Im Landtag gilt wieder Maskenpflicht, auch am Platz. Dabei haben die Luftfilter und sind größtenteils wohl geimpft. In der Schule hingegen keine Maske mehr und keine Luftfilter und mehrheitlich nicht geimpft. Die für die Schule Verantwortlichen sind meiner Meinung nach wirklich verantwortungsloses xxx. Dem Aiwanger wünsche ich, dass ihm jetzt zumindest der Arsch schön auf Grundeis geht. https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-…ionen-1.5435936
Beiträge von gingergirl
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Maija, es dürfte die Ausnahme sein, dass man über 58000 Euro kommt. Oft ist man mit kleinen Kindern dann doch in TZ, ist noch weit von der Gehaltsendstufe weg etc. Das Kindergeld ziehst du bei deiner Berechnung auch ab, gell? Leider ist das mit der Beitragsbemessungsgrenze nämlich so gut wie unbekannt, weswegen ich das hier so pauschal nicht stehen lassen wollte.
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Maija: Es sind 10 Kinderkranktage. Die 5 gelten nur, wenn man als Beamter mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von mehr als 58000 Euro im Jahr verdient. Da bist du als normaler Lehrer eigentlich nie drüber.
Roswitha111 ist doch angestellte Lehrerin, wenn ich mich recht erinnere. Da müsste das kein Problem sein, das jüngere Kind im Quarantänefall zu betreuen. https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2604173426105
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Betreuung für kranke Kinder geht eigentlich nur bis 12. Mir fällt gerade aber ein, dass du Pflegezeit beantragen könntest. Wenn es einem Angehörigen so schlecht gehen sollte, dass er deiner Pflege bedarf, kannst du das relativ formlos für 10 Tage beantragen. Google mal "Pflegezeit".
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Von mir auch die besten Wünsche für eine baldige Gesundung!
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Ich tippe jetzt einfach mal: Sarajewo?
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Ich habe jetzt noch mal nachgelesen. Bei Schülern geht tatsächlich beides, bei Erwachsenen nach 5 Tagen nur PCR-Test.
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Sprichst du von PCR- oder POC-Test? Zum Freitesten braucht es hier einen PCR-Rest, den bieten die üblichen Testzentren doch gar nicht an.
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Wer sagt das? Du kannst doch das Ergebnis des Pooltest vorweisen?
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Wenn ich den oben verlinkten Artikel über Tutzing richtig verstehe, steht dort, dass die Quarantäne ab dem ersten Fall rückwirkend zählt. Dann kann man es auch gleich lassen mit der Quarantäne.
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Ja, 5 Tage Quarantäne und dann freitesten, wäre eine sinnvolle Maßnahme. Hat Drosten doch schon lange so gefordert. Aber warum auch auf Experten hören...
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Vor allem weil an GS ja auch nach positivem Pooltest an den nächsten Tagen nicht getestet wird oder? Lass am Mittwoch einen Fall sein, dann wird erst am Montag wieder getestet? Bis dahin sitzen die Kinder lustig in einem Raum und es gibt Corona-Party.
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Der beschriebene Fall in Tutzing klingt heftig. In so einem Fall wäre mein Kind auch krank zu Hause.
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Tja, einfach keine gute Idee, entgegen wissenschaftlichen Rat die Maskenpflicht aufzuheben. In der Klasse meines Kindes (7. Jgs.) heute auch ein positiver Schnelltest.
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Der Kinderreisepass wird von der Gemeinde sofort ausgestellt, ich konnte ihn gleich mitnehmen.
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Sehe ich nicht so. Ein Schülerausweis weist den Schulbesuch nach, ist aber doch kein offizielles Dokument zur Personenfeststellung. Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro, wird in der Regel von der Gemeinde sofort ausgestellt. Ist ein Jahr gültig, Verlängerung kostet 6 Euro.
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Und die Gesundheitsämter sind schon wieder überfordert: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…hulen-1.5437260
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An den Teststationen dürfen sie nur Leute testen, die sich ausweisen können. Da greift die Regelung mit Schülerausweis etc. nicht. Ich finde das auch völlig nachvollziehbar, dass man sich ausweisen muss, sonst wird das ganze ja völlig willkürlich. In einer Apotheke sagte man mir, dass bei Kindern, die keinen Ausweis haben, auch die Geburtsurkunde als Nachweis akzeptiert würde.
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https://www.eisenach.de/rathaus/fusion-der-stadt-eisenach
Juristisch seit Juli, administrativ vollzogen wird erst zum kommenden Jahreswechsel.
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