Nun ja, auf alle Fälle kann man jetzt darauf bauen, dass eine Verwaltungsexpertin (vorher Regierungspräsidentin der BR Münster) das MSB führt. Auch wenn man Frau Gebauer das ja aus reiner Fiesheit oft vorgehalten hat, aber es macht m.E. schon einen Unterschied, ob man als Immobilienmaklerin oder als Verwaltungsexpertin und Juristin an die Spitze eines Ministeriums geht. Wie sich das dann schulfachlich auswirkt, ist natürlich eine andere Sache.
Beiträge von Bolzbold
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Das stimmt nicht, es wird auch der An-Anteil übernommen. Aufgrund der relativ niedrigen Bruttobesoldung ist das aber auch nachteilig.
Etliche Bundesländer zahlen aber "Altersgeld", also eine Art Pension, die sich nach der Zahl der geleisteten Dienstjahre bemisst. Lohnt sich laut der im Thread schon bemühten Isabella Probst ab ca. 12 Dienstjahren.
Da muss ich mich in der Tat korrigieren. Das hier ist schon recht eindeutig. Microsoft Word - 21 NV01 -03 08- Nachversicherung.doc (nrw.de)
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Vielen Dank allen, das hat mich wirklich weitergebracht. Festgelegt haben wir nichts in der Fachschaft. Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel. Eindeutig uneindeutig: 50:50 aber gerechnet werden darf nicht. Was soll das jetzt bedeuten???? Letztendlich ist da Tür und Tor für Zoff weit geöffnet. - Lieben Dank!!!
Kann man so sehen. Kann man auch pragmatisch sehen. Du darfst nicht sklavisch arithmetisch die Note bilden - wenn Du aber im Rahmen Deines pädagogischen Spielraums dennoch auf diese Note kommst, ist das trotzdem kein Problem.
Hier mal ein Zitat aus der 13. Auflage des Kommentars zur APO-GOSt , das ich ungeachtet der nicht vorhandenen Rechtsbindung als sehr plastisch und brauchbar empfinde:
"Aus dem Verbot einer rein mathematischen Notenbildung darf nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass der Fachlehrer bei einem glatten arithmetischen Mittelwert nach Abweichungskriterien suchen muss, wenn diese eigentlich nicht gegeben sind."Fall die Endnote mathematisch zustande käme, hätte die Lehrkraft gerade im Bereich SoMi theoretisch immer noch im Vorfeld des Zusammenrechnens die Möglichkeit, entsprechende "Anpassungen" vorzunehmen, damit das gewünschte Endergebnis stimmt. Auch da wäre die Tür für Zoff geöffnet.
Letztlich ist es eine Frage der Klarheit und der Transparenz der eigenen Notengebung, die ganz wesentlich über Konflikte entscheidet.
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Einige andere ehemalige KuK sind ebenfalls zurück in ihre alten Berufe gegangen, z. B. als Ingenieur oder im kaufmännischen Bereich. Aber das ist im BBS-Bereich sicherlich sehr viel einfacher als im allgemeinbildenden.
In der Tat. Diejenigen, die "nur" LehrerIn gelernt haben, können natürlich nicht in ihren alten Beruf zurück. Dennoch gibt es innerhalb des ÖD durchaus Alternativen, wenn man die Augen offen hält und ein bisschen flexibel ist.
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Gut, dann kann man hier wohl dicht machen.
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Falls man nicht endgültig aus dem Schuldienst ausscheiden möchte und stattdessen lieber eine temporäre Auszeit nehmen möchte, könnte man sich auf eine Stelle in der Schulaufsicht oder dem Kultusministerium bewerben - in NRW gibt es immer wieder Stellen für pädagogische MitarbeiterInnen. Mitunter ist es auch möglich, dort dauerhaft zu bleiben - das ist zwar eher die Ausnahme, aber es kommt vor.
