Es ist schon sehr lange her, 2008, aber meine Bedenken:
Damals war ich verheiratet und mein Mann selbst auch in der pkv. Nach Ende des Referendariats folgt ja in der Regel eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit.
Da während des refs nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, folgt kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sollte der Ehepartner genug verdienen hat man auch keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wenn er selbst in der PKV ist kann man nicht als Familienmitglied mit versichert werden (wie es in der GKV geht). Es gab außerdem keine Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern in dieser Situation, das geht aus irgendeinem Grund nicht.
Wir mussten dann also ohne mein Einkommen und ohne Unterstützunggelder zurechtkommen UND meine teuren Beiträge zur pkv zahlen.
Diese Lage könntest du nochmal recherchieren - vielleicht wäre es bei dir ja auch anders, für uns war das verheiratet sein echt doof 😁.
(Der Ausweg war dann Sozialversicherungspflichtig angestellt zu arbeiten, damit konnte ich mich selbst gesetzlich versichern. Ich habe drei Monate in der ambulanten Altenpflege gearbeitet).
LG