Beiträge von Bolzbold

    Am NRW-BK (berufliches Gymnasium) wird anders gewertet. Inhaltspunkte können wir frei vergeben (nur die grobe Gewichtung der AFBs ist vorgegeben) und Inhalt zählt dann 40%, Sprache 60%. Mit 14 Punkten im Inhalt und 15 in Sprache passt das also noch.

    Klausurteil A sind 80%, Mediation 20%. In der Mediation kann man also noch mal etwas schlechter sein.

    Hier ist der Bewertungsbogen: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/cms/zentra…t/bewertung.php

    Und hier der für die GOSt.

    Bewertung der sprachlichen Leistung / Darstellungsleistung (nrw.de)

    An ein digitales Treffen kann ich mich nicht erinnern. Was wir vor vielen Jahren tatsächlich mehr oder weniger regelmäßig gemacht haben, waren regionale "echte" Forumstreffen. Das war die Zeit zwischen 2004 und 2007 - danach gab es Treffen mit einzelnen bzw. einigen wenigen Mitgliedern aus dieser Zeit. Da kann ich aber nur über meine Erfahrungen sprechen, die natürlich nicht repräsentativ sind.

    In NRW kann man sich in einer Englisch-Klausur gerade einmal sieben Punkte "Verlust" leisten von 150 Punkten, damit die 1+ am Ende steht. Bei ca. 30 Kriterien, die bewertet werden, ist das fast unmöglich - aber es kommt in der Tat ab und an vor.

    Bei 100 Punkte-Klausuren sind es fünf Punkte, die man sich "leisten" kann. Auch das ist bei 20+ Kriterien eine Hausnummer. Gleichwohl stehen bei 45% der Gesamtpunktzahl bereits fünf Punkte - bei 50% sogar 6 Punkte.

    Damit sind durch Festlegung der KMK sowohl Noten jenseits der 13 Punkte und unterhalb der 4 Punkte zunehmend eine echte Kunst geworden. Gerade in Englisch.

    Gut, dass man Noten ja nicht "errechnen" muss.

    aufgr

    Ich finde es auch beeindruckender, wenn 13 und 15 Punkte in Klausuren geschrieben werden. Man muss da eine gewisse Perfektion zeigen.

    Da stimme ich zu. Das liegt aber meines Erachtens auch zu einem erheblichen Anteil daran, dass die EWH durch ihre Struktur und die Art, wie Punkte vergeben werden, genau diese Perfektion erfordern.

    Der Eingangsbeitrag erfüllt so ziemlich alles für einen Trollbeitrag, weil er gleich mehrere Facetten gesellschaftlich unerwünschten primär männlichen Verhaltens enthält und einfach zu dick aufträgt. Und natürlich hofft der TE auf entsprechende zahlreiche Reaktionen - vorwiegend natürlich belehrender Art, die er dann kontern kann. Ich mache daher hier mal dicht.

    Laut Internet kann man sich arbeitslos melden, wenn man in deutsch nicht mit 1,x abschließt... sollte ich es ignorieren und das machen was mir Spaß macht ? Oder könnte dieser Abschluss wirklich bald keinen Wert mehr haben und ich arbeitslos werden ?

    Ich würde hier weniger auf das Internet vertrauen als vielmehr auf meine Stärken und das, was ich wirklich machen möchte. Wenn Du nicht eine totale Niete als Lehrkraft sein wirst und sich das rumgesprochen haben sollte, dann wirst Du bei entsprechender Flexibilität mit Sicherheit nicht arbeitslos sein. In der Vergangenheit wurden bei uns auch Lehrkräfte mit der Kombi D/Bi oder sogar D/Ge o.ä. eingestellt. Das ist eine Frage des entsprechenden Bedarfs. Solltest Du bundeslandmäßig ebenfalls halbwegs flexibel sein, sehe ich hier keinen Freifahrtschein in die Arbeitslosigkeit.

