Beiträge von gingergirl
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Zauberwald, dass dein wirklicher Stundenlohn niedriger als dein Nettolohn geteilt durch deine Unterrichtsstunden ist, brauchst du mir nicht erklären. Ich habe heute Abend noch den Spaß eines Elternsprechtages. Und das mit einem Teilzeitgehalt.
Ich wollte nur darauf hinaus, dass Steuerklasse 5 kein Vergleichsmaßstab ist. Durch Steuerklasse 5 spart dein Mann jede Menge Steuern. Um dein reelles Gehalt wiederzugeben, müsstest du schon die Rechnung in Klasse 4 aufmachen. Den Wechsel in Steuerklasse 4 würde ich dir persönlich eh empfehlen. Ich begleite dich hier schon jahrelang und in regelmäßigen Abständen kommt von dir die Ansage, wie wenig finanziell bei dir rumkommt. Dabei liegt ein Teil deines Gehalts bei deinem Mann. Bekommst du das eigentlich in einer Art innerfamiliärem Ausgleich ausbezahlt? Hättest du das Geld auf deinem Konto, würde diese Unzufriedenheit vielleicht weniger werden.
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Zauberwald, dann lass dir von deinem Mann seine Steuerersparnis auszahlen oder gehe gleich in Steuerklasse 4, was deinen wirklichen Stundenlohn abbilden würde. Deine Berechnung deines Stundenlohns passt doch so nicht.
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Es sind auch nur 3000 Euro brutto!
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In Bayern ist beim Abitur nichts digital. Da wird noch wie ehedem mit großen Umschlägen, die mit einem riesigen Siegel verschlossen sind, und am Tag des Abiturs im Morgengrauen (Mathe-Abitureröffnung ist um 5.30 Uhr!) weihevoll vom Oberstudiendirektor entsiegelt werden, operiert.
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Ich verstehe dich schon. Ich frage mich nur, wo ein Refi, der beispielsweise in der oberfränkischen Provinz sitzt und bestimmt den Hintern voller Probleme hat, DEN Fachanwalt mit den von dir beschriebenen Kompetenzen auftreiben soll, der ihn dann für 200 Euro so rechtsverbindlich berät. An wen denkst du denn da konkret?
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Ich habe jedenfalls mit der Beratung beim bllv gute Erfahrungen gemacht. Die Juristen sind in ihrem Bereich echt fit, weil ihr Arbeitsschwerpunkt das bayerische Dienst- und Schulrecht ist. Da dürfte es nicht allzu viel andere Anwälte geben, die sich schwerpunktmäßig damit befassen.
Den Fachjuristen möchte ich kennenlernen, der einem im Erstgespräch für 200 Euro über alle Fallstricke bei der Entlassung aus dem Ref informiert und sich in dem Bereich so rechtsicher auskennt. An wen denkst du denn da (gerne Nachricht über PN)?
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Nach BGB 616 stehen eigentlich jedem 5 Tage Kinderkranktage zu. Es sei denn, im Vertrag deines Mannes ist das ausgeschlossen. Nähere Erklärung dazu hier: https://www.ahs-kanzlei.de/de/kinderkrank…ivatversicherte
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Hmhh, habe noch mal genauer nachgedacht. Die Pflegezeit hat eine Vorlaufzeit von 10 Tagen, bringt dir in deiner akuten Situation wohl auch nichts.
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Jedem Arbeitnehmer stehen 10 Tage Pflegezeit zu. Wenn dir ein Arzt bestätigt, dass dein Mann entweder dich oder das Kind pflegen muss, dann dürfte er Anspruch haben, dass er für die Zeit daheim bleiben kann. Wenn du dauerhaft im Bett liegst, dann kannst du diese Pflegebedürftigkeit doch auch ohne Probleme nachweisen.
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Fossi74, es geht doch nur um die Kündigung aus dem Refdienst. Da schätze ich das schon so ein, dass man in so einem Standardfall angemessene Beratung durch die Auszubildendenvertretung oder durch den HPR bekommt.
Der bllv hat übrigens drei beim Verband angestellte Juristen. Wer Mitglied ist, bekommt da kundige Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte, die außer dem Mitgliedsbeitrag nichts kostet.
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Oder bei Unfall in der Schule läuft es auch über einen anderen Kostenträger (GUV).
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Ich bevorzuge Panzertape.
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Hast du Kinder?
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Wenn du psychische oder gesundheitliche Probleme hast, kann man das Ref auch nur unterbrechen. Wie CDL schrieb, lasse dich beraten. Es gibt beim Hauptpersonalrat eine Jugendausbildungsvertretung, an die kannst du dich auch wenden.
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Vor allem scheinen ja große Teile der Schulfamilie hinter der SLin zu stehen. Wenn sich eine Bank gegen sie gestellt hätte, aber genau das scheint ja nicht der Fall zu sein.
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Eine Abordnung ist doch immer nur zeitlich befristet oder? Ohne Versetzung ist doch dienstrechtlich die Rückkehr an die Schule sicher. Eine Versetzung aus disziplinarischen Gründen war wahrscheinlich nicht möglich, da ihr kein Dienstvergehen nachgewiesen werden konnte.
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Vor 10 Jahren hat hier der qm-Preis auch noch 25 Euro gekostet. Fossi74, das waren ganz andere Zeiten.
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Karl-Dieter: du hast Recht, in der Probezeit wird man in der Verwaltung in A9 bezahlt.
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Bei euren ganzen Berechnungen wird der entscheidende Faktor völlig außer Acht gelassen. Mit drei Kindern wird es sehr schwer, Vollzeit zu arbeiten. Kinder kosten, aber man kann das durch Sparsamkeit auch ein bisschen regulieren. Teure Flugreisen würden wir uns nie leisten. Aber so richtig schlägt doch das reduzierte Gehalt zu Buche. Wir arbeiten beide ungefähr gleich viel in TZ. Dabei profitieren wir also auch kaum vom Ehegattensplitting. Manchmal überschlagen wir, wieviel wir beide mit zweimal A14 in VZ verdienen würden und vor allem wie viel Pension wir einbüßen. Dann wird's happig.
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