Beiträge von Bolzbold

    Also das mit der korrekten Abrechnung stellt für mich kein Problem dar. Kriege ich alles transparent hin.

    Im Übrigen muss ich ja doch bei einem Schulkonto genauso transparent abrechnen. Wo ist da der Unterschied???

    Mein Konto ist und war zu keiner Zeit pfändungsgefährdet. Wüsste auch nicht, wie ich das hinkriegen sollte. Also wäre das kein Grund, kein privates Konto zu nutzen.

    Und das Problem mit den nicht zahlenden Eltern hast du ebenfalls genauso mit einem Schulkonto. Selbst wenn du bar einsammelst, bleibt das Problem bestehen.

    Darum geht es doch gar nicht.
    Es geht darum, dass ein Privatkonto nicht vor Pfändungen geschützt ist unabhängig davon, wie viel Geld dort liegt oder wie die wirtschaftliche Situation der Lehrkraft ist. Diese Rechtssituation ist das Problem - unabhängig davon, ob es so kommt oder nicht. Das haben auch die Verbände deutlich herausgestellt.

    Abrechnungen sind nur dann fällig, wenn man vor Ort Geld von SchülerInnen bzw. deren Eltern für Eintritte etc. ausgibt. Da ist es in der Tat so, dass jede/r von uns die Abrechnung hinbekommen sollte - und da würde das Schulkonto keine Rolle spielen, weil ich das Geld in der Regel bar dabei habe. (Wahlweise ginge natürlich auch das Privatkonto mit (Kredit)Karte, aber dann haben wir ja wieder das bereits erwähnte Problem.

    Ich hoffe, dass keine Schulleitung nur wegen der höheren Besoldung Schulleitung wird. Es muss ja auch keine Lehrkraft am Hungertuch nagen.

    Dass man für mehr Verantwortung mehr Besoldung möchte, ist klar und die gibt es ja auch. Wenn man halt schon vorher sehr gut verdient, dann wirken 500-700€ vielleicht wie ein paar Kröten. Wenn man am Existenzminimum lebt, bekommt die Summe eine ganz andere Bedeutung. In der freien Wirtschaft verdient die Chefin i.d.R. auch nicht das Doppelte dessen, was ihr direkt unterstellten Mitarbeitenden verdienen.

    Wir reden hier nicht von dem Doppelten sondern bestenfalls von 15% mehr von A15 zu A16. Angesichts der exponentiell gestiegenen Verantwortung und des erheblich breiteren Tätigkeitsumfangs halte ich dieses Plus für eher "überschaubar".

    (Ich habe es gerade eben nochmal in den Tabellen nachgeschlagen. Auf meiner Stufe 11 hätte ich als A16er ca. 111% von dem, was ich als A15er habe.)

    Natürlich kann man mit dem Personenkreis, den man als Vergleich heranzieht das Gehalt als viel oder wenig erscheinen lassen. Das Existenzminimum ist hier in meinen Augen kein guter Vergleich, weil der Logik zufolge jede/r von uns dauerhaft mit seinem/ihrem Gehalt zufrieden sein und bleiben müsste. (Und den Whataboutism mit Afrika möchte ich gar nicht erst bedienen.)

    Die Rechtslage ist seit Jahren unverändert ungeklärt - meiner Ansicht nach wieder einmal ein Ergebnis des Zuständigkeitswirrwarrs.

    Das Schulministerium kann den Schulen keine Anweisung erteilen, X Konten einzurichten, beispielsweise um Klassenfahrten zu organisieren, da die Schulen in kommunaler Trägerschaft sind. Damit wären die Kommunen und beispielsweise die entsprechenden Geldinstitute (Sparkasse, Volksbank) gefragt, hier flächendeckende Möglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig braucht es jemanden, der die Konten aktiv verwaltet.

    Kostet Geld. Hat man nicht oder will man nicht ausgeben. Und der Druck, Klassenfahrten dennoch durchzuführen, führt dann eben zu solchen halbgaren und rechtlich bedenklichen Lösungen.
    Solange das keiner einmal aktiv bis zum bitteren Ende durchzieht (im Sinne O. Meiers), wird sich daran nichts ändern.

