Hier einmal etwas Offizielles:
SGV Inhalt : Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) | RECHT.NRW.DE (Aktualisiert aufgrund des Hinweises von Valerianus weiter unten.)
Ein paar Anmerkungen:
Die Übernahme einer Zusatztätigkeit vor der Stellenausschreibung für die A14-Stelle ist nur dann von Belang, wenn die Stelle exakt so ausgeschrieben wird. Es könnte so oder so auch eine Bewerbung von extern oder aus dem Kollegium erfolgen. Die vorherige Übernahme einer solchen Tätigkeit qualifiziert nicht per se für eine Beförderung.
Was die A15-Stelle angeht, so muss die erst einmal ausgeschrieben werden, bevor überhaupt eine Bewerbung möglich ist. Da hängt es dann vom Zeitpunkt der Ausschreibung und dem Ende der Bewerbungsfrist ab, ob der TE die formalen Voraussetzungen bereits erfüllt oder nicht.
Und auch hier gibt es die Möglichkeit externer oder interner weiterer Bewerbungen. Wenn es glatt durchlaufen sollte, wäre das eine in der Tat sehr geschmeidig verlaufene Karriere. (Hier gibt es aber ggf. auch entsprechende Reaktionen aus dem Kollegium, wenn Schulleitungen SenkrechtstarterInnen an den Start bringen.)
Fazit: Innerhalb von fünf Jahren auf A15 zu kommen ist eher die Ausnahme, wenngleich es in Einzelfällen, wie man hier im Forum auch lesen konnte, wohl möglich ist.
Persönliche Anmerkung: Es mag dem Ego schmeicheln, so früh so weit nach oben zu kommen. Gleichwohl muss man sich dann überlegen, ob man diese Tätigkeit dann die nächsten 30 Jahre seines Berufslebens machen möchte, oder noch weiter nach oben klettert. Spätestens ab einer SchulleiterInnenstelle könnte das aber mit einer ggf. gewünschten Familienplanung kollidieren.
Ich selbst bin nach (*rechne*) 16 Jahren A15er geworden - das würde ich im Nachhinein als einen guten Mittelwert erachten, da ich noch 19,5 Jahre arbeiten muss und ich ganz sicher nicht bis zur Pensionierung immer dasselbe machen möchte. Da muss man sich dann noch ein paar "Highlights" schaffen können.