ich glaube, dass die Ferien mitbezahlt werden (also nicht als ALG, sondern als Lehrerinnengehalt), ist nur dann der Fall, wenn du danach genau dieselbe Lehrerin vertrittst, also den gleichen Vertrag wieder hast wie vorher. Vertretungsverträge sind ja immer an die zu vertretende Person gebunden. ALso wieder mal IN HESSEN
Drück dir die Daumen,d ass du bald dein Ref. anfangen kannst und nciht immer auf diese Verträge angewiesen bist!