    Also in Nrw geht das zumindest nicht, aber du kannst dich abordnen lassen. Dafür muss aber dein Schulleiter zustimmen.

    Du gehörst dann weiterhin zu deiner alten Schule, arbeitest aber woanders.

    Du kannst mit dem Ende der Elternzeit eine Versetzung gewissermaßen erzwingen, wenn Du während der Elternzeit umziehst und so der wohnortnahe Einsatz an der Stammschule nicht mehr gegeben wäre. Das hat bei meiner Frau bezirksregierungsübergreifend sogar mit Wunschschule geklappt. Die Abordnung geht ebenfalls, wenn man im Anschluss an die Elternzeit Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt. Da muss man, was eine Abordnung an eine andere Schule betrifft, im Vorfeld mit der BR Rücksprache halten, aber auch das macht meine Frau jetzt seit drei Jahren.

    An verschiedener Stelle wurde ja hervorgehoben, dass LuL mit Kinderzuschlägen finanziell an kinderlosen Schulleitern vorbeiziehen.

    Ich frage mich, ob Schulleitungen eigentlich eine eigene Interessenvertretung haben?

    Über das Gehalt wird (nach Vergleich mit regulären Lehrkräften) ja eigentlich nur noch gespottet.

    Neulich sprach ich mit einem Fachleiter für Mathematik an meiner Schule. Aufgrund mangelnder Referendare ist er nun mit immer mehr Stunden an die Schule abgeordnet.

    Er sagte zu mir, dass er sich darüber freue, nun quasi der Tätigkeit gemäß wieder einfacher Gymnasiallehrer zu sein, allerdings besoldet mit A15 ohne Zusatzaufgabe an der Schule und dass er sich manchmal frage, wie unser stellvetretender Schulleiter so etwas auffasse.

    Meine Schulleitung sagte mir, dass man diese Tätigkeit "wollen müsse", sprich, dafür brennen müsse.
    Anhand der öffentlich einsehbaren Besoldungstabellen weiß jede(r) Jahre im Voraus, was dabei finanziell herausspringt. Gleichsam hat man die Chance, auf entsprechenden Fortbildungen (hier in NRW die SLQ) sich intensiv mit dem Tätigkeitsfeld Schulleitung auseinanderzusetzen. (Daher meine Entscheidung, es nicht zu machen.) Reich wird man dabei nicht - und das Geld (im Vergleich zu A15) spielt für die Schulleitungen, mit denen ich gesprochen habe, eher eine untergeordnete Rolle.
    Der Familienzuschlag ist dabei erst einmal uninteressant - einmal abgesehen davon, dass es ja auch Schulleitungen gibt, die Kinder haben.

    Was den Fachleiter betrifft, so stellt er formal gesehen ja seine Arbeitskraft zur Verfügung, sie wird nur nicht abgerufen. In der Behörde wird man übrigens auch befördert, ohne dass man dadurch sofort oder gar automatisch spürbar mehr Arbeit oder Verantwortung bekommt. (Etwas anderes wäre natürlich die Beförderung auf eine Führungsposition - und das ist Fachleitung ja dann nun doch eher nicht.)
    Wie der stellvertretende Schulleiter das auffasst, kann dem Fachleiter herzlich schnuppe sein, da das Dinge sind, die beide nicht beeinflussen können.

    Ich habe mich offen gestanden noch nicht durch alle Oberstufenverordnungen durchgewühlt, würde mich aber tatsächlich wundern, wenn hier die Bundesländer deutlich anders vorgingen. Für NDS ist es - wie oben bereits ausgeführt - definitiv genauso, wie von dir beschrieben. Insbesondere wird nicht aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Nachprüfung erst eine (ganzzahlige) Durchschnittsnote gebildet und diese dann entsprechend gewichtet, sondern die Ergebnisse der beiden Prüfungen verachtfacht bzw. vervierfacht und anschließend deren Summe gedrittelt. Damit ist diese feine Abstufung von Gesamtpunkten am Ende auch möglich.

