Beiträge von Bolzbold

    Kling gut - funktioniert am Gymnasium in der Regel auch so.
    Bei den anderen Schulformen bin ich mir da nicht so sicher. (Quelle: Lehrerforen.de ... :) )

    Der Umstand, dass wir durch Masken ggf. lange nicht mehr selbst erkrankt waren, führt möglicherweise zu eben diesen Erkrankungen. Im Falle meiner Familie haben wir es mit vier verschiedenen Schulen und an die 3.000+ potenziellen ÜberträgerInnen zu tun. Da hast Du auf Dauer keine Chance. Es sei denn, alle (!) würden Masken tragen. Das ist aber nicht so gewollt - weder von der Politik noch von den einzelnen Menschen.


    Dann müssen wir da eben durch. Offenbar geht es uns allen noch zu gut, als dass wir hier kollektiv Handlungsbedarf sähen.

    Passend zur politisch-moralisch-wirtschaftlichen Schieflage dieser WM werden wir am Sonntag gegen Spanien verlieren oder maximal unentschieden spielen und dann rausfliegen, weil Spanien am Schluss gegen Japan und die Japaner ihrerseits parallel zu unserem Spanienspiel gegen Costa Rica gewinnen werden.

    Dann brauchen wir uns über die WM ohnehin keine weiteren Gedanken mehr zu machen. So gesehen tun uns die DFB-Millionäre damit einen größeren Gefallen als sie selbst jemals erahnen würden.

    Ich bin - und das wird hoffentlich in meinen Beiträgen klar - kein Fan dessen, was da inzwischen aus dem Beamtenrecht und den Besoldungen geworden ist. Von der Föderalismusreform angefangen, über das Ausscheiden Hessens aus dem TV-ÖD, die Auseinanderentwicklung der einzelnen Besoldungsordnungen der Länder und des Bundes, die Janusköpfigkeit beim Lehramt (mal angestellt, mal beamtet im selben Lehrerzimmer), über die spontane und bislang nicht zurückgenommene Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die allgemeine Arbeitsverdichtung bis hin zu den merkwürdigen Möglichkeiten, als Lehrer tätig zu sein ohne grundständiges Lehramtsstudium, gehört meinetwegen ganz ganz viel rückabgewickelt. Oder vollkommen neu gedacht. Wäre für mich auch ok.

    Ja, da schließe ich mich an. Das wäre aber in der Tat mal ein Mammutwerk... Vielleicht erleben das meine EnkelInnen...

    Das ist wahr.

    Aus meiner Erfahrung werden aber nicht unbedingt die Drückeberger A14, sondern es entstand während der Tätigkeit eine Überforderungssituation privater oder beruflicher Art, wenn die Arbeit in diesem Bereich einschläft.

    Eine halbwegs empathische Schulleitung (Empathie gehört für mich auch zur Führungskompetenz) sollte hier sicherlich dazu in der Lage sein, in solchen Fällen durch eine temporär angepasste Unterrichtsverteilung oder einen entsprechenden Stundenplan "gegenwirken" zu können. Natürlich steht vor jeder Maßnahme ein offenes Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft.

    Flupp

    Das wäre eine Extremvariante, die ich so nicht im Sinn hatte. Natürlich würde eine "gute" Schulleitung hier ganz anders ansetzen und erst einmal nach den Ursachen forschen und die/den Kollegen/Kollegin dazu motivieren, seine Zusatzaufgabe pflichtgemäß zu übernehmen. Wenn sich die Person aber hartnäckig weigert, würde ich nicht einfach so klein bei geben. Das schafft nämlich auch Unzufriedenheit im Kollegium und zieht NachahmerInnen nach sich.

    Nicht, dass es nicht bereits jede/r wüsste, aber bei drei Kindern sind ja nicht nur die Lebenshaltungskosten höher sondern natürlich auch die Betreuungskosten sowie der Verdienstausfall für das Elternteil (oder wahlweise beide), das sich um die Kinder kümmert und deshalb oft in TZ arbeitet.

    Papier ist geduldig.

    Die Praxis sieht leider anders aus. Du hast keine Rückendeckung aus der Rechtsabteilung der Bezirksregierung oder vom Ministerium.

    Defakto greift das alles nur im Straftatbereich.

    Vielleicht arbeite ich auch nur im Regierungsbezirk der Hinterwäldler. Das wurde mir zumindest dezent von meinen rheinländischen Kollegen gesagt, als ich dort weg und hierhin gewechselt bin. :D

    Hmm, also das kann ich auf der Basis anekdotischer Evidenz nicht bestätigen. Da konnte die BR auch durchaus anders.

    Die Zurückstufung stellt eine solche disziplinarische Maßnahme dar. ABER das liegt ganz sicherlich nicht im Vermögen einer Schulleitung. Da ist mindestens die Mittelbehörde im Boot. Die dafür notwendigen Verfehlungen müssen allerdings gravierend sein. Ein einfaches Nichterfüllen bestimmter Funktionsaufgaben erfüllt das m.E. nicht.

