JA klar, frag doch mal deine Schüler. Bei denen kommt das bestimmt in die nähere Auswahl, wenn sie fragst, was sie später mal machen wollen.
Beiträge von gingergirl
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Nee, dem Wendler. Oder Nena.
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Könnt ihr bitte in den Teethread wechseln? Ich mag Tee nämlich eigentlich nicht so gerne.
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Ja, das war letztes Schuljahr tatsächlich so. Hab ich damals schon nicht verstanden und auch nicht so praktiziert. Inzwischen ist es aber geändert worden.
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Ich verstehe deinen Einwurf nicht. Teil A ist einen Tag im Unterricht, erarbeitet neue Themen, neue Inhalte werden eingeführt. Teil B sitzt währendessen zu Hause und übt. Am nächsten Tag wird gedreht. Das ist doch dann auch kein doppelter Aufwand für den Lehrer? Warum sollte der zu Hause sitzen?
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Aber pädagogisch ein totaler Quatsch. Da wird die Lehrerin doch niemandem gerecht, wenn man nur zwischen Tür und Angel steht. Warum haben sie das so gemacht?
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Ja, es ist echt ein Privileg, wenn man das Erbrochene seines Kindes aus der Bettwäsche rauskratzen oder sich mit einem fiebernden Kind in eine überfüllte Kinderarztpraxis setzen darf. Ich genieße Kinderkranktage immer ganz besonders. Quasi mein eigenes Wellnessprogramm.
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Susannea: Das sehe ich absolut so wie du. Ich wollte nur verdeutlichen, dass die Notbetreuung kein Unterricht ist und deswegen so Aspekte wie Mehrarbeit oder Minderstunden dabei keine Rolle spielen.
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Na ja, es wird halt sicherlich argumentiert, dass das Aufsichten seien. An weiterführenden Schulen ist das ja auch Alltag, dass man Aufsichten hält (z.B. beim Abitur). Das ist dann auch keine Mehrarbeit, weil kein Unterricht und damit einfach eine zusätzliche dienstliche Aufgabe, die eben anteilig zu verteilen ist.
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Das sehe ich nicht so. Wieso sollte man nur 12 Stunden geben? In Bayern werden alle Stunden gehalten. Die Threadstarterin unterrichtet ihre Klasse im Distanzunterricht. Das sind die Stunden, die sie gemäß Stundendeputat hält. Notbetreuung ist eben kein Unterricht, sondern eine zusätzliche dienstliche Aufgabe ähnlich einer Aufsicht. Diese zusätzliche Aufgabe ist im Kollegium anteilig gerecht zu verteilen.
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Ja genau, KN 95 ohne Verpackung. Ist überhaupt nicht nachvollziehbar, welcher Herkunft die sind.
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Dass ihr genauso viel in der Notbetreuung eingesetzt werdet wie Vollzeitkräfte, ist nicht rechtens. Notbetreuung ist kein regulärer Unterricht. Die Aufgabe ist zudem ganz klar teilbar. Es handelt sich um sonstige dienstliche Aufgaben. Für diese ist die Teilzeit anteilig zu berücksichtigen. Dafür gibt es Urteile und Anweisungen. Lasst euch das nicht gefallen. Notbetreuung nur in dem Umfang ableisten, was euer Deputat zulässt. VZ voll, TZ anteilig!
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Wie viel Stunden Deutsch, HSU und Mathe stehen denn bei deiner Klasse im Stundenplan? Wenn das 15 Stunden sind, dann musst du die auch jetzt im Distanzunterricht beschulen, unabhängig davon, ob die anderen mit ihren Relistunden besser wegkommen. Bei halber Stelle musst du in der Woche aber auch nur 20 Stunden Zeitarbeit leisten. Wenn du die Hälfte der Zeit davon schon in der Notbetreuung arbeitest, kannst du für den Unterricht auf Distanz natürlich dann nicht mehr viel Aufwand betreiben. Das sollte deiner SL aber auch klar sein.
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Na dann, Aufwand reduzieren, würde ich sagen. Warum machst du bei halber Stelle überhaupt anteilig eine 3/4 Notbetreuung? Halbe Stelle, hältfiger Einsatz in der Notbetreuung!
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@samu: frei nach Arno Schmidt: "Schützt der Humanismus denn vor gar nichts?"
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@Dead Poet: wer hat euch das angewiesen? Für Bayern sehe ich das kritisch, dass das so angewiesen werden kann. Erziehung und Unterricht liegen in der Verantwortung der Lehrkraft. Wenn ein Lehrer gemäß der Vorgaben zum Distanzunterricht aus dem KMS Materialien zur Verfügung stellt, individuelle Rückmeldungen gibt etc. kann ihn meiner Meinung nach niemand zu Videounterricht zwingen.
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@samu: die Kinderbetreuung ist doch geregelt. Es gibt doch die Möglichkeit, die Kinderkranktage zu nehmen und die Notbetreuung.
Komplett Kontakte wurden bisher auch nicht verboten. Oder ist das bei euch anders?
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