    Hinweis: In Bundesländern mit 5 Prüfungsfächern werden die entsprechenden Ergebnisse nicht verfünffacht, sondern vervierfacht. Es ergibt sich im Block II damit aber eine vergleichbare Gesamtsumme.

    Deshalb habe ich ja auf die KMK-Vereinbarung verwiesen und selbige verlinkt. Bevor ich die APO-GOSt angeführt habe, die ja nicht zwingend für den TE gelten musste, wollte ich sichergehen, dass die Vorgehensweise in allen Bundesländern gleich ist.

    finde es ehrlich gesagt schade, wenn Du, Botzbold bei der Geschichte folgerst, es habe keine ordentliche Beratung gegeben - da kann doch die Oberstufenkoordination nichts dafür, wenn die TE nicht ihr glaubt und stattdessen lieber dem Internet? Bei unserer Notenbekanntgabe diese Woche, haben sehr viele SuS den Zettel mit den genauen Punktzahlen zur Verbesserung in den Nachprüfungen gar nicht erst mitgenommen, obwohl wir das bei den in Frage kommenden KandidatInnen explizit angesprochen haben.

    TE: 3 Punkte mehr in der Prüfung.
    Mathelehrer: 2 Punkte mehr in der Prüfung.

    Oberstufenkoordinator: 1 Punkt mehr in der Prüfung.

    Ich korrigiere meine Aussage dahingehend, dass ich es als ärgerlich empfinde, wenn Leute, die offenbar nicht 100%ig informiert sind (Mathelehrer) sich in diese Sache reinhängen. Das sorgt unnötig für Verunsicherung. In der Tat sollte man dem Oberstufenkoordinator trauen können, da er die richtige Konstellation benannt hat.

    Es liegt keine Schreibberechtigung vor - und dieses Forum dient nicht der Beratung von SchülerInnen.

    Dass hier offenbar seitens der Schule keine ordentliche Beratung erfolgt, ist mehr als ärgerlich.

    Die offizielle Formel der KMK ist hier zu finden - Seite 26.

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)

    Ein Blick in Anlage 8 der APO-GOSt hilft hier - auch wenn der Prüflung ggf. nicht aus NRW kommt - das konkrete Ergebnis zu ermitteln.

    Um bei einer Klausur von 10 Punkten (Spalte "schriftliche Prüfung" mit 10 Punkten) zwei Punkte beim Gesamtergebnis gutzumachen, muss die mündliche Prüfung einen Notenpunkt besser sein, d.h. die freiwillige mündliche Prüfung muss mit 11 Punkten absolviert werden (vgl. Zeile "mündliche Prüfung" mit 11 Punkten - das führt dann zum Schnittpunkt "52") Die zwei Punkte mehr ergeben sich aus dem Verhältnis von mündlich zu schriftlich bei fünffacher Gewichtung. Je nachdem, ob und wann man diese vornimmt (oder eben nicht), kommt man bei den erforderlichen Prüfungsnoten in der freiwilligen Prüfung schnell zu falschen Ergebnissen.

    Vom Anzugträger zum Holzfäller-"Schluffi" bzw. vom Kostüm zu zerrissenen Jeans mit Schlabberoberteil ist bei uns alles dabei.

    Ich selbst bevorzuge ein "schickeres" Outfit, weil ich mich zum einen darin wohlfühle und weil es meinem Selbstverständnis als Lehrkraft entspricht. Gleichsam ist es mir relativ gleich, was die KollegInnen tragen. (Durchsichtige Leinenhosen, durch die man den Tanga sieht, brauche ich jetzt nicht unbedingt zu sehen, aber jedem Tierchen...)