Ich empfehle, sich in beide Richtungen umzusehen - einmal innerhalb des Systems und dann natürlich auch außerhalb des Systems. Letzteres immer auch mit dem Blick auf die Altersvorsorge, denn bei Kündigung wird nur der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgezahlt. Um diese Lücke zu schließen, müsste man schon nach Ausscheiden aus dem Schuldienst deutlich mehr verdienen, damit man später nicht in der Altersarmut landet.
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Ob man hier von „frühzeitigem Abbruch“ sprechen kann, überlasse ich jetzt mal deiner Interpretation…
Vielleicht ist der Begriff "frühzeitig" nicht ganz passend. In der zweiten Quelle steht "jederzeit". Da dürfte der Spielraum für Interpretationen schon geringer sein.
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Zu den Programmen mit größerem Umfang findest Du hier ja bereits etwas. Niemand zwingt Dich, bei den vorhandenen Apps deren ganzen Umfang zu nutzen. Dann eben nur die Notenverwaltung.
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In der APO S1 bzw der VV zu §6 ist die Zahl der Klassenarbeiten hingegen vorgeschrieben.
Das trifft auf die APO-GOSt ebenso zu. Was die APO-S I und die APO-GOSt ferner eint, ist der Umstand, dass in der APO-S I ab Klasse 9 Bandbreiten für die Anzahl der Klassenarbeiten vorgesehen sind, was für die EPh nach VVZAPO-GOSt 14.1 in bestimmten Fachbereichen ebenso der Fall ist.
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Ein Fachschaftsbeschluss, der der APO-GOSt widerspricht, ist eigentlich von der SL zu beanstanden und für nichtig zu erklären.
Die 1/3 - 2/3 Regelung ist unzulässig - nicht zuletzt, weil sie übermäßig in den Gestaltungsspielraum der Lehrkraft eingreift.
Ich habe eine Ahnung, wo das herkommt. Die Kurshefte suggerieren leider, dass man im Bereich "SoMi" zwei Teilnoten zu geben habe. Das wird von der APO-GOSt aber gar nicht so bestimmt. Es gibt EINE Note für den Bereich SoMi und EINE für den Bereich Klausuren. Diese können sich ihrerseits aus mehreren Teilnoten zusammensetzen - im Bereich SoMi aus mehreren Einzelbeobachtungen und "Zwischennotizen".
Die Praxis aus zwei Quartalsnoten suggeriert fälschlicherweise eine 25% Gewichtung der dann mit den beiden Klausuren vier Teilnoten - entsprechend kommt es dann zu dem Verhältnis 1/3 zu 2/3 in der Einführungsphase in Fächern mit nur einer Klausur.
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In kaum einem Bundesland ist die Arbeit an den Schulen so ungleich verteilt wie in NRW. Die Landesregierung sollte zugleich ein Arbeitszeitmodell wie in Hamburg einführen.
Was nicht passieren wird, weil man seit über 20 Jahren weiß, dass das a) Geld kosten würde und b) nicht genug Lehrkräfte mit entsprechenden Fächerkombis auf dem Markt sind.
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Ich sage, mann kann sich die Bewerbung/Revision sparen, wenn A13 laut Gesetz spätetsens im Spätsommer festgezurrt wird. Die Urkunde bekäme man frühestens Anfang 23, und dann beginnt auch bereits die 1. Stufe der Angleichung (meine Meinung).
Weißt Du, wie lange ein reguläres Gesetzgebungsverfahren dauert? Aus konkreter einschlägiger Erfahrung weiß ich, dass das bei einer simplen Prüfungsordnung schon mehrere Monate (!) dauert und dann bei einem Gesetz noch möglicherweise in drei Lesungen durch den Landtag muss. Dann braucht das LBV mehrere Wochen, wenn nicht Monate, um das Ganze intern umzustellen und Tausende Bezügebescheinigungen und Überweisungen abzuändern.
Spätsommer mag hinhauen - aber dann doch eher 2023.
Meinungen sind ja schön und gut, aber sie sollten einen Realitäts- oder Erfahrungsbezug haben. Sonst sind sie Schall und Rauch.
