Sagen wir so, chili, in der Behörde war das Arbeitsaufkommen nie so hoch, dass man nach einer Woche Krankheit das Ganze nicht an zwei Tagen, an denen man zügig durcharbeitet, hätte abarbeiten können. Dringende Terminsachen mussten dann von KollegInnen gemacht werden. Die anderen Sachen hatten meist Zeit - und ich war wirklich schnell im Abarbeiten der Vorgänge.
Beiträge von Bolzbold
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Ja, so herum gedacht bin ich bei Dir.
Leider gibt es in der Regel keinen, der die Arbeit dann für uns übernimmt. In der Behörde war/ist das anders. -
Ich habe jetzt ein Schnäppchen für das Sanctum Sanctorum von Marvel Lego gemacht - das Gebäude werde ich in meine Stadt mit den anderen (mittlerweile sieben) modularen Gebäuden integrieren. Ggf. baue ich von Hand noch eine Art "Drehset" mit Straßenabsperrung o.ä. dazu - dann können die Superheldenfiguren dort auch "in echt" herumlaufen, -stehen oder fliegen.
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Das nicht, aber mit Verweis auf "meine 41 Stunden in der Folgewoche sind mit den Korrekturen dann schon voll" könntest Du darauf dringen nicht noch zu weiteren Zusatzaufgaben herangezogen zu werden, z.B. für Vetretungsunterricht.
Das dürfte auf der Basis der ADO nur schwer durchzusetzen sein, da Vertretungsunterricht vermutlich als "vorrangiges Dienstgeschäft" gilt und damit zeitlich flexiblere Aufgaben ggf. warten müssen.
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Die Sache ist ja so: Handys sind verboten, zumindest im Unterricht. Manchmal sogar komplett an der Schule.
Das mag an einigen Schulen so sein. Weder an meiner aktuellen Schule noch an der weiterführenden Schule meiner Kinder ist das so. Wir versuchen daher alles, was wir als Eltern daheim beeinflussen können, entsprechend zu beeinflussen.
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Wenn er jedes mal Vertretungsmaterial schicken müsste, damit die Klassen im Stoff weiterkommen, würde ihm das vergehen. Fordert doch das mal bei ihm ein. Es kann nicht sein, dass die Montagsklassen das ausbaden müssen.
Das wird nicht funktionieren - die Krankmeldung schützt davor. Da muss man sich im Vorfeld gut überlegen, wie man da vorgeht, wenn der Kollege sich wehrt.
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Beim Krankenhaus hat die Abrechnungsstelle bisher direkt mit der PKV abgerechnet, so dass dann "nur" noch die entsprechend reduzierte Rechnung kam, die ich dann an die Beihilfe weitergeleitet habe.
Je nachdem, was an Behandlungen ansteht - oft ist das ja vorhersehbar - muss man eben dieses Polster haben. Das mag ärgerlich sein, aber es ist mir so herum lieber, als IGEL-Leistungen etc. selbst zu bezahlen oder separat zu versichern.
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Für das Tablet-Ablenkungsproblem habe ich auch keine Idee. Laufen lassen, dann lernen sie halt weniger. Sich darüber zu stressen, macht’s auch nicht besser.
Das hat für mich etwas von "pragmatischer Resignation" - einerseits ist diese Haltung völlig richtig im Sinne des eigenen Stresslevels und der eigenen Gesundheit. Aus pädagogischer Sicht finde ich das andererseits sehr besorgniserregend.
An meiner neuen Schule sind es nicht die Tablets, dafür die Handys. Jede Fünfminutenpause wird von mindestens 80% der SchülerInnen bis zum Klingeln fürs schnelle Spielen zwischendurch oder das WhatsAppen etc. verwendet. Es wirkt so, als wäre der Unterricht eine lästige Unterbrechung des ansonsten 24/7/365 stattfindenden - und als völlig normal und den SchülerInnen zustehend empfundenen - Handykonsums erachtet.
Als ich das gegenüber den Verantwortlichen thematisiert habe, wurde mir gesagt, dass das ein sehr heißes Eisen sei und man daher vorerst die Finger von lassen wolle.
Okay, habe ich mir dann gesagt, dann ver(sch)wende ich meine Energie anderswo. Die Quittung in Form von zu wenig Konzentration, Vergessen von Unterrichtinhalten etc. kommt dann schleichend - und beständig.
