Womit kann ich rechnen, wenn es einen Widerspruch geben sollte?
Und gibt es eine Passage der APO-GOSt, in der etwas zur Anwesenheit steht? Ich weiß aus der 11, dass die Anwesenheit in mind. 50% der Stunden der Vertiefungskurse gegeben sein muss, sonst gilt dieser als "nicht teilgenommen" - aber für die Qualifikationsphase finde ich nichts. (Bzw. bin auch nicht sicher, ob das nur eine schulinterne Regelung ist.) Neuerdings kenne ich jedenfalls die Regel, dass das unentschuldigte Versäumen beider Klausuren direkt die 0 Punkte erzwingt. Aber kommen und dann direkt wieder leer abgeben und gehen gilt ja als teilgenommen.
Danke für eure Hilfe!
Eine Quote bzw. ein fester Wert ist weder im Schulgesetz noch in der APO-GOSt vorgegeben. Sonstige Mitarbeit ist Teil der zu erbringenden Leistungsnachweise. Unentschuldigtes Fehlen bedeutet das schuldhafte Nichterbringen dieser Leistung, somit also "ungenügend".
Ob man nun unentschuldigt eine Klausur versäumt oder ein leeres Blatt abgibt, ist für die Leistungsbewertung in Form von "ungenügend" unerheblich.
Was den Widerspruch angeht, so reicht es ja nicht aus, nur zu sagen "ich bin mit der Note nicht einverstanden", sondern man muss dies auch substantiieren. Der Widerspruch ist hier auch letztlich nur "Teil des Spiels", da der Schüler natürlich jetzt mit den Konsequenzen seines Verhaltens unmittelbar konfrontiert wird. Leider merken gerade die Herren der Schöpfung erst viel zu spät, dass die Betonmauer eben nicht im letzten Moment aus dem Weg hüpft, nur weil man mit Karacho auf selbige zu rast. Wenn Du die 0 Punkte begründen kannst und das auch formal korrekt ist, hast Du nichts zu befürchten und die Note bleibt bestehen. Unentschuldigte Fehlzeiten und leere Blätter in Klausuren sprechen da schon eine deutliche Sprache - gegen den Schüler.