@Lamaison: Das ist kein Rätsel, sondern das, was in Steuerklasse 1 mit allen Zuschlägen für Ehe und Kinder in Gehaltsendstufe zusammen kommt. Bitte rechne es gerne anhand Besoldungstabelle und üblichem Gehalts- bzw. Bruttonetto-Rechner selbst aus. PKV fällt kaum in Gewicht, da 70 Prozent Beihilfe in Bayern bei zwei Kindern. Der Angestellte hingegen bekommt halt keine Zuschläge für Kinder und hat hohe Abzüge für Sozialversicherung.
Und um 3000 Euro netto in Steuerklasse 5 minus PKV wie in deinem Fall heimzutragen, musst du mit einem Bachelorabschluss schon verdammt viel Glück haben.
Beiträge von gingergirl
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Lamaison, ich verstehe deine Verbitterung über die schlechte Bezahlung in A12 nicht. Ich hab dir das zwar schon mal ausgerechnet, mach das aber gerne noch mal.
Nehmen wir Kollegin XY aus Bayern. Sie ist verheiratet, 2 Kinder und Anfang 50, also mittlerweile in Gehaltsendstufe. Da sie für zwei Kinder Kindergeld bekommt, hat sie einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent, bekommt Familienzuschlag und Ehezuschlag. Zudem Weihnachtsgeld. Da kommen nach Abzug PKV ca. 44000 netto im Jahr in Steuerklasse 1 raus. Um das gleiche in der freien Wirtschaft zu verdienen, müsste ein Jahresgehalt von über 76000 Euro her.
76000 Euro bei einem Job, der einem Bachelorstudium entspricht (7 Semester Regelstudienzeit), null Personalverantwortung verlangt, zudem keinerlei Reisebereitschaft? Für 76000 Euro im Jahr musst du den echt erst mal auftreiben! Hätte die Beamtin gar drei Kinder oder mehr, entspricht das dann übrigens schon einem Jahresgehalt von 80000 im Euro plus!Spinne das Ganze nochmal ein bisschen weiter. Kollegin XY wird ernsthaft krank und fällt sehr lange aus. Ändert an ihrer Gehaltssituation nix. Gehalt läuft erst mal weiter. Die Angestellte in der Wirtschaft bekommt nach 6 Wochen im besten Fall Krankengeld in Höhe von 105 Euro am Tag.
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In Bayern sind die verpflichtenden Sitzungen geregelt. Da gibt es Lehrerkonferenzen, Fachsitzungen, Klassenkonferenzen und dann noch den Pädagogischen Tag. Alle diese Sitzungen haben eine relativ spezifische Agenda und haben eine feste formale Struktur. Alles, was darüber hinaus geht, ist keine Pflicht.
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Caro07: Gelder wurden an staatlichen Schulen durchaus schon veruntreut, aber nicht zu dem Zweck, dass Lehrern Gehalt rechtswidrig vorenthalten wurde. Geht ja auch gar nicht, denn Finanzstelle und Schulleitung sind ja getrennt. Oder sind die derartige Fälle bekannt?
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An einer Privatschule wird vielleicht auch einfach mal gerne beschissen und bereichert:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsbur…23?reduced=true
(interessante Hintergrundinfos zum Fall im Thread) -
Ich habe es hier ja schon öfter geschrieben. Mein Mann ist auch Lehrer. Er A14, ich A13. 2 Kinder. Wir arbeiten TZ, er 75 %, ich 70%. Wir gehen zusammen mit 6000 Euro netto nach Hause. Wirklich netto. In absehbarer Zeit werde auch ich A14 (Regelbeurteilung) und wir sind noch ein Stück weit weg von der Gehaltsendstufe. Und in wenigen Tagen bekommen wir ein gutes Weihnachstsgeld. Mit diesem Haushaltseinkommen in TZ (!) bin ich in meinem akademischen Umfeld nun wahrlich gut dabei!
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@Fossi: Meine Kunstlehrerin hatte nicht nur Schüler, sondern zusätzlich auch Zicklein im Auto. Glaubt dir heute kein Mensch.
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Nein, würde dem Grundsatz widersprechen, dass du alle Schüler gleich behandeln sollst.
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Fossi, der Ausschluss aus allen bayerischen Schulen ist doch auch hier denkbar:
Als "härteste" Ordnungnahmen in Art. 86 steht
"der Ausschluss von allen Schulen mehrerer Schularten unbeschadet der Erfüllung der Schulpflicht, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist, die Strafe noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und wenn nach der Art der begangenen Straftat die Ordnung oder die Sicherheit des Schulbetriebs oder die Verwirklichung der Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet ist." -
Whiteboard heißt das Ding.
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Bei Englisch solltest du berücksichtigen, dass ein längerer Auslandsaufenthalt wohl nicht vorgeschrieben, aber eigentlich vorausgesetzt wird. Sonst haut dir spätestens im Ref dein Seminarlehrer dir die mangelnde Sprachpraxis um die Ohren.
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Ja klar. Halbe Stelle, halbe Anzahl an Aufsichten. Warum sollte das auch anders sein? Bei uns wird da wirklich darauf geschaut. Halbe Stelle hat eine Aufsicht in der Woche. Volle Stelle zwei. Ich habe eine 70%-Stelle und mache eine Aufsicht und dann noch die, die nur bis zu den Herbstferien geht und dann wieder ab Ostern (im Winterhalbjahr ist der Sportplatz gesperrt). Geht doch.
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Oberfranken aka Naila IST schön. Angenehme Schüler, nette Eltern und München ist weit (was bedeutet, dass man nicht jeden kultusministeriellen Mist in vorauseilendem Gehorsam gleich mitmacht). Und von A14 lässt es sich angenehm leben.
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Wohnung in München untervermieten für die Zeit des Refs und für einen Platz am Seminar in Cham oder so bewerben. Da ist die Wohnung erstmal nicht weg und in Cham kommt man mit dem Refgehalt über die Runden.
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Sprechen wir jetzt von den ganz normalen Hausaufgaben oder von zusätzlichen Übungen, die du dir so ausdenkst? Hausaufgaben sind hier nicht verhandelbar und werden zuverlässig und zügig ausgeführt. Dafür verschone ich meine Kinder aber auch mit Zusatzaufgaben.
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Zur Polizei gehen, unbedingt. Und alle weiteren Fälle dokumentieren. Das Bild hast du ja zumindest noch.
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Warum nicht gleich auf Klassenfahrt mit der AIDA?
https://www.sueddeutsche.de/panorama/carl-…42?reduced=true
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