    Natürlich ist die obere Behörde mit im Boot. Und bis eine solche Maßnahme der Zurückstufung greift, kann man auch niedrigschwelliger intervenieren.

    Der Hybrid-LehrerJurist Hoegg widmet in seinem Buch "Schulrecht! für schulische Führungskräfte" ab Seite 100 gut 20 Seiten dem Umgang mit "schwierigen Kollegen". Man hat also auch weit unterhalb der Schwelle des Disziplinarverfahrens durchaus die Möglichkeiten, als SchulleiterIn auf entsprechendes Verhalten zu reagieren. Man muss es eben nur wollen und das Ganze dann konsequent durchziehen.

    KollegInnen, die die Zusatzaufgabe bewusst nicht wahrnehmen, finden für sich in der Regel eine Art "Notwehr"-Begründung wegen des "bösen Systems". Einige gehen dann soweit, sich mehrere Wochen dienstunfähig schreiben zu lassen. Das nimmt dann irgendwann pathologische Züge an - da kann man dann nicht mehr viel machen. Aber zum Glück sind ja nicht alle KollegInnen so...

    Ausgangspunkt für Disziplinarmaßnahmen wäre das Beamtenstatusgesetz - hier § 47.

    § 47 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Den Grundkatalog der Maßnahmen findest Du hier:

    SGV § 5 (Fn 2) Arten der Disziplinarmaßnahmen | RECHT.NRW.DE


    In Verbindung mit:

    SGV § 17 (Fn 4) Einleitung von Amtswegen | RECHT.NRW.DE

    Das Nichterfüllen einer übertragenen Zusatzaufgabe im Zuge einer Beförderung dürfte meines Erachtens mittelfristig als eine solche Pflichtverletzung zu erachten sein.

    Urlaub mit drei Kindern - davon könnten meine Frau und ich auch ein Lied singen.

    Was wohl mit am heftigsten reinhaut, ist der Umstand, dass man mit Kindern ab schulpflichtigem Alter, also gut 2/3 der Zeit, die sie bei einem leben, immer nur in der Hauptsaison fahren kann und somit im Vergleich zu anderen Nicht-LehrerInnen, die das nicht müssen, deutlich mehr dafür bezahlen muss.

    Ob das nun ungerecht ist, asozial (siehe oben) oder was auch immer, hängt von der Einstellung des/der jeweiligen Users/der Userin dazu ab. Da können wir nun noch Dutzende Argumente hin- und herwälzen.

    Wenn man möchte, kann man das alles im Vorfeld weitgehend in Erfahrung bringen. Und wenn einer/m das wichtig ist, kann man seine Berufswahl auf dieser Basis treffen - oder eben nicht.

    Super112 --> bitte die Zitatfunkton richtig benutzen. Sonst wird der Text nicht gelesen.


    Heute erhielt ich eine Mail des Philologenverbandes, wo erwähnt wurde, dass die Anhebung auf A13 KEINE Anhebung in die Laufbahn 2.2 (ehem. höherer Dienst) ist. Somit bleiben die Lehrer:innen in der Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst).

    Demnach ist es mehr als wahrscheinlich, dass Beförderungsämter mit einer Zulage versehen werden und nicht nach A14 besoldet werden.

    Das würde für die oben erwähnten "Floskel" sprechen. Gleichwohl frage ich mich, wieso man das dann überhaupt im Vorwort zum Gesetzestext meinte ansprechen zu müssen, wenn das ohnehin so klar gewesen wäre, wie Du dargestellt hast.
    Time will tell.

    Ideen bringen uns hier nicht weiter.

    Das hier lässt sich im Gesetzesentwurf nachlesen:

    "Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachleitungen prüfen."

    Quelle: MMV18-277.pdf (nrw.de)

    In anderen Worten: Man spielt auf Zeit oder möchte das Ganze unter den Tisch fallen lassen.

    Es hat ein bisschen gedauert, aber ich habe ja wie immer den Anspruch, durch diese Regelungen selbst durchzusteigen.

    Meine Rechnung ist diese:

    Verheiratet und zwei Kinder bedeutet, dass man bereits den Familienzuschlag Stufe 3 (in der Bezügemitteilung ausgewiesen als "Stufe 2ff." erhält. Für das dritte Kind kommen dann laut der oben verlinkten Anlage 18 nochmal 829,75 Euro Zuschlag dazu. Der Zuschlag betrug vor der Neustrukturierung ca. 1.140 Euro. Jetzt gibt es künftig nach der Tabelle 902,05 Euro plus die erwähnten 829,75 Euro Zuschlag, also gut 1.731 Euro Zuschlag.

    Nachzulesen übrigens in § 43 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes. SGV § 43 (Fn 19) Stufen des Familienzuschlags | RECHT.NRW.DE

    Ich muss allerdings gestehen, dass ich die Formulierungen in diesem Paragraphen sehr, sehr sperrig finde.

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