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Ja, das ist bei den UserInnen, die sich in regelmäßigen Abständen unter neuem Namen wieder anmelden, in der Tat nervig.
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Ehrlich gesagt, sehe ich es kritisch. Eine einheitliche Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer, gleich welcher Schulform? Die Grundschulkräfte werden mich hier sicher steinigen, aber so richtig fair ist dies eigentlich nicht, wenn man Arbeitsaufwand, Anforderungen und Studium, etc betrachtet.
Das Studium ist von der Dauer her - und das war bisher die Messlatte - gleich.
Der pädagogische Anspruch bzw. die Herausforderungen an der Grundschule mit extrem leistungs- und verhaltensheterogenen Gruppen dürften um ein Vielfaches höher sein als am Gymnasium. Die Fachlichkeit als primäres Kriterium für Besoldung heranzuziehen, entbehrt nicht einer gewissen Arroganz.Warum vier Jahre Studium über die nächsten bis zu 40 Dienstjahre hinsichtlich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten entscheiden sollen, ohne dass man sich hier weiterentwickeln kann, erschließt sich mir nicht. In der Behörde haben Verwaltungsbeamte die Möglichkeit, sich von A8 auf A15 im Laufe einer Dienstzeit hochzuarbeiten (mit Aufstieg vom seinerzeit gehobenen in den höheren Dienst). Nur mal so zum Vergleich - und die haben weder studiert noch eine ach so hochwertige fachliche Ausbildung genossen.
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Wir reden von jährlich mindestens 600 Mio Euro an zusätzlichen Personalkosten. Das ist nicht zu unterschätzen und dürfte bei den Nicht-LehrerInnen nicht sonderlich gut ankommen.
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Nicht ganz. Die SL muss entscheiden, ob er dem Widerspruch abhelfen kann - somit muss sie als Erster über die Stellungnahme der Lehrkraft befinden. Erst wenn sie dem Widerspruch nicht abhelfen kann, geht das an die BR. Nichtabhilfe bedeutet ja in der Regel dann, dass sich die SL der Stellungnahme der Lehrkraft anschließt.
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Hallo,
ich bin Beamtin und Lehrerin an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen. Ich habe nun gesehen, das ein Referat im KM eine Stelle ausgeschrieben hat, die mich interessiert. Es ist ein Abordnung befristet auf 3 Jahre.
Kann mir jemand helfen und mir sagen, wie ich der Schulleitung ggü. kommuniziere, dass ich mich auf diese Stelle bewerben möchte? Ist es überhaupt erforderlich, dass die Schulleitung über die Bewerbung in Kenntnis gesetzt wird?
Vielleicht hat auch jemand Erfahrungen mit Abordnungen und kann mir kurz schildern, was daran gut und was schlecht war.
Ich bin zwar nicht aus NDS, aber die Grundprinzipien dürften auch auf NDS zutreffen.
Die Bewerbung muss nicht zwingend über den Tisch der Schulleitung, es sei denn, es ist im Ausschreibungstext so vorgeschrieben. Da Deine Schulleitung Dir ggf. für das Auswahlgespräch Dienstbefreiung erteilen muss, wird sie es spätestens dann erfahren müssen. Ob und wann Du mit offenen Karten spielst, ist letztlich Dir überlassen. Ich weiß von mehreren pädagogischen MitarbeiterInnen, dass die Schulleitungen da äußerst unterschiedlich reagiert haben.
Was an Abordnungen gut oder schlecht war, kann man so pauschal nicht sagen. Die zentralen Unterschiede sind:
- Feste Arbeitszeiten
- Klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen, die auch außerhalb der Ferien genommen werden können
- Viel mehr Verwaltungsarbeit und Alltag in einer Behörde
- Blick über den Tellerrand - Verständnis der Funktionsweise von Schulaufsicht und Schule
- Ggf. Möglichkeiten der Beförderung und Rückkehr in eine neue Position an einer anderen Schule
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