ZitatOriginal von brabe
Ich finde es nur kindisch, dass im Nachhinein noch darüber gesprochen wird. Die Kommission hätte das 2006 herausfinden sollen und dies hat sie nicht. Für mich wäre damit das Thema gegessen.
Wenn ich einen Schüler beim Abschreiben nicht erwische, dann darf ich trotz gleicher Textstellen in der Klassenarbeit ja auch keinen Täuschungsversuch geltend machen. Von daher hatte er einfach Glück, dass seine Kommission dies alles übersehen hat.Für uns Lehrer ist das nun nur interessant, denn sonst kommen alle mit ihren Plagiaten an und sagen, der durfte das doch auch!
Eine meines Erachtens nach doch eher naive Sicht der Dinge. Es geht hier nicht um in einer Klassenarbeit auswendig gelernten und auf Papier gebrachten Text, sondern um den Nachweis der Befähigung wissenschafltichen Arbeitens, was m.E. im der Causa Guttenberg nicht mehr der Fall sein kann. Diese dummdreiste Abschreibe wirf auch ein schlechtes Licht auf den Doktorvater sowie die übrigen in dem Prozess der Dissertation und Disputatio involvierten Personen. Eine Person des öffentlichen Lebens, der so eine Frechheit abgibt und dann auch noch summa cum laude dafür bekommt, das geht nicht. Auch genau weil unsere Schüler dann demächst kommen und sagen - wieso, der geht ohne Konsequenzen aus der Sache und ich 0 Punkte für die zusammengeschusterte Facharbeit? No way!
Grüße
Raket-O-Katz