    Angesichts der NC, die es in vielen Studiengängen gibt, kann ich das im Kern verstehen, dass man gute oder sehr gute Noten haben möchte. Gleichwohl müssen sie eben durch die entsprechende Leistung unterfüttert werden.

    Letztlich ist es ein Spiel - es gibt Schüler, die sich zu gut einschätzen und dann beleidigt sind, es gibt Schülerinnen, die sich zu schlecht einschätzen und hinterher total überrascht sind, und es gibt irgendetwas dazwischen. Durch die Noteninflation im Zuge der KMK-Vorgaben und des Niveaus im Zentralabitur gehen mitunter 50% eines Jahrgangs mit einer Eins vor dem Komma ab. Das ist aber so staatlich gewollt.

    Ich kenne viele KollegInnen, die selten oder nie 15 Punkte vergeben, weil sie selbst diese Punktzahl vergöttern. ("Da muss ein/e SchülerIn schon besser sein als ich.") Diese KollegInnen haben keine konkrete Vorstellung von einer Leistung, die der 15 Punkte würdig ist und können sie daher nie vergeben. Für viele ist der Abstand zwischen 14 und 15 Punkten erheblich größer als der zwischen 13 und 14 Punkten.

    Irgendwann habe ich mich gefragt, warum ich in dem einen oder anderen Fall keine 15 Punkte gegeben habe und mir ist genau dieses Phänomen aufgefallen. Da bin ich hingegangen und habe mir gesagt, dass ich die 15 Punkte bei einer wirklich tollen Leistung dann vergebe, wenn ich der Schülerin oder dem Schüler nicht mehr konkret sagen kann, was er/sie besser machen kann. Mit konkret meine ich eben nicht das scheinbare Allheilmittel "Du musst Dich mehr melden" oder "Qualität zählt neben Quantität auch" oder "Deine Antworten müssen noch perfekter sein."

    Boni nach Leistung kann nur ein Besoldungssparmodell sein, weil man theoretisch zumindest in Kauf nehmen müsste, dass überdurchschnittlich viele Lehrkräfte sich ins Zeug legen bzw. ihre Leistung angesichts der Aufgabenvielfalt ohnehin "gut" ist. Dann müsste man mehr Geld ausgeben als womöglich geplant. Und spätestens dann würden diese Boni an absurde Bedingungen geknüpft werden und darüber hinaus gedeckelt werden.

    Ansonsten ginge das nur über eine Absenkung der Eingangsbesoldung, die dann durch die Boni auf das ursprüngliche Level oder ggf. geringfügig darüber hinaus angehoben würde.

    Kann man machen. Erdnüsse - Affen.

    Es geht mit Sicherheit langsamer, aber die Stelle wurde mir ja angeboten und ich möchte die Chance auch wahrnehmen. Das Problem bleibt halt, dass ich diese Stelle ggf. gar nicht antreten darf oder, falls doch, dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.

    Ja, das ist dann leider so. Die Verordnung bzw. die Rechtslage lässt da keinen Spielraum. Du musst das Ganze ja nicht machen. Wenn Du es machst, weißt Du im Vorfeld, was auf Dich zukommt. Theoretisch könnte man Dir als Kompensation entsprechend großzügiger Entlastungsstunden geben. Das wäre aber mit der SL zu verhandeln.

    Huch. OK, das stimmt. Da habe ich nicht genau hingesehen. Also dann sieben statt meinen errechneten fünf Jahren. Das finde ich immer noch recht schnell.

    Danke für den Hinweis, Valerianus. Das passiert mir in der Regel eher selten, dass ich mich so vertue. Ich habe die Infos oben entsprechend angepasst, so dass sie jetzt korrekt sind.

    Ich denke, es empfiehlt sich, sich jetzt erst einmal auf den ersten Schritt, sprich die A14-Beförderung, zu konzentrieren. Abhängig davon, wann die konkret erfolgt (Datum!), läuft ja erst die nächste Wartezeit.