Und dennoch wurmt es mich irgendwo, weil das natürlich in meinen Unterricht hineinwirkt - die SchülerInnen behalten nichts mehr. Fünf Minuten Handyspielen nach 45 Minuten Unterricht ist die geistige Löschtaste. Hätte ich in dieser krassen Form nicht gedacht. -
OK, das war hilfreich, TwoEdgedWord und Bolzbold. In der APO-GOSt finde ich mehrmals die Formulierung „gegebenenfalls mit Tendenznote“. Das ist es wohl, was deren Gebrauch in der Sek II legitimiert?
In der APO-SI finde ich so etwas nicht. Ist dann der Gebrauch von Tendenznoten in der Sek I unzulässig? Oder gibt es da an anderer Stelle andere Vorgaben?
Und nur aus allgemeinem Interesse würde mich doch mal interessieren, wie dort, wo es erlaubt ist und praktiziert wird, Tendenznoten vergeben werden. Macht das jeder, wie er will oder folgt man einem Schema?
In der APO-S I findest Du das nicht, weil es nicht vorgesehen ist. Deswegen schrieb ich ja, dass Du die Verordnung andersherum lesen musst. Dort steht nicht drin, was verboten ist, dort steht drin, wie es zu machen ist.
Zur Praxis von Tendenznoten wurde hier ja schon etwas geschrieben. Ich gebe bis zur EF inklusive "glatte" Noten und schreibe die Tendenz in Klammern daneben - aber eben nur zur Orientierung.
Die Punktetabelle in der APO-GOSt für die Q1 und die Q2 enthält faktisch Tendenznoten. Dies wird auch noch einmal bei den Leistungsmitteilungen sowie Anlage 8 und 9 der APO-GOSt deutlich. Dies folgt auch Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung (vgl. S 17)1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)
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Du musst die Vorgaben andersherum lesen.
Die Notenvergabe laut § 48 SchulG ist verbindlich und sieht keine Tendenznoten oder Drittel oder Viertel vor. Punkt.
Es muss nicht ausdrücklich drinstehen, dass das verboten ist. Wenn ein Gesetz sagt, dass es so gemacht wird wie in diesem Fall unsere sechsstufige Skala ohne Drittel oder Viertel - dann ist DAS die verbindliche Vorgabe, wie Noten gemacht werden.
Die Vorgabe in § 48 ist eine in sich abschließende Aufzählung - mit der Ausnahme, dass Prüfungsordnungen konvertierbare andere Notenschemata vorsehen können - so wie es die APO-GOSt tut. -
Die Kollegin, die neulich diagnostizierte, dass meine Work-Live-Balance besser sei als ihre, ist übrigens zehn Jahre jünger als ich. Ich brauchte so meine Zeit, mir diese Balance zu erarbeiten.
Das dürfte auf die meisten von uns zutreffen. Aber es ist gut, dass man irgendwann dorthin kommt.
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Wir möchten Klassenarbeiten mit einem plus bzw. minus versehen, um die Kindern und Eltern genauer wissen zu lassen, wo sie mit dieser Klassenarbeit stehen. Angenommen, es gibt z, B. bei 23 bis 28 Punkten die Note befriedigend. Dann würde ich bei 23 und 24 Punkten eine 3-, bei 25 und 26 Punkten einfach eine 3 und bei 27 und 28 Punkten eine 3+ vergeben. Ist das so richtig bzw. gibt es dazu überhaupt Regelungen?
Für mich ist das eigentlich klar, denn für mich entsprach schon als Schüler eine 3+ dem Wert 2,66, eine 3 dem Wert 3,0, eine 3- dem Wert 3,33. Auch entsprechen ja in der Oberstufe, wenn ich mich richtig erinnere, 15/14/13 Punkte einer 1, 12/11/10 Punkte einer 2 usw. Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird. Eine Kollegin deutete an, sie wolle nur in den seltenen Fällen ein plus oder minus vergeben, wo jemand um einen halben Punkt an einer besseren bzw. schwächeren Note vorbeigeschrappt (?) ist.
EDIT: Fehlerhaftes Beispiel korrigiert.
Dass Du keine Vorschrift findest (sic!), finde ich wiederum erschreckend. Dreh das Ganze einmal um und schau Dir die Vorschriften an, die es gibt. Die sind eigentlich eindeutig genug.
Fangen wir bei § 48 SchulG NRW an.Machen wir weiter bei VV5.2 zu AO GS
Und gehen dann in die Sek I. § 6 APO- S I verweist beim Thema Leistungsbewertung auf das Schulgesetz
Und zuletzt die APO-GOSt. Hier § 16.
Noch Fragen?
