die Pädagogische Mitarbeiterin hält sie nur.
Zweite Möglichkeit, plötzliche Erkrankung: unser Rektor ruft die Pädagogischen Mitarbeiterinnen der Reihe nach an, wer zuerst kann, der wird eingesetzt. Inhalt der Unterrichtsstunde: etwas aus den "Vertretungsordnern", die wir pro Klassenstufe und Fach angelegt haben.
Mehrere Lehrer fallen aus, sodass der Pool der Pädagogischen Mitarbeiterinnen nicht ausreicht: die Klasse wird mit der Parallelklasse zusammengelegt, es wird in der Turnhalle oder der Aula unterrichtet - meist Spiele oder Sport.
Bei "höheren Klassen" der Grundschule (3./4.) kann es auch "Stillarbeit" geben; für die Aufsicht ist der Lehrer im benachbarten Klassenraum zuständig.
Wenn viele Lehrer ausfallen, wird über den Rundfunk Unterrichtsausfall bekanntgegeben. Die Idee haben wir von einem benachbarten Gymnasium übernommen, die neulich einen solchen Fall hatten: von 18 Lehrern waren 16 krank
- da hörte man im Radio "der Unterricht für die Klassen 5 bis 13 des Roswitha-Gymnasium B.G. fällt heute aufgrund der Erkrankung mehrerer Lehrer aus" -> natürlich glaubten die Eltern nicht und schickten ihre Kinder trotzdem zur Schule. Die waren aber ganz schnell wieder zu Hause ![]()
Das "Vertretungskonzept" wurde von der Außenstelle der zuständigen Bezirksregierung abgenickt, also scheint es zumindest den rechtlichen Regelungen zu entsprechen.
LG, das_kaddl
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