    <Hier hatte ich mich verrechnet. Daher habe ich diesen Teil gelöscht.>

    Danke, das beschreibt meine Gefühle/Situation sehr gut. Aktuell befindet sich bei uns eine Menge im Wandel und ich muss, auch wenn es in diesem starren Beamtensystem nicht so wirklich vorgesehen ist, schauen, dass ich mich positioniere, bevor die spannenden Stellen für die nächsten X-Jahre besetzt sind und ich frustriert vor mich hinarbeite, ohne dass sich für längere Zeiten neue und vor allem spannende Türen öffnen.

    Die neuen oder spannenden Türen befinden sich oft nicht an der eigenen Schule. Man muss die Augen offenhalten und sehen, ob es nicht an ganz anderer Stelle etwas für einen gibt. Ganz wichtig: Niemals von der Schulleitung eine Möhre hinhalten lassen und blind hinterherlaufen. Diesen Fehler mache ich nie wieder.

    Es gibt doch schon ganz viele Threads zum Thema. Kurz zusammengefasst: alle geben sich Mühe, alle sollten miteinander reden aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeit beginnt erst 9 Uhr", weil eine Schule viele Personen, viele Räume, viele Bedürfnisse und viele Umstände berücksichtigen muss. Und deswegen lässt es der Gesetzgeber so offen. Oder wurde jetzt noch ein neuer Aspekt benannt?

    Nein, wurde es nicht. Aber das Thema beschäftigt einfach ganz viele KollegInnen, die ja unmittelbar betroffen sind. Daher sind Threads mit diesem Thema Dauerbrenner bzw. tauchen regelmäßig hier wieder auf.

    Hier einmal etwas Offizielles:

    SGV Inhalt : Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) | RECHT.NRW.DE (Aktualisiert aufgrund des Hinweises von Valerianus weiter unten.)

    Ein paar Anmerkungen:

    Die Übernahme einer Zusatztätigkeit vor der Stellenausschreibung für die A14-Stelle ist nur dann von Belang, wenn die Stelle exakt so ausgeschrieben wird. Es könnte so oder so auch eine Bewerbung von extern oder aus dem Kollegium erfolgen. Die vorherige Übernahme einer solchen Tätigkeit qualifiziert nicht per se für eine Beförderung.
    Was die A15-Stelle angeht, so muss die erst einmal ausgeschrieben werden, bevor überhaupt eine Bewerbung möglich ist. Da hängt es dann vom Zeitpunkt der Ausschreibung und dem Ende der Bewerbungsfrist ab, ob der TE die formalen Voraussetzungen bereits erfüllt oder nicht.

    Und auch hier gibt es die Möglichkeit externer oder interner weiterer Bewerbungen. Wenn es glatt durchlaufen sollte, wäre das eine in der Tat sehr geschmeidig verlaufene Karriere. (Hier gibt es aber ggf. auch entsprechende Reaktionen aus dem Kollegium, wenn Schulleitungen SenkrechtstarterInnen an den Start bringen.)

    Fazit: Innerhalb von fünf Jahren auf A15 zu kommen ist eher die Ausnahme, wenngleich es in Einzelfällen, wie man hier im Forum auch lesen konnte, wohl möglich ist.

    Persönliche Anmerkung: Es mag dem Ego schmeicheln, so früh so weit nach oben zu kommen. Gleichwohl muss man sich dann überlegen, ob man diese Tätigkeit dann die nächsten 30 Jahre seines Berufslebens machen möchte, oder noch weiter nach oben klettert. Spätestens ab einer SchulleiterInnenstelle könnte das aber mit einer ggf. gewünschten Familienplanung kollidieren.

    Ich selbst bin nach (*rechne*) 16 Jahren A15er geworden - das würde ich im Nachhinein als einen guten Mittelwert erachten, da ich noch 19,5 Jahre arbeiten muss und ich ganz sicher nicht bis zur Pensionierung immer dasselbe machen möchte. Da muss man sich dann noch ein paar "Highlights" schaffen können.

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