Gibt es meines Wissens nach nicht mehr. Es gibt ja auch keine Einzelnoten für Inhalt und Sprache mehr. Das kenne ich aus meiner eigenen Schulzeit auch noch und fand ich auch sehr sinnvoll, ist aber (vermutlich mit der Abschaffung des Fehlerquotienten?) gefallen.
Der letzte Absatz stimmt leider. Aber dennoch geht es ja nicht nur um 4 Punkte, sondern ggf.um eine Notenabwertung. Das wäre dann doch ein deutlicher Unterschied mit Auswirkung auf die Gesamtnote.
Nun ja, man kann es sicher so oder so sehen. Für mich würde es zur Transparenz gehören, jede Art von Abweichung von der Standardbewertung halt kurz zu vermerken.
Letzteres ist von der APO-GOSt explizit so vorgesehen - in den Bewertungsbögen für die Abiturklausuren ist eine entsprechende Zeile für die Abwertung nach § 13 Abs. 2. Ferner gibt es eine Vorgabe, wie mit der Bepunktung im Darstellungsbereich in Kombination mit § 13 Abs. 2 APO-GOSt zu verfahren ist. Die Summe der Abwertung darf zwei Notenpunkte in der Q-Phase nicht überschreiten.
Dass das auf dem Abiturzeugnis nicht explizit vermerkt wird, hat damit zu tun, dass es gesetzlich nicht vorgesehen ist - und dann schließt sich der Kreis zum Urteil des BVerfG.