Beiträge von der PRINZ

    Dies schreiben die Eltern, nicht du
    An die Schulleitung ´
    Hiermti beantragen wir den freiwilligen Rücktritt unseres Kindes blablabla aus Klasse bla in Jahrgangsstufe blubb zum ... (muss mindestens 6 WOchen vor den Sommerferien sein, sonst nicht mehr möglich)

    Dann berufst du eine Klassenkonferenz ein, ihr diskutiert, ob es dem Kindelein wirklich was bringen wird, oder ob es ohnehin schwachbegabt dort weider bei den leistungsschwächeren sein wird, wägt Erfolgschancen ab, stimmt schließlich ab und trefft eine Entscheidung, die ihr der Schulleitung mitteilt, die sie den Eltern mitteilt

    und an unserer Schule wird dem ANtrag der Eltern nicht automatisch stattgegeben...

    joa, mehr fällt mir dazu grade nicht ein

    Je ein Klassenfoto Ersties udn Zweities zusammen, dann ein Einzelfoto eines Zweitklässler, um das rundherum alle Erstklässler (die, denen zu jeweils dem Kind was einfällt) etwas Nettes oder Liebes schrieben (so gut wie sie es eben können, bei sehr unverständlichen, druckst du noch die "Übersetzung" daneben, damit Zweitie es auch lesen kann)

    Jetzt würde ich mich sehr über die Aufklärung der Unklarheit freuen:

    Welche Hilfsmittel kann man denn benutzen, wenn man alleine in einem leeren Raum an einem leeren Tisch sitzt und vorher NICHT weiß, was geprüft wird???

    Und zweite Frage: WOHER wussten die "Lehrer", wer gelogen hat.
    Es geht um das Thema LÜGEN und man muss darauf vertrauen,d ass einem die Mitwirkenden sagen, ob sie gelogen haben, nachdem sie dies erfolgreich geschafft hatten??? oder wie???

    Mir ist die Durchführung nicht wirklich klar.... Wussten die Probanden, dass es um das Thema Schummeln und Lügen geht? Oder dachten die, es ginge wirklich um einen Intelligenztest????

    Nun werde ich mir nach dieser spannenden, gerade quergelesenen Diskussion hier mal 25 min. Zeit nehmen und die Umfrage auch machen... Mal sehen, obich schon in 10 min. wieder da bin... das klingt ja fast so...
    Sorry, Nina... okay, looos geht's!


    höre gerade "Person 5"... "die Lehrerin" liest ja ab, die "Schüler" spielen das ganz gut. ... oder ist das kein Spiel??? okay, ich mache weiter

    wir arbeiten mit Busteine vom Schroedelverlag, das Sprachbuch finde ich ganz okay, das Lesebuch nutze ich kaum.
    Persönlich würde ich mir ein Lesesprachbuch hören.
    Gutes habe ich auch über Lollipop gehört, in dem Sach-und Sprache verknüpft sind.

    Zitat

    Original von Schmeili
    Die Frage kann ich dir ganz direkt beantworten: In Hessen wird Halbjahr für Halbjahr NEU gerechnet! Bewertungszeitraum ist immer das Halbjahr, wie mir meine Schulleiterin sagte. In Hessen gibt es nämlich nicht nur eine Halbjahresinformation sondern ein "Zeugnis Schuljahr 08/09 1. Halbjahr" und ein Zeugnis Schuljahr 08/09 2. Halbjahr".
    Hatte nämlich letztes Jahr dasselbe Problem und habe darum meine Schulleiterin gefragt (da ich aus Nds. kam, war ich mir nämlich unsicher).

    Danke Schmeili, wenn mir jetzt deine Chefin noch sagen könnte, WO man das findet.... DAS WÄRE SUPER!! Meine haben wir nämlich gestern TOTAL mit verunsichert :D Ich kann ja schlecht morgen in meiner Schule sagen, aber die Chefin von Schmeili hat gesagt, ... ;) Meine Chefin meinte dann schlussendlich, wenn einer zwischen zwei Noten stünde, sollten wir das 1. Halbjahr miteinbeziehen. Hallo? Entweder bei allen oder bei niemandem! D.h. für mich aber nun, dass wir sie mit unserer Diskutiererei selbst verunsichert haben...

    Lass uns lieber beim Thema bleiben...

    Ich bin ja nun in der Grundschule tätig, wo es Handys, wenn überhaupt nur ganz unten im Ranzen gibt und verstehe noch nicht ganz, WIE euch die Jugendlichen aufnehmen, dazu müsste doch das Handy sichtbar ÜBER dem Tisch benutzt werden. Merkt man das nicht? Verbietet man es dann nicht sofort?

    Zitat

    nicht immer einfach mitzukriegen, wann mit einem Handy gefilmt wird.


    Ich fände es auch schlichtweg das Letzte mich von anderen gefilmt im Netz wiederzufinden (und dann auch noch beim Unterrichten!!!:-O) - hoffe aber einfach mal, das meine Schüler so weit nicht sind und so schnell auch nicht so weit kommen....

    danke euch

    oh, hatte deinen ganzen Beitrag gar nicht gesehen....upsi, sonst hätte ich das lange hier ja nicht eingefügt (DAS WAR JETZT MEIN EDIT)

    aus dem hessichen geht leider nichts klar hervor...oder ich überlese es..... da heißt es "nur":

    Zweiter Abschnitt

    Leistungsbewertung

    § 73
    Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens

    (1) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten oder Punkte bewertet, soweit die Leistungen für die Erteilung von Zeugnissen und entsprechenden Nachweisen erheblich sind. Das Gleiche gilt für die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler in Zeugnissen. Die Leistungsbewertung und die Beurteilung des Verhaltens können durch schriftliche Aussagen ergänzt oder ersetzt werden.

