Doch. Abordnung ist Abordnung - der Grund ist egal. Kann ich - bzw. mein Konto - aus eigener Erfahrung - und die ist hier ja nicht nur anekdotische Evidenz - sagen.
Beiträge von Bolzbold
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Ich habe mich selbst um die Stelle beworben - und sie ist auch toll und macht mir sehr viel Spaß, ich habe nur das Gefühl irgendwie etwas zu übersehen. Gelten die Erstattungen im Rahmen der TEVO für die tägliche Fahrt? 110km?
Wenn ich mir den Verordnungstext ansehe, müsste das so sein.
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Weitere Infos und die Anträge bekommst Du bei der Stelle, zu der Du abgeordnet wurdest (z.B. die BR, QUA-LiS, MSB etc.)
Zu überlegen wäre auch ein ÖPNV Jahresabo - das wird zumindest von einigen Behörden subventioniert und die Kosten werden nahezu vollständig über die TEVO-Anträge übernommen.
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Sagen wir mal so, wenn jetzt SchülerInnen Dich auffordern, doch zur Location XYZ zu kommen, um gemeinsam zu feiern, dann sollte man aus Gründen der professionellen Distanz hier den "Schnitt" machen. Dass man sich durch Zufall über den Weg läuft und gemeinsam feiert, ist je nach Ort und Feiermöglichkeiten eben so - das ist auch nicht weiter tragisch.
Wichtig ist, dass Du rollenklar bleibst - Du bist eine Lehrkraft und das sind Deine SchülerInnen. Wenn es nicht im Vorfeld bereits private Kontakte wegen Nachbarschaft, Freundschaften zu den Eltern etc. gab, ist es m.E. wichtig, nicht zum Kumpel seiner SchülerInnen zu werden.
Ich würde künftig nicht weiter auf das Selfie eingehen, ggf. unter vier (oder sechs) Augen noch einmal klarstellen, dass Du kein Problem damit hast, wenn man sich zufällig auf einer Party trifft, aber dass Du ansonsten Deine Freizeit nicht aktiv gemeinsam mit Deinen SchülerInnen verbringen möchtest.
Dann sollte sich das schnell erledigen. -
Nun fehlt mir nur noch ein klarer Hinweis darauf, ob das auch legal ist?! In den von Bolzbold zitierten Quellen habe ich nicht direkt etwas dazu gefunden. Generell scheinen sich Verordnungen bei Verfahrensfragen erfreulicherweise zurück zu halten.
Wenn es hier Engführungen gäbe, würde das § 5 ADO erheblich einengen. Das ist nicht so gewollt. Ob die Noten nun in Papierlisten (vgl. meine Aussage zu Klassenbüchern) oder in SchILD oder sonstwo datenschutzkonform aufbewahrt werden, ist letztlich egal. Das ist alles möglich und damit "legal".
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Das Erstellen des EWH habe ich seinerzeit immer erst gemacht, nachdem die Klausur geschrieben wurde - und es war der Aspekt, der mich als Einzelposten am meisten Zeit gekostet hat. Wenn ich jetzt wieder in den Schuldienst zurückkehre, werde ich mir vornehmen, das beim Erstellen der Klausur gleich mit zu machen - sofern ich nicht erst einmal noch eine Weile von meinem Fundus (und entsprechenden Anpassungen) zehren kann.
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Der EWH ist in meinen Augen nichts anderes als die Verschriftlichung und Konkretisierung der kriteriellen Bewertung, die in allen KLP vorgegeben wird.
