Beiträge von Bolzbold

    Womit kann ich rechnen, wenn es einen Widerspruch geben sollte?

    Und gibt es eine Passage der APO-GOSt, in der etwas zur Anwesenheit steht? Ich weiß aus der 11, dass die Anwesenheit in mind. 50% der Stunden der Vertiefungskurse gegeben sein muss, sonst gilt dieser als "nicht teilgenommen" - aber für die Qualifikationsphase finde ich nichts. (Bzw. bin auch nicht sicher, ob das nur eine schulinterne Regelung ist.) Neuerdings kenne ich jedenfalls die Regel, dass das unentschuldigte Versäumen beider Klausuren direkt die 0 Punkte erzwingt. Aber kommen und dann direkt wieder leer abgeben und gehen gilt ja als teilgenommen.

    Danke für eure Hilfe!

    Eine Quote bzw. ein fester Wert ist weder im Schulgesetz noch in der APO-GOSt vorgegeben. Sonstige Mitarbeit ist Teil der zu erbringenden Leistungsnachweise. Unentschuldigtes Fehlen bedeutet das schuldhafte Nichterbringen dieser Leistung, somit also "ungenügend".

    Ob man nun unentschuldigt eine Klausur versäumt oder ein leeres Blatt abgibt, ist für die Leistungsbewertung in Form von "ungenügend" unerheblich.

    Was den Widerspruch angeht, so reicht es ja nicht aus, nur zu sagen "ich bin mit der Note nicht einverstanden", sondern man muss dies auch substantiieren. Der Widerspruch ist hier auch letztlich nur "Teil des Spiels", da der Schüler natürlich jetzt mit den Konsequenzen seines Verhaltens unmittelbar konfrontiert wird. Leider merken gerade die Herren der Schöpfung erst viel zu spät, dass die Betonmauer eben nicht im letzten Moment aus dem Weg hüpft, nur weil man mit Karacho auf selbige zu rast. Wenn Du die 0 Punkte begründen kannst und das auch formal korrekt ist, hast Du nichts zu befürchten und die Note bleibt bestehen. Unentschuldigte Fehlzeiten und leere Blätter in Klausuren sprechen da schon eine deutliche Sprache - gegen den Schüler.

    Nur um es richtig zu verstehen:
    Du meldest Dich hier an, um uns mehr oder weniger direkt zu sagen, dass die SchülerInnen mit vorzugsweise muslimischem Migrationshintergrund das Problem sind.

    Das hat meines Wissens hier keiner in der pauschalen Art und Weise, wie Du sie selbst anwendest bzw. uns unterstellst, abgestritten. Wir wissen alle, dass muslimische SchülerInnen mitunter problematisch sein können und insbesondere konservativ-muslimische Familien mitunter schwierig zu erreichen sind.

    Und jetzt? Kommen wir mit dem "Blame-Game" einen Schritt weiter?

    Ist das jetzt nicht Wortklauberei und darüber hinaus sehr off topic? (=> Umgang im Forum Stichwort Besserwisserei)

    Ob nun Fachschaft oder Fachkonferenz oder Fachbereich oder was auch immer - ist das nicht egal, solange klar ist, was gemeint ist?

    Mal kurz auf eine Art Meta-Ebene:

    1. Bolzbold spricht es ja immer wieder völlig zu Recht mit Nachdruck an, dass eine gewisse Kenntnis bzgl. der rechtlichen Vorgaben für unseren Job unabdingbar ist. Dies kann ich aus meinen konkreten Erfahrungen nur bestätigen; da gilt man aufgrund von mittel-gründlichem Einlesens in die Fallstricke von Klassenfahrten z.B. schon schnell als Experte… Wieviel Sicherheit und Souveränität da seitens vieler Kolleginnen und Kollegen aus der Hand gegeben bzw. gar nicht erst erlangt wird, nur weil sich nicht mal ein paar Stunden mit der Materie beschäftigt, ist schon krass.

