Die Quote und die Vorgabe zur "Zurückhaltung" bei 4 oder 5-Punkte-Bewertungen kann ich aus verschiedenen Quellen bestätigen. Aus Sicht der vorgesetzten Behörden "darf" es nur eine bestimmte Quote an guten und sehr guten Bewertungen geben - wenn dem nicht so sein sollte, werden die Maßstäbe fiktiv angehoben, bzw. sind eben alle so gut, dass die Maßstäbe angehoben werden, damit es wieder passt.
Die Richtlinien für NRW habe ich hier im Forum auch im Bereich Dienstrecht verlinkt.
BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)