Beiträge von lotte1

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist es so, dass ich ja als "Beamtin auf Widerruf" privat versichert bin und die Krankenkasse nichts zahlt. Meine Hoffnung war - oder ist - dass ich auf Grund der begonnenen Mutterschutzzeit nicht "entlassen" werden kann.So dass ich über diese Zeit noch mein Gehalt weiter bezahlt bekommen. Das ist alles vielleicht ein Scheiß!!!!!

    Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen???
    Meine Prüfung zum 2. Staatsexamen ist Mitte Juni. Ich werde diese Prüfung recht schwanger ablegen. Meine Mutterschutzfrist beginnt Anfang Juli und mein Ende des Referendariats fällt genau in diese Mutterschutzfrist. Kann mir vielleicht sagen, ob ich da ein Recht auf Mutterschaftsgeld habe??
    Lieben Dank

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