    Die relevanten Texte habe ich ja im Dienstrechtsbereich verlinkt - nochmal die Empfehlung an die NRW-KollegInnen:

    Lest das Schulgesetz, die ADO und Eure jeweilige Prüfungsordnung. Schaut zur Leistungsbewertung außerdem in Eure Kernlehrpläne. Wenn man dann entsprechend handelt und gegenüber Eltern, KollegInnen oder der Schulleitung entsprechend auftreten kann, ist man in 95% der Fälle auf der sicheren Seite.

    Aus meiner Beobachtung (habe jetzt keine Literaturrecherche betrieben) sind insbesondere die KuK burnout-gefährdet, die zwar eine Gratifikationskrise erleiden, dabei ist in der Regel aber eher keine versagte Beförderung oder mangelnde pekuniäre "Aufwandsentschädigung" gemeint.

    Andersherum (vermutlich etwas überspitzt) behauptet:
    Wer ein Burnout wegen nicht-erhaltenem A14 bekommt, der hätte das Burnout bei Beförderung ansonsten halt ein halbes Jahr später. Denn nach welcher Karotte soll es dann gehen? Zusätzlich gibt es, glaube ich, ein weit verbreitetes Missverständnis über Funktionsstellen.

    Ansonsten müsste es ja an anderen Schulformen, in denen es die Beförderungsmöglichkeit nicht gibt, nur unmotivierte, aber dafür Burnout-freie KuK geben.

    Da stimme ich vollauf zu und finde den Begriff "Gratifikationskrise" sehr treffend. Ich kann mich selbst davon in der Tat auch mit Blick auf die Vergangenheit nicht frei machen und habe diese Krise auf meine Art und Weise überwunden und bin meinen Weg gegangen bzw. eben auch weggegangen.

    So abgenutzt die Phrase mit den "leuchtenden Kinderaugen" auch sein mag - wenn wir unseren SchülerInnen Wissen, Werte und Kompetenzen vermitteln und wir bei einigen unserer Zöglinge dann besonders deutlich sehen, dass das Früchte trägt, dann ist das tatsächlich eine objektive und eine objektiv schöne Gratifikation. Aber die alleine reicht eben nicht.

    Echte Entlastung im Beruf, die die Schule aus eigener Kraft jedoch selten gewähren kann, wäre jedoch die größte Gratifikation, die man mir darbieten könnte. Ob Du nun als A12erIn, A13erIn, A14erIn oder A15erIn Deine 100+ Klassenarbeiten und Klausuren pro Quartal korrigieren darfst, ist glaube ich tatsächlich egal. Dass ich fast 500 Euro mehr bekomme als vorher, stimmt mich hinsichtlich der Korrekturen alles andere als froh bzw. genauso wenig froh wie seinerzeit als A13er oder A14er. Dass ich ein bisschen mehr gestalten und verwalten kann, hingehen schon eher. Mal sehen, ob und wann ich dann die nächste Gratifikationskrise durchlebe. Vielleicht bin ich aber in den 17 Jahren meines Lehrerdaseins nach dem Referendariat auch älter, reifer und weiser geworden, so dass ich mich mit "dem Spiel", wie ich es ja immer nenne, abgefunden habe...

    Bundesland ist NRW.

    Leider kenne ich dazu keinen Passus. Ich weiß nur, dass Fachschaftsbeschlüsse bindend sind. Die Frage ist halt nur, inwiefern das rechtens ist.

    Leider haben sich bei uns in der Fachschaft Grüppchen gebildet, die mit Verlaub eine gegenseitige Abneigung haben.

    Jein - das ist nur die halbe Wahrheit.

    Vgl. § 5 ADO

    [...]

