Beiträge von gingergirl

    Zitat von Fossi74

    Außer natürlich, man hat es mit der Bezügestelle aka "Landesamt für Finanzen" zu tun - da darf man sich dann von Beamten des niederen mittleren Dienstes belehren und anscheißen lassen. Aber das dünkt mir kein rein bayerisches Problem.

    Ich hab hier den Direktvergleich. Meine Eltern sind Beihilfe BW, ich Bayern. Glaube mir, im Vergleich zu der Ländle-Variante läuft die Abwicklung in Bayern reibungslos und angenehm.

    Zitat von Fossi74

    Schon das Schafsgesicht des DäKuZ (dämlichster Kultusminister aller Zeiten) im Grußwort der einschlägigen Postillen anschauen zu müssen sollte eigentlich einen Schmerzensgeldanspruch auslösen...

    Die Zeiten, als in BW Mayer-Vorfelder Kultusminister war, scheinst du nicht erlebt zu haben...

    Ich denke, da spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, die du klären musst bzw. die hier nicht so deutlich werden.
    1. Wie hoch ist dein Anfangsgehalt als Beamter im Vergleich zum Angestelltengehalt? Wie wirst du hinsichtlich der Erfahrungsstufen eingestuft? Fängst du bei 0 an oder wird dir da bezüglich der Stufen aus deiner bisherigen Tätigkeit oder einer früheren Angestelltentätigkeit im öffentlichen Dienst (du warst doch mal in Bayern?) angerechnet? Wenn du da ganz unten anfängst und noch dazu unter die Kürzung der Eingangsbesoldung fällst, könnte es sein, dass der finanzielle Vorteil des Beamtenstatus nicht so groß ausfällt. Allerdings machen SPD und CDU ja gerade Wahlwerbung damit, dass sie die Kürzung der Eingangsbesoldung abschaffen wollen.
    2. Gibt es bei deinem Angestelltengehalt so etwas wie eine Steigerung durch Erfahrungsstufen? Falls nicht, könnte auf lange Sicht das Beamtengehalt dann doch attraktiver sein.
    3. Bekommst du aktuell Kinderzuschläge bzw. hättest du als Beamter Anspruch darauf? Die Kinderzuschläge fallen hier finanziell bei Beamten nämlich schon einigermaßen ins Gewicht.
    4. Bist du sicher, dass du keinen Beihilfeanspruch hast? Ich bin mir einigermaßen sicher, dass verbeamtete Lehrer, die in Bayern an eine Förderschule in freier Trägerschaft "augeliehen" werden, beihilfeberechtigt sind.
    5. Wenn du dich als Beamter freiwillig gesetzlich versicherst, können die Kinder dann beitragsfrei familienversichert sein? In deinem Alter (so um die 40 habe ich aus deiner Pensionsrechnung geschlossen) und mit Kindern würde ich mich auf keinen Fall mehr privat versichern. Dir fehlt einfach die Zeit, in der die PKV Altersrücklagen bilden kann und das bedeutet, dass du im Alter wohl ziemlich hohe Beiträge bezahlen würdest. Ohne Beihilfeanspruch würde das auch heute wohl ein sehr teurer Spaß, gerade wenn du die Kinder voll versichern müsstest (die haben ja sonst einen Beihilfeanspruch von 80%).

    In meinem Bundesland steht im aktuellen Lehrplan zum Punkt "Schülerpotential" dann auch Folgendes:

    Das Gymnasium sieht seine Aufgabe darin, alle Schüler gezielt zu fördern, die sich aufgrund ihrer Begabung, ihrer Einsatzfreude,ihres Leistungsvermögens und ihrer Leistungsbereitschaft für ein Studium
    und für herausgehobene berufliche Aufgaben eignen.
    Schüler desGymnasiums sollen geistig besonders beweglich und phantasievoll sein, gern und schnell, zielstrebig und differenziert lernen sowie über eingutes Gedächtnis verfügen. Sie müssen die Bereitschaft mitbringen, sich ausdauernd und unter verschiedenen Blickwinkeln mit Denk- undGestaltungsaufgaben auseinanderzusetzen und dabei zunehmend dieFähigkeit zu Abstraktion und flexiblem Denken, zu eigenständigerProblemlösung und zur zielgerichteten Zusammenarbeit in der Gruppe entwickeln.