Aus dem KLP Sek II Englisch:
"Die Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur erfordert bereits in der Qualifikationsphase eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der beiden Beurteilungsbereiche „Inhalt“ und „Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung“ und führt so zunehmend auf die Bewertung in der Abiturprüfung hin. Die kriteriengeleitete Bewertung der individuellen Leistung gewährleistet zudem, dass die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen zu ihren individuellen Lernständen erhalten und diese Ergebnisse zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenz nutzen können." (Quelle: Schulentwicklung NRW - Lehrplannavigator S II - Gymnasiale Oberstufe - Englisch - Englisch KLP - 3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung )
Da gibt es m.E. nicht sonderlich viel Spielraum für anderslautende Auslegungen.Gleichwohl sind die Formulierungen in den anderen Fächern in der Tat nicht ganz so "streng". Anhaltspunkte, bewusst auf einen EWH verzichten zu können, vermag ich dort jedoch nicht zu erkennen.
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Beispiel KLP Englisch Sek I Gy auf S 41. KLP Englisch Sek II S. 50 und 51. Die Texte sind fächerübergreifend fast identisch.
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Das steht in den jeweiligen KLP unter der Rubrik Leistungsbewertung.
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Bei uns werden auch die Teilleistungen (schriftlich/sonstig) pro Quartal in Schild erfasst.
Was ist denn der Hintergrund deiner Frage, pintman?
Ich hatte gelegentlich Einsprüche bei der Notengebung. Dann habe ich eine Stellungnahme verfasst, in der ich die Note begründet habe. Nach schriftlichen Aufzeichnungen während des laufenden Schuljahres wurde nicht gefragt.
Die muss man auch nicht offenlegen. Aber die Aufzeichnungen helfen natürlich, die entsprechende Begründung für seine Notengebung zu liefern.
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Das hier sind die offizielle Vorgaben.
Teilleistungen wie die Quartalsnote, die es offiziell ja gar nicht gibt, oder Klausurleistungen werden ja in der Praxis oft in die Notenübersichten der jeweiligen Jahrgangsstufen eingetragen. Für die Sek I gibt es bei den Klassenbüchern einen Teil A, in den die Klassenarbeitsnoten eingetragen werden.
Wie Du das als Fachlehrkraft selbst tust, bleibt Dir überlassen - solange Du bei Beschwerden oder Widersprüchen immer noch transparent darlegen kannst, wie Deine Note zustande gekommen ist.
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Grund für den neuen KLP ist die Angleichung des Zentralabiturs ab 25 an die Bildungsstandards der KMK, also bundeslandübergreifend. Das zieht einige Verschiebungen der Inhalte und Änderungen in den Aufgaben/Operatoren nach sich. Ich vermute nicht, dass sich zur Umstellung auf G9 in der Oberstufe erneut etwas ändert. Dennoch natürlich unglücklich, dass die kommende EF in einen neuen Lehrplan startet, ohne das schon Material vorhanden ist oder besagter Lehrplan überhaupt verabschiedet ist.
Mit fehlenden Lehrplänen oder Unterrichtsmaterial hatten wir hier in NRW bei der Einführung von G8 und jetzt auch noch bei der Rückkehr zu G9 ausreichend Erfahrung. War Scheiße, ist Scheiße und bleibt noch für eine Weile Scheiße.
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Ja, das verstehst Du richtig. NRW oder das Ministerium sind ausnahmsweise aber nicht daran schuld.
Schau mal hier:
Bildungsstandards und Allgemeine Hochschulreife (kmk.org) ungefähr in der Mitte."Für die Bildungsstandards der Allgemeinen Hochschulreife in den drei naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik, die im Juni 2020 von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wurden, wird ab Herbst 2021 ein Abituraufgabenpool aufgebaut.
Diese Bildungsstandards bilden mit Beginn der Einführungsphase des Schuljahres 2022/2023 die Grundlage der fachspezifischen Anforderungen für die Allgemeine Hochschulreife und die Abiturprüfung ab dem Schuljahr 2024/2025."
Angesichts der Rückkehr zu G9 war die Problematik zwar im Vorfeld klar, allerdings ließ sich das für NRW nicht mehr anders regeln, da die Zeitleisten ja für alle Länder gleichermaßen gelten. Ich könnte mir vorstellen, dass man im MSB auch nicht sonderlich begeistert davon war.
