Bei uns sitzt auch ein Teil der Q12, die ja schon wieder Unterricht hat, aktuell in Quarantäne.
Beiträge von gingergirl
-
-
Ich hatte bis Sommer auch keinen Hausarzt. Ich habe jetzt einen, weil ich ja den Masernimpfstatus nachweisen musste. Bin zwar auch nicht mehr die jüngste, war aber die letzten 15 Jahre auch nie weiter so krank, dass ich einen Hausarzt gebraucht hätte. Dass ich jetzt einen habe, hat aber auch Vorteile. Ich habe mich bei ihm gegen Grippe und FSME impfen lassen. Bisher hat meine Frauenärztin Impfungen übernommen.
-
Oh je, das verstehe ich. Dass die Schüler immer noch keine Masken tragen, verstehe ich nicht. Funktioniert nach allem, was man so von der GS in Bayern hört, gut. Mein Sohn (Klasse 2) vergisst seine Maske völlig. Er trägt sie bis zu uns nach Hause, steigt aus dem Bus aus und lässt sie auf.
-
Zauberwald, ich würde mich nicht aufregen. Glaub mir, mit kleinen Kindern gehst du insgesamt noch mehr auf dem Zahnfleisch, selbst wenn du mehr Notbetreuung machst.
-
"Mutante verbreitet sich schon exponentiell":
-
In Bayern sind jetzt für Lehrer ab 22.2. mindestens OP-Masken vorgeschrieben. Die Schulen haben wohl eine große Lieferung davon bekommen. Für Schüler reichen CommunityMasken.
-
In Bayern gibt es keine Vorschriften, wie die MNB auszusehen hat.
-
Als meine Kinder noch kleiner waren, bekam man vom Kinderarzt ein Zäpfchen mit, das ich ihnen geben sollte, falls sie Impfreaktionen wie die beschriebenen zeigen würden. Scheint mir jetzt nicht außergewöhnlich zu sein.
-
Kris24 et al.: Was haltet ihr von dem Prinzip Doppelmaske?
-
In ein Konzert zu gehen ist im Vergleich zu Schulunterricht ohne Maske und Abstand ne vergleichsweise sehr sichere Sache. Ich kann deswegen verstehen, dass man das eine zulässt und das andere mit strengem Sicherheitskonzept erlaubt.
-
Sachsen öffnet in der Grundschule ohne Masken und Abstand. Da kann sich jeder ausmalen, dass die Zahlen, die im deutschlandweiten Vergleich noch sehr hoch sind, wieder hochgehen werden und jegliche Form von Osterferien damit unmöglich wird. Wer das eine ermöglicht, der kann das andere nicht zulassen.
-
Das ß steht auf der Taste vom Fragezeichen neben der 0.
-
Und uns hier fällt allen kein Zacken aus der Krone, wenn in den Texten von Wollsocken80 kein "ß" steht.
-
Samu, du musst nicht klagen. Das haben andere schon längst getan. Du musst einfach nur darauf bestehen, dass du dein Buch gestellt bekommst. Das geht natürlich nicht in deinen Privatbesitz über, sondern wird dir für die Zeit verliehen, in der du die Klasse unterrichtest.
-
Hier auch schuldig. Ich habe meinen Schülern in Geschichte den Auftrag gegeben, einen Unterrichtsfilm von Planet Schule anzuschauen, der thematisch zum Stoff passt.
-
@Wollsocken80: das gibt es hier schon auch, z.B. wurde ein Fall aus Sachsen bekannt.
https://www.spiegel.de/panorama/sachs…01-39d0ea798815
Und dann gab es hier noch einen einzelnen Faschingsfreund:
-
Samu, du hast höchstrichterlich ein festgestelltes Recht auf ein bezahltes Schulbuch und gegebenenfalls auf ein Arbeitsheft, wenn das von der Fachkonferenz so festgesetzt wurde. Ich bin sehr froh, in einem Rechtsstaat zu leben, achte diesen und fordere aber auch meine Rechte ein. Ich verstehe auch gar nicht, warum man dies seiner SL auch nicht genauso kommunizieren kann.
-
-
Das sehe ich anders. Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste richterliche Instanz für Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Selbstverständlich lässt sich daraus ein Anspruch für alle anderen Lehrer, auch Beamte, ableiten.
-
Oh je, das tut mir sehr leid. Ist er in einem Pflegeheim?
Werbung