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Das Notenschema für die Schulen in NRW gibt bis zur Einführungsphase inklusive die Noten 1 bis 6 vor. Tendenznoten sind nicht vorgesehen. In der Praxis werden Tendenznoten vergeben, um die Leistung präziser einzuordnen. Die Tendenzen können bei der internen Buchhaltung auch helfen, eine Entscheidung herbeizuführen, wenn ein/e SchülerIn zwischen zwei Noten stehen sollte.
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Also, die Schulleiterin erhält eine Krankmeldung. Daraufhin sagt sie der Vertretungsplanerin, dass die Kollegin absent ist. Und dann, meint ihr, müsste die Vertretungsplanerin der Schulleiterin darüber eine Rückmeldung geben?
Du bist ein Meister im absichtlichen Missverstehen. Ausgehend davon, dass der Vertretungsplaner die Info bekommt, würde er dann diese an die Schulleitung weitergeben. Wenn die Krankmeldung, wie von Dir vorgebracht, direkt an die Schulleitung geht, ist dieser Informationsfluss natürlich obsolet.
Worum es in der Sache ging - das ist Dir sicherlich nicht entgangen - war die Überlegung einer wie auch immer gearteten Reaktion seitens der Schulleitung für den Fall, dass der Verdacht entsteht, eine Lehrkraft würde vorsätzlich fehlen, wenn man sich seitens der Schule erdreistet, sie gegen ihre eigenen Präferenzen (und Befindlichkeiten) für Vertretungsunterricht einzusetzen.
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Vergiss nicht, das dreimal so teure Reparaturset dazuzukaufen.
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Nö, es gäbe nur mehr Wartezeit für alle...
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Zur Zeit habe ich aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankungen viele (und auch hohe) Arztrechnungen zu zahlen.
beebee2020 : Die Beihilfe hat mir da aber formlos und auch problemlos einen Abschlag gezahlt. Das könntest du auch probieren.
Mittlerweile habe ich die Kosten von der PKV und auch von der Beihilfe erstattet bekommen. Die Beihilfe hat den Abschlag dann wieder rausgerechnet. Allerdings hat das Ganze (erstaunlicherweise ?) nur 14 Tage in der Bearbeitung gedauert.
Das kommt auf die Sachbearbeitung und die Behörde an, bei der man arbeitet. Als ich noch in der Landesbehörde war, ging das sehr (!) schnell. Davor - und vermutlich jetzt auch wieder danach - dürfte das deutlich länger dauern. Ist halt so. Die Leute dort sind chronisch unterbesetzt und so ergibt sich eben ein Rückstau.
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Weil du direkt Bezug auf mich genommen hast, möchte ich deine Aussage kurz widerlegen. Dafür reicht ein Argument, selbst wenn du es als schwach empfinden solltest. Ein Argument dagegen, als Mann Grundschullehrer zu werden (das meintest du doch), ist, dass Männer, zumindest in Bayern, an der Grundschule diskriminiert werden, niedergeschrieben in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Zwei Frauen dürfen eine Schullandheimfahrt begleiten, aber keine zwei Männer (Punkt 4.2):
Das dürfte weniger der Diskriminierung dienen als den Realitäten geschuldet sein. Grundsätzlich sollen immer ein Mann und eine Frau mitfahren. Leider gibt es nicht genug Männer, also dürfen ausnahmsweise auch zwei Frauen mitfahren. Das ist in meinen Augen eine sehr pragmatische Vorgehensweise, die dazu dient, dass solche Fahrten überhaupt stattfinden können. Oder hast Du von einem Fall gehört, wo zwei Männer fahren wollten, aber mit Verweis auf diese Regelung nicht durften?
Hier könnten wir uns den aktuellen Debatten anschließen und uns fragen, wer denn die Deutungshoheit über solche Regelungen hat. Ob das immer der- oder diejenige sein sollte, der/die sich diskriminiert fühlen könnte...?
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Deinen Rat mit dem Ersparten finde ich allerdings auch nicht gut, wobei das natürlich aktuell bei keinen Zinsen Sinn macht, ansonsten eher nicht.
Das ist eine pragmatische Lösung, weil es so kein Loch in unseren normalen Haushalt reißt. Bei zwei Erwachsenen und drei Kindern kommt da schnell pro Quartal ein gutes vierstelliges Sümmchen zusammen....
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Die gibt es schon lange nicht mehr
(2013)Hach, furchtbar. Weißt Du, Liebes, als Privatpatient habe ich die Regelungen aus der GKV einfach nicht immer alle im Kopf. (Schampus nachschenk...)
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