    Aber, das führt jetzt zu weit und völlig von Aktenklammers Frage weg. Aktenklammer, mir ist nicht klar, warum ihr keinen Anspruch auf eine Beratung/Unterstützung bekommt. Bei uns sind wir auch weit weg von Doppelbesetzungen, aber bei Kindern mit Förderbedarf können wir immerhin immer auf einen sonderpädagogischen mobilen Dienst zurückgreifen. Klar, der taucht vielleicht auch nur alle 3 Wochen an der Schule auf, aber man hat immerhin immer einen festen Ansprechpartner, mit dem man auch per Mail Kontakt halten kann. Ich habe keine Ahnung, wie in NRW das System funktioniert, aber ist es wirklich so, dass man entweder auf einen Sonderpädagogen an der eigenen Schule zurückgreifen kann oder halt "Pech" gehabt hat und völlig auf sich allein gestellt ist?

    Stimmt nicht ganz, ich freue mich schon auf mein Weinhachtsgeld Ende des Monats:

    Beamte in Bayern bekommen Weihnachtsgeld: 70 Prozent eines Zwölftels des Jahresgehalts plus 84,29 Prozent vom Familienzuschlag bis zur Besoldungsgruppe A11. Beamte der Besoldungsgruppe A12 und höher erhalten mit ihrem Gehalt für Dezember 65 Prozent als Weihnachtsgeld ausgezahlt.


    Dabei ist das Bruttoeinkommen meines Wissens in Bayern eh schon etwas höher als in Ba-Wü.

    Wir leben hier als Familie mit 2 Kinder übrigens auch sehr gut von einer zusammengerechnet 1,15 Stelle (Lehrerehepaar, beide in Teilzeit). Aber wir haben im Vergleich zu Cocos Beispiel auch wirklich weniger Ausgaben. Kigaplatz kostet beispielsweise gerade einmal an die 90 Euro für eine 5-h-Betreuung.

    Für Brandenburg kenne ich mich nicht aus, aber in Bayern z.B. wurde meines Wissens die Zahl der Krankheitsfreitage bei Lehrern, die unter der Verdienstgrenze Beitragsbemessung der Krankenkasse liegen, an die gesetzlich Versicherten angeglichen. Da ich unter der Beitragbemessungsgrenze liege, stehen mir beispielsweise in Bayern 20 Tage zur Kinderbetreung im Krankheitsfall zu. Ich habe im Forum auch schon gelesen, dass dies in NRW auch so sei. Möglicherweise stehen dir also mehr als die früher üblichen vier Tage zu. Ich habe mal fütr dich gesucht und für Brandenburg das gefunden: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212901
    In den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Dienstbezüge oder Anwärterbezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten, darüber hinaus Dienstbefreiung bis zum Umfang von insgesamt 75 Prozent der in § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Freistellung von der Arbeitsleistung jeweils vorgesehenen Arbeitstage gewährt werden.
    Du könntest also mit einiger Wahrscheinlichkeit unter diese Regelung fallen. Vielleicht enstspannt sich deine Situatuin dadurch schon etwas.

    So, ich habe jetzt extra mal wieder die bayerische Lehrerdienstordnung durchgelesen und sehe darin nichts, auf was der Schulleiter seine Informationspflicht im Klassenzimmer gründen könnte. Klar, du musst Aufsichten machen, weshalb die Viertelstunde vor Unterricht natürlich in Ordnung geht. Eine Informationspflicht aber sieht die LDO nicht vor. An deiner Stelle würde ich deinen Personalrat bzw. Hauptpersonalrat kontaktieren. Die Vertreter vom bllv sind meiner eigenen Erfahrung nach rechtlich sehr firm.

    Da dein Kind ja noch relativ klein ist, würde ich an deiner Stelle prüfen, ob ein Wechsel in "Teilzeit in Elternzeit" möglich ist. Das geht hier in Bayern bei Kindern unter 3 ohne Probleme mit kurzer Vorlaufzeit (8 Wochen denke ich).