    (2) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat. Für die Leistungsbewertung sind die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend.

    (3) Zuständig für die Bewertung einzelner Schülerleistungen und für die Gesamtbewertung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen sind auch bei gemeinsamem Unterricht die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler in dem jeweiligen Fach zuletzt unterrichtet haben. Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch die Klassenkonferenz.

    (4) Bei der Beurteilung durch Noten (Punkte) ist folgender Maßstab zugrunde zu legen:

    1. sehr gut (15/14/13), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

    2. gut (12/11/10), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

    3. befriedigend (9/8/7), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

    4. ausreichend (6/5/4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

    5. mangelhaft (3/2/1), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,

    6. ungenügend (0), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

    Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend (0).

    (5) Zur Feststellung des Lernerfolgs oder von Lerndefiziten können in den Schulen Leistungstests durchgeführt werden. Die Durchführung anderer Tests bedarf der Zustimmung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler. Die Testergebnisse sind den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern auf Verlangen bekanntzugeben.

    (6) Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung werden durch Rechtsverordnung näher bestimmt; dabei kann vorgesehen werden, dass für einzelne Jahrgangsstufen oder Schulformen an die Stelle einer Leistungsbewertung durch Noten eine schriftliche Aussage über Leistungswillen, Lernentwicklung und Lernerfolg tritt oder eine Beurteilung des Arbeits- oder Sozialverhaltens entfällt.


    § 74
    Zeugnisse

    (1) Der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler wird unter Angabe der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern in Zeugnissen, schriftlichen Berichten oder in anderer, dem Bildungsgang entsprechender Form ausgewiesen.

    (2) Ein allgemeines Zeugnis oder eine entsprechende Information der Eltern wird am Ende eines jeden Schulhalbjahres oder Ausbildungsabschnittes oder als Übergangszeugnis beim Verlassen der Schule erteilt.

    (3) Ein Abschlusszeugnis ist zu erteilen, wenn die Abschlussklasse erfolgreich besucht, eine vorgesehene Abschlussprüfung abgelegt oder das Bildungsziel erreicht worden ist. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, so ist ein Abschlusszeugnis zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler bei entsprechender Anwendung der für die Versetzung geltenden Vorschriften zu versetzen wäre.

    (4) Ein Abgangszeugnis ist zu erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, ohne dass die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen vorliegen.

    (5) Die Zeugniserteilung wird durch Rechtsverordnung näher geregelt; dabei kann vorgesehen werden, dass ein Zeugnis nur am Ende eines Schuljahres erteilt wird.

    Hallo,
    wer kann mir weiterhelfen,
    ich suche in einem Erlass, einer Verordnung oder dem Schulgesetz für HESSEN die Festlegung, zu welchen Teilen die Leistungen des 1. Halbjahres in die Zeugnisnote des 2. Halbjahres miteingerechnet werden.
    In meinem Kollegium gab es heute bei einem Pausengespräch recht unterschiedliche Meinungen darüber und beim googeln bin ich eben nicht so recht fündig geworden...

    Danke!

    Falls ihr es für Hessen nicht wisst, interessiert es mich auch, wie das in anderen Bundesländern festgelegt ist.

    kann dir ABläufe mit Liedvorschlägen und Texten (Theaterspielstück, Fürbitten, Segenswünsche) mailen zu den Themen:
    Fußspur
    Weg
    Unter Gottes Schutzund Schirm
    Wachsen wie ein Baum
    In Gottes Hand
    Thema Träume
    Brücke

    Such dir was aus, alles wird mir zu viel und schick mir ne PN

    Ich handhabe es im 2. Schuljahr anders als ab Klsse 3.
    Auch im 2. Schuljahr gibt es bereits ein Geschichtenheft, aber dort trifft man noch auf keine Reinschriften, sondern quasi nur auf Entwürfe.

    Die Kinder schreiben drauflos. WIchtig ist, dass sie die Texte ausschmücken, zu kleinen Bildern möglichst detailgetreu erzählen u.ä.

    Rechtschreibung und Interpunktion üben wir an anderen Beispielen.

    Die Verknüpfung, auch freie Texte zu verbessern, mache ich erst in Klasse 3. Ich will den Schreibfluss noch nicht ausbremsen...

    In Fotoalben, die wir z.B. von unserer Lesenacht o.ä. erstellt haben steht der fehlerhafte selbstgesdchriebene Kindertext neben dem gleichen von mir abgetippten, damit es in dieser Variante alle lesen können.

    5./6. Klasse: ca. 60 Minuten

    7./8. Klasse: ca. 90 Minuten

    9./10. Klasse ca. 120 Minuten

    genau, das kenne ich auch, würde ja beinahe noch 30 min. Kl 1-2 und 45-60 min. Kl. 3-4 ergänzen.
    Diese Zeiten gelten für einen durchschnittlich begabgten und durchschnittlichen schnellen Schüler, für einen Nachmittag (alle Fächer zusammen)
    Bei mir in Klasse zwei variiert die Hausaufgaben Zeit zwischen: Manchmal nach 10 min. fertig bis zu: "jeden Tag ungefähr eineinhalb Stunden" joah... so unterschiedlich sind ahlt auch die Kinder...

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