Beiträge von Bolzbold

    Wie oft und viel eine Lehrkraft fehlt, ist ein Ergebnis der tatsächlichen Erkrankung und des Umgangs damit.

    a) Ich bleibe so lange zu Hause, bis ich wieder gesund bin.

    b) Ich gehe so schnell wie möglich wieder zur Schule.

    c) Ich versuche (aktiv) die Wiederaufnahme des Dienstes so lange wie möglich aufzuschieben.

    Anstand und Selbstfürsorge spielen dabei eine wichtige Rolle. Letztlich muss jede(r) wissen, was er/sie tut und ob er/sie noch in den Spiegel schauen kann. SimulantInnen haben womöglich wenig Anstand. Vielleicht übertreiben sie es mit ihrer Selbstfürsorge. Oder sie sehen ihr Verhalten als (legitime) Verteidigungsreaktion auf das gemeine Schulsystem, die Schulleitung etc.

    Oder sie sind einfach nur krank und kommen dann wieder, wenn sie genesen sind.

    So verständlich das sein mag, so ist es dann doch nicht richtig. Mal soll die Prüfungsleistung bewerten. Alles, was danach kommt oder kommen könnte, kann nicht in die Bewertung einfließen.

    Einige Kolleginnen haben indes diese Schere im Kopf so gründlich geschliffen, dass sie überhaupt nie eine unangenehme Note geben.

    Es geht ja nicht nur um das Risiko eines Widerspruchs. Der kann ja in jedem Fall eingelegt werden.

    Wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, ist ein "klares" Ergebnis auch für den Prüfling hinnehmbarer, als wenn man ihm sagt, "also Du hättest 8 Punkte zum Bestehen gebraucht, hast aber leider gaaaanz knapp die 8 Punkte verpasst. Die Kommission hat Deine Prüfung mit 7 Punkten bewertet."
    Dann steht seitens des Prüflings viel eher die Frage im Raum, woran es konkret lag, dass es so knapp nicht gereicht hat.

    Und als Prüfungskommission muss man sich unter Umständen die Frage gefallen lassen, wieso man hier gar keine Anhaltspunkte gesehen hat, doch die 8 Punkte zu geben. Ich habe in zahlreichen Kommissionen in allen drei Funktionen gesessen - je nachdem, wie man welchen Aspekt gewichtet - auch im Vergleich zu möglichen anderen Prüflingen, die davor geprüft wurden - kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
    Wenn man nicht gerade die letzte Prüfung abnehmen muss, bei der es wirklich um die Wurst geht, dann wären 7 Punkte vermutlich auch weder tragisch noch einspruchsanfällig. Bei der (letzten) entscheidenden Prüfung hingegen schon. Und da ist ein klares Ergebnis letztlich für alle Seiten, wenngleich aus unterschiedlichen Gründen, besser.

    Ich befürchte, viele wissen nicht, worum es geht. Manche Kolleginnen wissen noch nicht mal, wie die Fächer, die sie unterrichten korrekt heißen und schreiben mal dies mal das ins Klassenbuch. Auf dem Niveau werden dann auch Prüfungsordnungs-Halbwahrheiten und -Gerüchte weitergegeben. So hört man dann schon mal „Frau xy hat gesagt, dass ich das Fachabi bekomme, wenn ich nicht zum Abitur zugelassen werde.“

    Da will ich jetzt gar nicht auf dem fehlenden Konjunktiv in der indirekten Rede ’rumreiten.

    Meine Schülerinnen lernen, dass begriffliche Genauigkeit eine Hilfe beim Beschreiben und Erklären ist. Schön, dass „wir“ das nicht mehr nötig haben.

    *seufz* Ich weiß, ich weiß. Das sind auch die KollegInnen, die ganz empört postulieren, dass sie natürlich NICHT in die Prüfungsordnungen reinschauen würden, weil Rechtstexte sie ohnehin nicht interessieren würden. Das sind auch die KollegInnen, die Gedichte in drei Sprachen analysieren können, aber eben keine Steuererklärung ausfüllen oder einen Mietvertrag verstehen können bzw. wollen...

    Man kann auch einfach die korrekten Begriffe verwenden, damit wirklich klar ist, worum es geht. In anderen Bildungsgängen gibt es neben mündlichen (Bestehens)-Prüfungen auch noch die Möglichkeit einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres, um eine Note zu ersetzen. Im Abitur gibt es diese Möglichkeit genau nicht.

    O. Meier

    Ich stimme Dir ja in der Sache zu, bin da jedoch pragmatischer, da ja den meisten hier klar war, was gemeint war. Wenn man Deine Forderung auf die einzelnen Kollegien und andere Fälle unklarer oder fehlerhafter Begriffsverwendung übertragen würde, hätte man diesbezüglich wohl sehr viel (womöglich gar erschreckend viel) zu tun...

    Was genau sind denn dann bei euch "Nachprüfungen" im Abitur?

    Seltsam übrigens, dass sogar Gymnasien in NRW den Begriff "mündliche Nachprüfungen" verwenden (z. B. ein Gymnasium in Hamm auf seiner Homepage: https://www.maerkischesgymnasium.de/medien/2-unter…turtermine-2020)

    Der Begriff ist natürlich in anderen Zusammenhängen bekannt, wird aber im Abitur zumindest in der APO-GOSt nicht so verwendet (vgl. §§ 10 und 36 APO-GOSt).

    § 36 Abs. 2 besagt hierbei Folgendes:

    (2) Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach sind anzusetzen, wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil die
    Mindestbedingungen gemäß § 29 Absatz 4 nicht erfüllt sind.

