Ja, tue ich.
Aber mal zurück On-Topic: Vielleicht wäre es mal angesagt, wenn von mehreren Schulen in NRW, die kompletten Kollegien, mal wieder "realistisch" bewerten...Dann rasseln eben 50% oder noch mehr durchs Abi...Dann hätten aber einige wenigstens mal wieder festen "Boden" unter den Füßen...Zugegeben: die Erwartungshorizonte müssten natürlich dementsprechend angepasst werden und eigentlich müssten ja auch flächendeckend alle Schulen mitmachen...Also eine sehr utopische Vorstellung...Leider...Dann wird es wohl weitergehen mit lug und trug in der Notenvergabe...Denn wenn man ehrlich ist: Genau das ist sie doch eigentlich. Und das Ministerium ist auch noch federführend bei diesem Betrug...Ich als kleiner "Normalo" gehe für so etwas eigentlich für mehrere Jahre hinter Gitter...
Ob das mit der Noteninflation wohl bis in alle Ewigkeit so weitergeht?...Was soll denn da die Konsequenz sein? Das wir bald zu 100% 1,0-er Abiturienten haben?
Oh weia. Also halten wir einmal zugute, dass Du noch jung bist und mit guten Vorsätzen ins Lehramt gehen möchtest.
Ich würde nun dagegenhalten:
a) Die Ermittlung der Endnote bei Abiturklausuren basiert auf einem Notenschlüssel der KMK. Nachzulesen hier.
1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)
b) Im Zentralabitur gibt es vorgegebene kriterielle Bewertungsraster. Ist also nichts mit "ich mach das so, wie ich will".
c) Durch die Einführung von Bildungsstandards in den Kernfächern sowie künftig in den Naturwissenschaften gibt es bundesweite Standards. Gleichzeitig haben die Bundesländer vereinbart, einen gemeinsamen Aufgabenpool zu verwenden, aus dem eine verbindliche Anzahl an Klausurvorschlägen entnommen (und eingesetzt) wird. Alle Schulen hier ins Boot zu bekommen anders zu bewerten, dürfte schwierig werden.
d) Die Klausuren in der Sek II sollen auf die Abiturprüfungen vorbereiten - somit wäre ein zu strenger Erwartungshorizont zugunsten einer "Notendeflation" kontraproduktiv.
e) Wenn Du Beschäftigte(r) im öffentlichen Dienst werden möchtest, dann geht es selten nach Deinem persönlichen Gusto. Es gibt Vorgaben, an die hast Du Dich zu halten. Es gibt immer Argumente für mehr Strenge oder Milde, aber das ist letztlich irrelevant. Das Landesbeamtengesetz und die Allgemeine Dienstordnung in Verbindung mit der für Dich relevanten APO-BK setzen hier den Handlungsspielraum.
f) Natürlich kannst Du im übertragenen Sinne zu "zivilem Ungehorsam" aufrufen. Aber auf der Basis welcher Legitimation? Letztlich doch nur Deiner persönlichen Einschätzung.
g) Ich empfehle dringend (!) Dich mit dem Bildungssystem, den jüngsten Entwicklungen und dem Beamtenrecht auseinanderzusetzen. In den Bau würdest Du mit dem von Dir beschriebenen Vorgehen nicht wandern. Du würdest im schlimmsten Fall aus dem öffentlichen Dienst geworfen werden und dann schauen, wo Du wieder eine Arbeit findest. Sofern Dein Vorgehen in den Medien bekannt werden sollte, dürfte ein/e Mitarbeiter/in mit aufrührerischen Tendenzen sicherlich eine wertvolle Ergänzung für jede Belegschaft sein...