    Dies würde mir vielleicht etwas Sicherheit geben, wenn meine Wunschschule endlich auch Stammschule wäre. Andererseits weiß ich auch, dass für mich Familie über dem Job steht und man ja auch nie weiß, wie lange es dauert bis es letztendlich klappt. Hinzu kommt, dass ich, wenn ich Elternzeit nehmen würde, ja sowieso keinen Anspruch auf Rückkehr an die Schule hätte, oder?

    Für NRW wäre das formal richtig, allerdings kann man das im Vorfeld der Schulleitung und der BR gegenüber deutlich kommunizieren, dass man an der Schule bleiben möchte.
    Ein Mitarbeiter der Personalabteilung in der BR sagte mir vor mehreren Jahren, als ich ihn mit demselben Anliegen meine Frau betreffend anrief, dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem ein Verbleib an der Stammschule abgelehnt worden wäre.


    Ob es der Verbleib an der Stammschule oder die Abordnung an eine andere Schule für die Dauer der Elternzeit oder eines möglichen Urlaubs aus familienpolitischen Gründen ist, empfiehlt es sich immer, mit den zuständigen Stellen rechtzeitig zu sprechen.

    Noch eine Sache, was den Kinderwunsch angeht und die "Strategie", die Du ansprachst:

    Das Leben ist nie zu 100% planbar. Manches kommt wie es kommt. Daher kann man manches auch erst dann abschließend regeln, wenn es soweit ist. Bis dahin empfiehlt es sich, die "Regeln" des Systems zu kennen und diese soweit möglich für die eigene Lebensplanung zu nutzen.

    Das erste, was Du immer berücksichtigen solltest - zumindest hier in diesem Forum - das wäre die Angabe des Bundeslandes und der Schulform.

    Verstehe ich das richtig, dass Du einerseits beklagst, dass jede Website etwas anderes sagt, dass Du aber dennoch eine Website (sic!) suchst, auf der alle Infos gebündelt sind?

    Es gibt allgemeine Infos wie die Ausbildungsordnung, die Infos des Seminars, an das Du kommst sowie die Infos der Schule.
    Alles Weitere muss man sich zusammensuchen abhängig davon, welche Infos man braucht.

    Mobbing ist ja nun nicht auf bestimmte Bereiche beschränkt. Gerade unter Lehrkräften können viele davon ein Lied singen.

    https://www.spiegel.de/lebenundlernen…t-a-866808.html

    In der Tat, in der Tat. Ich habe neulich noch eine Geschichte an meiner neuen Schule erzählt bekommen, die ich zunächst gar nicht glauben konnte, weil ich in der Regel an das Gute im Menschen glaube und doch immer wieder - wenngleich nur temporär - vom Gegenteil überzeugt werde.

    Interessant ist, dass der Begriff "Schulfrieden" genau einmal in den relevanten Gesetzestexten auftaucht - nämlich in § 2 Abs. 8 Schulgesetz. Ich zitiere:

    (8) Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr. Sie dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören.


    Dieser Begriff wird da in einem ganz anderen Kontext verwendet - es sei denn, man legt den Begriff so aus, dass jegliche Form von Unmutsbekundung einer Schulleitung direkt eben diesen Schulfrieden stört.

    Aber gut - hier nutzt das Land Mittel und Wege, um unbequeme MitarbeiterInnen kaltzustellen - zumindest wirkt die öffentliche Darstellung so. Kann man machen. Das wäre für mich ein weiteres Mosaiksteinchen (vermutlich eher ein halbes Mosaik), weshalb ich kein Schulleiter werden wollen würde, wenn ich das für mich nicht ohnehin bereits ausgeschlossen hätte. (Im Gymnasialbereich gibt es immerhin noch genug IdealistInnen, die das machen wollen.)

    Aber der Schulfrieden wird doch durch die Abordnung gestört. Die Eltern stehen hinter ihr.

    Sie haben 9000 Unterschriften gesammelt.

    Einerseits richtig. Diese 9.000 Unterschriften beinhalten aber auch solche von Menschen, die mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun haben bzw. von ihr nicht betroffen sind. Insofern sagen diese 9.000 Unterschriften nicht wirklich viel aus.

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