    Ich selbst habe noch keine Erfahrung. Meine Mutter musste einen Leberfleck entfernen lassen und das ist sehr gut geworden. Man sieht nichts. ABER: Sie hat das bei einer Chirurgin und nicht beim Hautarzt machen lassen. Das würde ich dir auch empfehlen. Die sind für solche Sachen besser ausgebildet als Hautärzte. Die Ärztin meinte auch, dass sie einen ganz speziellen Faden verwende. Ob das der Hautazt auch macht?
    Meine Mutter war bei einer ganz "normalen" Chirurgin bei uns im Ort, aber eigentlich sind für solche Sachen plastische Chirurgen noch einmal besonders spezialisiert. Die Ärztin hat den Leberfleck auch pathologisch untersuchen lassen. Darauf solltest du natürlich auch achten, dass das gemacht wird.

    Wegen des Lehrermangels an den Mittelschulen eröffnet das Kultusministerium ab Schuljahr 2015/16 die Möglichkeit einer vereinfachten Nachqualifizierung.
    Interessenten für die 20 Plätze müssen sich bis 29. Mai 2015 (!) formlos direkt beim Kultusministerium zusammen mit einem tabellarischem Lebenslauf bewerben, wobei nur Fächerkombinationen mit Deutsch, Mathematik und Englisch berücksichtigt werden. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamt-
    prüfungsnote.
    http:// http://www.bllv.de/Meldungen.1500.0.html?&cHash=


    http://www.bllv.de/Meldungen.1500.0.html?&cHash=834922edf221b0b74bee19b46a07cc77&tx_ttnews</a>[tt_news]=7172

    Als Gymnasiallehrerin sage ich dir, dass ich der frühzeitigen Einschulung skeptisch gegenüber stehe. Ich habe schon oft erlebt, dass die frühzeitig eingeschulten Kinder sich in der 6./7. Klasse im sozial-emotionalen Bereich sehr schwer tun. Da sitzen dann Kinder, die wirklich noch sehr kindlich sind, neben jugendlichen "Schwerpubertierern". Da tun sich Welten auf. Und natürlich sind die Kleinen in ihrer naiven Art die perfekten Mobbing-Opfer. Die packen die Schule im kognitiven Bereich, aber nicht im sozialen.

    Daniel, wenn du bei deiner Fächerkombination (Geschichte!) eine Planstelle bei der derzeitigen Stellensituation bekommen hast, dann gehe ich davon aus, dass du ein gutes bis sehr gutes Examen gemacht hast, oder? Sonst hättest du keine Planstelle bekommen...
    Kannst du dir erklären, warum der SL eine so andere Auffassung von deinem Unterricht hat als deine Prüfer im Ref?

    Bist du sicher, dass du erst ab dem 14.09. bei der neuen Stelle Geld bekommst? Hier in Bayern wird man als Beamter mit Beginn des Schuljahres eingestellt. Beginn des Schuljahres ist mit Beginn der Sommerferien (1.8.). Vielleicht ist das bei euch ja auch so?

    Firelilly: Du hast keine Kinder, oder?
    Ich empfinde die Schule im Vergleich zum Alltagsirrsinn in der Familie eigentlich auch ganz entspannend. Das kann aber auch daran liegen, dass ich niemals auf die Idee käme, meine Kinder 1,5 Stunden vor einer DVD zu parken, während ich schlafe. Dazu kommt noch, dass ich in der Schule Profi bin und im Haushalt eher nicht ;) .
    Mich erstaunt, dass hier fast nie die beste aller Möglichkeiten angesprochen wird, Haushalt und Familie gerecht zu verteilen: Mann und Frau arbeiten gleich viel, im Job und zu Hause. Für mich hat es sich total bewährt, wenn beide Teilzeit arbeiten. Wird für mich immer ein Rätsel bleiben, warum auch bei Lehrerehepaaren der Mann so gut wie immer voll arbeitet und an der Frau dann die kleine Teilzeitstelle und beinahe komplett der Haushalt und die Familie kleben bleiben.

    Vielleicht wäre es für dich eine Option, den Abschluss für Lehrer an Mittelschulen zu machen? In einer der letzten Ausgaben der Zeitschrift "fränkische schule" (Regionalausgabe des bllv) war ein interessanter Artikel über 2 Lehrer in Oberfranken (eigentlich vom GY und RS), die parallel zu ihrer Vertretungsstelle an einer Mittelschule den Abschluss nachholen. Ist zwar nicht ganz ohne (sie müssen noch mal an die Uni und Scheine nachmachen) und dann noch eine Art verkürztes Ref, wenn ich mich recht erinnere, aber das ganze hat wenigstens eine Perspektive.

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