    Diese mündlichen Prüfungen heißen im schulischen Kontext auch "Bestehensprüfungen", was ihre Funktion viel treffender beschreibt.

    Man kann es als Erbsenzählerei auslegen, wenn man fragt, was denn Nachprüfungen im Abitur wären, wenn der Sachverhalt eigentlich klar ist, nur eben der Fachbegriff nicht zutreffend gewählt wurde. So lange wir alle wissen, worum es geht, sollte dies jedoch eigentlich keiner Erwähnung bedürfen.

    Ich nehme zwar erst ein halbes Jahrzehnt mündliche Prüfungen ab, aber ich war gerade doch sehr irritiert. Danke für die Klarstellung, Bolzbold.

    Mich hätte das auch gewundert. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Rolle bzw. die Funktion des/der Schriftführers/Schriftführerin eine etwas andere ist, da er/sie bei den Beratungen oft nachschauen muss, was wann wo wie gesagt wurde, um die Leistung des Prüflings zu beurteilen. Daher kann man die Rolle oder die Funktion, nicht aber den Abstimmungsstatus als "beratend" erachten. Möglicherweise wurde das auf der Info-Veranstaltung missverstanden.

    Unabhängig davon denke ich aber, dass jede/r von uns ein bestimmtes Bild von der "Klischeelehrkraft" hat und ebenso auch Personen kennt, die das entsprechende Bild deutlich sprengen. Ich kleide mich z.B. gelegentlich extravagant oder eher sportlich/leger - allein damit falle ich je nach Kollegium schon auf. Von Piercings und Tattoos mal ganz zu schweigen.

    Wenn Dein äußeres Erscheinungsbild dazu geeignet ist, Deine Seriosität und Professionalität anzuzweifeln, dann mag das seitens der Auswahlkommission voreingenommen wirken, jedoch greift dann das, was ich weiter oben geschrieben habe. Passt die Person ins Kollegium oder nicht?

    Es steht Dir natürlich frei, ggf. Dein äußeres Erscheinungsbild den Erfordernissen anzupassen und dann nach erfolgter Unterschrift wieder zum "alten Outfit" zurückzukehren.

    Ich habe einen sehr guten Abschluss und schätze mich selbst als recht umgänglich ein, auch wenn ich sicherlich nicht der 0815-Lehrkraft entspreche, sowohl von der Persönlichkeit als auch vom Aussehen her. Nichtsdestotrotz denke ich, dass ich mit anderen Menschen gut zurechtkomme. (Aber wenn wir ehrlich sind: Wer würde schon das Gegenteil von sich behaupten? 8o)

    Ehrlich gesagt macht mich diese Passage schon stutzig. Ich habe mich gefragt, wieso Du das ausdrücklich erwähnst, wenn Du in Deiner Persönlichkeit, in Deinem Auftreten und in Deinem äußeren Erscheinungsbild keine nachvollziehbaren Gründe für eine potenzielle Ablehnung als Bewerberin siehst,

    Versteh mich nicht falsch: Ich fände eine Ablehnung, die sich an Äußerlichkeiten festmacht, absolut daneben.

    Was aber bei den Auswahlgesprächen auch eine Rolle spielt, ist die Frage, ob eine Kandidatin auch in das bestehende Kollegium passt oder nicht. Wenn diese Frage mit "nein" beantwortet werden sollte, wäre das weniger eine Diskriminierung ob der oben genannten Parameter als vielmehr ein in meinen Augen durchaus berechtigtes Anliegen der Auswahlkommission, in der ja nicht nur die Schulleitung sitzt.

    Wir können es auch umdrehen und einmal unabhängig von Dir als Person sehen.

    Wenn Du trotz sehr gutem Abschluss und trotz Umgänglichsein und dergleichen keine Zusage bekommen hast, dann lag das schlichtweg daran, dass andere BewerberInnen einfach besser waren bzw. die Kommission stärker überzeugt haben als Du. Das ist ärgerlich und nagt am Ego, aber diese Erfahrung haben Tausende vor Dir ganz genauso gemacht - ich übrigens auch.
    Vielleicht kann man es auch so drehen, dass es dann eben einfach nicht gepasst hat. Dann passt es eben früher oder später an einer anderen Schule. So wie bei den meisten von uns auch.

    Ich habe gerade einmal die Infos meines alten ZfSL angesehen. Von "Wunschschulen" ist da nicht die Rede. Letztlich stimmen die ZfSL die Zuweisungen der LAA auf der Basis der Fächerkombinationen und des Bedarfs sowie der Ausbildungskapazitäten vor Ort ab. Wenn im Zuge dieser Abstimmung eine "Anforderung" käme, könnte ich mir noch am ehesten vorstellen, dass man hier die Möglichkeit eines entsprechenden Einsatzes prüfen wird.

    Mein Seminar war damals knallhart. Ich hatte ziemlich konkrete Gründe, weshalb ich nicht zwei Stunden pro Strecke im ÖPNV verbringen konnte, aber das hat das Seminar seinerzeit nicht interessiert. Die Bonner galten damals als "knallhart". Das dürfte sich mit den seitdem erfolgten zwei Wechseln in der Leitung wahrscheinlich verbessert haben.

    Dennoch: Das Referendariat ist kein Wunschkonzert. Daher sollte man diesbezüglich nicht zu viel erwarten.

    "Damals", also vor 20 Jahren, ging das semi-offiziell. In dem Bogen des ZfSL konnte man Wunschorte eintragen und angeben, ob man "mobil" (sprich PKW) sei. Man konnte sich über die Schulleitung der Wunschschule "anfordern" lassen, was aber auch nicht immer geklappt hatte. Wunschschulen im eigentlichen Sinne konnte man nicht angeben.

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