Beiträge von MaikeBrummi

    Hallo,
    Förderpläne sind ja nicht ausschließlich für Kinder mit SONDERPÄDAGOGISCHEM Förderbedarf gedacht ... also auch wenn die Zeugnisbemerkung wie beschrieben aussieht, hat das noch keine Auswirkungen darauf, ob nun ein Förderplan notwenig ist.
    Und so lange der Förderbedarf nicht offiziell durch das Schulamt aufgehoben wurde (muss ja in der Akte irgendwie vermerkt sein), besteht er selbstverständlich weiterhin und somit ist eine sonderpädagogische Förderung weiter angesagt. Ob die Zeugnisbemerkung nun ausreichend ist oder nicht (bei uns müsste noch drauf stehen, dass der noch ausstehende Bescheid des Schulamtes über die weitere Förderung Aussagen macht) ist hierbei meiner Meinung unerheblich.


    Ich hoffe, dir weiter geholfen zu haben ;)


    LG Maike

    Hallo,


    so weit ich weiß, ist die Versetzung an erster Stelle abhängig von der Freigabe deines Schulleiters. Wenn er sagt, dass er nicht auf dich verzichten kann, dann wirds nix mit der Versetzung. Zum Schulamt geht das Ganze trotzdem über den Dienstweg, aber die Chancen sind sehr gering.


    Das ist jetzt nur aus meinem Erinnerungsschatz gekramt - ich hatte seinerzeit Kontakt mit dem Personalrat und der hatte es mir so erklärt.


    Ich drücke dir trotzdem die Daumen!!!!


    Viele Grüße
    Maike

    Hallo,


    wir (Förderschule KME in NRW) haben seit 1,5 Wochen eine neue Schülerin. Sie ist ein Flüchtlingskind und die Kommunikation mit der Familie ist sehr schwierig. Nun fehlt es dem Kind an allem - Sportzeug wurde ersetzt durch ein paar ausgetretener Sandalen, Stifte sind allesamt max. 3cm lang, Material- und Mittagessensgeld fehlen ......


    Kleinigkeiten haben wir jetzt schon auf unsere Weise geregelt (kennt man ja - Lehrerinnen bringen Sachen von zu Hause mit) ... aber es geht um so vieles mehr. Wie sieht das aus - bekommen die Familien Geld vom Sozialamt/ ARGE/ sonstwas? Ist das so viel, dass davon einige solche Dinge bezahlt werden könnten?


    Mir fehlt irgendwie die richtige Anlaufstelle, um solche Dinge zu klären. Beim Schulamt habe ich um einen Dolmetscher gebeten, um mit den Eltern zu sprechen und diese Infos zu bekommen, aber den gibts nur im laufenden AOSF-Verfahren und sonst können sie einem nicht helfen. Nun kenne ich auch niemanden der gut genug Roma sprechen kann - und auch wenn wäre die Schweigepflicht ja noch eine Problematik ....


    Hach - was ich also suche ist jemand, der so etwas ähnliches auch schon durch hat und uns vielleicht ein paar Tipps und Infos geben könnte.


    Vielen Dank und einen schönen Abend noch


    M.

    Hallo,


    mir ist grad beim Lesen dieser Satz ins Auge gesprungen: Er lernt gerne und übt sehr viel mit mir, weil er verstehen und lernen will. Und weil er natürlich gute Noten schreiben möchte.


    Warum bekommt er denn Noten wenn er den Förderschwerpunkt Lernen hat? Hier in NRW werden diese Kinder nicht zielgleich unterrichtet und erhalten entsprechend auch gar keine Noten.


    Viele Grüße
    Maike

    Hallo,


    ich bin dringend auf der Suche nach den Lautgebärden-Klappkarten vom Persen-Verlag (von Ulrike Marx - zum Leselehrgang Lesen lernen mit Hand und Fuß). Leider sind sie vergriffen und werden nicht mehr neu aufgelegt. Trotzdem benötige ich sie.


    Ich hänge mal ein Beispiel an, damit ihr wisst, welche ich meine.