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Wenn ich mich richtig erinnere, bin ich seit 2004 dabei - also gewissermaßen ein Urgestein. Der harte Kern von damals ca. 20 UserInnen hat untereinander einen durchaus zivilisierten Tonfall an den Tag gelegt und große Solidarität und Anteilnahme an den Tag gelegt. Wir sind zum Teil heute noch befreundet bzw. haben Kontakt. Damals gab es außer Foren und Newsgroups aber nicht viel anderes. Ich habe den Eindruck, dass insbesondere mit dem "Siegeszug" der (a)sozialen Netzwerke die Hemmungen gefallen sind, weil jetzt jede(r) jederzeit alles, was ihm/ihr durch den Kopf geht, sofort posten kann. Der Drang, sich zu profilieren und sich als stärker, klüger, toller darzustellen, ist dabei so ausgeprägt, dass auch dort ein "sorry, mein Fehler" oder ähnliches fast nie zu lesen ist.
Ich glaube, dass meine Generation (Mitte der 70er) da auch anders sozialisiert worden ist als die Generation nach 1990, die gefühlt mit dem Handy und dem Laptop an/in der Wiege groß geworden ist.
Was mir persönlich in diesem Forum sauer aufstößt, ist die Anspruchshaltung mancher neuer UserInnen in Verbindung mit der Unfähigkeit oder dem Unwillen, sich Informationen aus dem Internet selbst zusammenzutragen. Das wäre immer mein erster Schritt. Einer der jüngeren Threads hier, in dem Du geschrieben hast und auf den Du Dich hier sicherlich auch mittelbar beziehst, zeigt das sehr anschaulich. Diese Unselbstständigkeit gepaart mit dem ausgetretenen Spruch an diejenigen, die das anmahnen, dass man diese nicht als KollegInnen haben wolle, stört mich schon eine ganze Weile.
Ich rege mich kurz darüber auf, schaffe es zunehmend öfter, meine Finger still zu halten und nichts dazu zu schreiben, und sage mir täglich, dass der Umstand, dass jemand in den unendlichen Weiten des Internets einmal Unrecht hat, dies für mich (und erst recht für die Welt) nicht den Untergang bedeuten wird.
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Das ist die Eigendynamik eines jeden Forums - das wurde hier in den letzten Jahren auch mehrmals thematisiert. Letztlich hat man/frau ja die Wahl - sich damit zu arrangieren oder es zu lassen - oder ggf. sich beim Arrangieren darum bemühen, nicht in dieselben Verhaltensmuster zu verfallen.
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Das fängt damit an, an entsprechenden Stellen „Nein“ zu sagen.
Ja.

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Wenn wir doch jetzt alle wissen, wie es richtig gehen sollte, dann sollten wir alles daran setzen, dass wir keine Situationen schaffen oder zulassen, in denen das Geld nicht rechtskonform oder sicher eingesammelt oder aufbewahrt wird.
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Also ich hätte das jetzt aus § 16 OVP in Verbindung mit Anlage 1 Kompetenz 1, 7 und 10 durchaus eine Grundlage für eine transparente Bewertung gesehen...
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Die Schulformbindung ist nicht in jedem Fall so. Meine Frau (andere BR) konnte während der Elternzeit ein Jahr an einer anderen Schulform unterrichten, musste aber danach wieder an ihre alte Schulform zurück. Sie hat dann Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt und konnte sich dann eine Schule ihrer Schulform quasi aussuchen. Das werden wir nun solange fortsetzen, bis sie eine Chance hat, dorthin versetzt zu werden.
Es gibt auch während der Elternzeit keinen Anspruch auf Einsatz an einer anderen Schulform. Die BR kann das erlauben, muss sie aber nicht.Aus Erfahrung in der Arbeit bei der Schulaufsicht kann ich Dir sagen, dass eine Woche "nichts" ist. Stell Dich auf mehrere Wochen ein - alternativ kannst Du auch einfach im Personaldezernat anrufen.
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