Beiträge von gingergirl

    Die Prämie war abhängig von der Schulgröße. Wir hatten 8 zu vergeben. Sie sollten an gehen an "Lehrkräfte, die sich während der Pandemiekrise insbesondere in der Digitalisierung ausgezeichnet haben" (Zitat Infoschreiben KM). Der PR war zu beteiligen, frag da nach.

    Ich bin echt frustriert. Ein Teil meiner Klassen ist ja jetzt schon Zuhause, da wir über 200 Inzidenzwert haben. Gestern saßen alle 22 Schüler meiner 9. Klasse pünktlich um 7.40 Uhr vor ihrem digitalen Endgerät, um mit mir 2 Stunden Unterricht zu machen. Ich hab nicht Mal ne VK gemacht, sondern wir haben uns über einen Klassenchat über die derzeitige Lektüre ausgetauscht. Materialien hatte ich natürlich bereitgestellt. Sie waren echt eifrig dabei und haben das Beste aus der Situation gemacht. Ich hab sie auch gelobt und habe ihnen gesagt, dass wir auch am Donnerstag in der nächsten Stunde wieder so konzentriert arbeiten werden. Gestern Nachmittag die Nachricht, dass ab morgen alles nur noch freiwillig ist. Dafür steht keiner mehr um 7 Uhr auf...

    Völlig OT: der Beckstein war nie der harte schwarze Hund, den man ihm unterstellt hat. Der ist menschlich glaube ich echt in Ordnung, hat eine Frau, die gar nicht zum CSUImage passt. Die war Seminarrektorin, hat nie auf ihren Beruf verzichtet, um nur noch Gattin von xxx zu spielen und ist auch nicht im Dirndl aufs Oktoberfest, obwohl sie sich damals in ganz Oberbayern unmöglich gemacht hat. Er fand's gut und hat sie öffentlich immer unterstützt.

    Ich verstehe, wenn man mit Lauterbachs Aussagen schlecht umgehen kann. Er hat in der Pandemie oft die Cassandra gegeben und dabei leider so gut wie immer Recht behalten. Abgesehen davon, dass er ganz am Anfang die Situation auch unterschätzt hatte. Der Mann ist halt vom Fach, scheut sich aber nicht, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Das gibt es so in der Politik sonst nicht.

    Nee, Moebius, reinen Urlaub geben die Regelungen nicht her.

    Ich zitiere aus den Ausgangsbeschränkungen, die in meinem LK gelten:

    Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

    Triftige Gründe sind insb.

    • Besuch eines anderen Haushaltes, solange dabei eine Gesamtzahl von 5 Personen nicht überschritten wird
      (Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
    • Besuch von/die Wahrnehmung von Angeboten von Schulen, Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, Angeboten der außerschulischen Bildung, Musik- und Fahr- und Hochschulen, soweit diese in Präsenzform stattfinden dürfen, und die Teilnahme an Prüfungen
    • Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben in zulässigem Ausmaß
    • Besuch von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
      (ebenfalls bis zu 1 weiterer Haushalt, max. 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
      (ebenfalls bis zu 1 weiterer Haushalt, max. 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
    • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
    • Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
    • Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis,
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft (allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie eines weiteren Haushaltes, insgesamt max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • Versorgung von Tieren
    • Behördengänge
    • Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften
    • Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes

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