    Also falls jemand eine Quelle kennt oder sie zu verkaufen hat, bitte melden.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Maike

    Ich habe meine Schwangerschaft bis zur 24. Woche keinem bekannt gegeben. Bei mir war es so, dass gerade eine Ausschreibung bevor stand und ich Angst hatte, keine Chance auf diese feste Stelle zu haben.


    Wer schreibt dir vor, dass du es sofort bekannt geben musst?


    Allerdings musst du bedenken, dass die Mutterschutz-Regelungen erst dann eingehalten werden können, wenn du es laut sagst. Ich konnte das Risiko gut abschätzen und so gut damit leben.

    Das interessiert mich auch sehr. Ich war in der gleichen Lage, habe überlegt mich auf die Konrektorenstelle an unserer Schule zu bewerben. Schulaufsicht hätte das auch gut gefunden ... aaaaber alsich dann sagte, dass ich dann aber doch nicht weniger verdienen wollte als vorher (warum sollte ich für weniger Geld noch mehr Verantwortung übernehmen????), war man still.


    Das Problem ist eben, wenn sie dem SoPäd-Konrektor A13 mit Zulage zahlen, dann verdient er ggf. mehr als der Schulleiter - das wird in den nächsten Jahren noch viel Durcheinander geben.


    Ich habe mich letztlich nicht beworben ....


    LG
    Maike, die gespannt ist auf Antworten - vielleicht weiß da ja jemand schon näheres ....

    Mein Lieblingsthema Delfin 4 ...... meiner Meinung nach die größte Lehrer-Arbeitszeitverschwendung die sie sich einfallen lassen konnten. Wieviel Zeit dabei drauf geht, diese Verfahren durchzuführen (die Hälfte der nicht-deutsch-sprechenden Familien kommt eh nicht nach schriftlicher Einladung in die Schule und sagt auch nicht ab), auszuwerten und durch Stufe 2 kommen die Kinder ja auch, wenn sie kein Wort sprechen. Wir haben es mal nachgerechnet (hatten gerade mal wieder Zeit, weil eine Familie nicht erschien ;) ). Der passive Wortschatz (also das Zeigen auf die Bilder) reicht aus, um nicht in die Sprachförderung zu müssen. Meiner Meinung nach ein großer UNsinn.


    Bei uns ist es tatsächlich so, dass viele Kinder in die Stufe 2 müssen und einige Kinder sind immer dabei, die direkt nach Stufe 1 in die Sprachförderung gehen, weil sie nicht genügend Punkte für die Stufe 2 hatten. Wegen Verweigerung allerdings nicht - da schreibe ich in dei Bemerkung, dass der Sprachstand nicht bewertet werden konnte, da das Kind die Teilnahme verweigert hat und deswegen die Einladung zu Stufe 2 erfolgt. Ich kann ja nichts beurteilen, was ich nicht höre/ sehe.


    Ich finde, man sollte den Erzieherinnen die Kompetenz zugestehen, selbst zu beurteilen, welche Kinder die Sprachförderung nötig haben - dazu ist kein soclhes Verfahren mit Durchführung durch die Grundschulen notwendig.


    Amen und Ende :rotwerd:

    Meines Wissens geht das in NRW nur noch dann, wenn der Amtsarzt bescheinigt, dass zu erwarten ist, dass sich in diesem einen Jahr sehr viel verändert (weil z.B. eine Operation oder eine stationäre Therapie ansteht).


    Mir fehlt in der Grundschule auch definitiv für einige Kinder der Schulkindergarten :(

    Da ich ja aus dem Grundschulkapitel zurück ins Förderschulkapitel möchte, habe ich nur 2 Schulen angegeben, zu denen ich gerne möchte: Die Förderschule GG oder KME in der Nachbarstadt. Die Schulen habe ich in meiner schriftlichen Begründung explizit genannt und auch noch einmal beim Ortswunsch angegeben.


    Und übrigens ... heute kam Post. Ich werde zum 01.08.2013 an meine Wunsch-Schule (Förderschwerpunkt KME) versetzt!!!!! Ist ein komisches Gefühl, jetzt "am Ziel" zu sein ... ich hab es mir sehr gewünscht, dort wahrscheinlich wieder eine eigene Klasse zu bekommen, wesentlich kürzere Fahrtzeiten zu haben usw. ... aber ich verlasse ein tolles Kollegium!

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