    (2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

    (3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

    In Verbindung mit der zumindest in den Zeiträumen, in denen die regulären Klassenarbeiten geschrieben werden, womöglich unzulässigerweise angesetzten Tests kann man hier den Beschluss der FK beanstanden bzw. auch von der Schulleitung beanstanden lassen.
    Was die Notenfindung angeht, so sind die Halbwahrheiten des Kollegiums zu Tests und Vorgaben zur Notenbildung Keimzelle des Übels. Wenn Du genug Ar*** in der Hose hast, könntest Du den FK-Beschluss ignorieren und es darauf ankommen lassen, falls die SL Dich anweist und Du Dich weigerst bzw. um schriftliche Anweisung bittest, die Du dann der Bezirksregierung zur Überprüfung weiterleiten könntest.

    Du kannst auch bei Dezernat 48 der Bezirksregierung nachfragen, ob diese Praxis zulässig ist. Ggf. fragen die dann in Referat 524 oder bei den JuristInnen im MSB nach und holen sich dort die Antwort.

    Die Logik ist, dass Leistung als messbares Kriterium in einer so großen Gruppe definitiv normalverteilt ist und man gerne erkennen möchte, wer tatsächlich gut ist und ein durchschnittlicher Lehrer eben 3 Punkte erhält. Ist natürlich furchtbar gemein, wenn man sich doch so angestrengt hat und dann wird einem gesagt, dass man für diese Anstrengung bezahlt wird und dass das die meisten anderen Lehrer auch genauso machen. Witzig ist das, wenn überhaupt, nur aufgrund der Tatsache, dass bei den Schülernoten inzwischen recht oft linksseitig vor die Wand gefahren ("Inflation" beim 1,0er Abitur) und das auch so gewünscht ist...

    Das gilt ja nicht nur für den Bereich der Lehrkräfte sondern auch für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Wenn zu viele Beschäftigte vier bis fünf Punkte bekommen, wird es bei den Beförderungen eng - so viele Beförderungsstellen gibt es leider nicht. Also wird das, was nicht passt, passend gemacht. Das ist unfair, und es ist so gewollt. Bei den 1,0er AbiturientInnen kommt das Sieben dann eben im Grundstudium...

    Die Quote und die Vorgabe zur "Zurückhaltung" bei 4 oder 5-Punkte-Bewertungen kann ich aus verschiedenen Quellen bestätigen. Aus Sicht der vorgesetzten Behörden "darf" es nur eine bestimmte Quote an guten und sehr guten Bewertungen geben - wenn dem nicht so sein sollte, werden die Maßstäbe fiktiv angehoben, bzw. sind eben alle so gut, dass die Maßstäbe angehoben werden, damit es wieder passt.

    Die Richtlinien für NRW habe ich hier im Forum auch im Bereich Dienstrecht verlinkt.
    BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)

    Ich glaube, deine Frage liegt ein Missverständnis zu Grunde.

    Du glaubst, dass du der Behörde dein Problem mitteilst und diese das dann löst. Das ist nicht der Sinn einer Überlastungsanzeige. Der Sinn einer Überlastungsanzeige ist es, dich von möglichen Folgen frei zu machen. Du hast die Überlastungsanzeige getätigt, damit hast du deine Pflicht erfüllt. Wenn du nun bestimmte Dinge nicht mehr schaffst und dadurch ein Schaden entsteht, bist du dafür nicht mehr verantwortlich.

    Leider. Im Idealfall käme dann doch irgendwann eine entlastende Maßnahme seitens der Schulleitung.

    Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Das sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist die rechtliche Vorgabe, das andere der tatsächliche Schaden.

    Die Frage nach der Höhe des tatsächlichen oder fiktiv entstandenen Schadens ist insofern problematisch, als dass sie dazu geeignet ist, einen Regelverstoß zu legitimieren. Das könnten wir jetzt auf viele Lebensbereiche übertragen.

    - nachts bei wenig Verkehr mit 200 über die Autobahn fahren in einer 100er Zone. Verboten, aber solange es keinen Unfall gibt, entsteht ja kein Schaden.

    - die Haushaltshilfe nicht anmelden, somit Sozialabgaben hinterziehen, aber ihr ein Gehalt zahlen, so dass sie nicht Hartz IV beantragen muss. Rechnerisch entsteht so kein Schaden.

    - in der Klassenarbeit mit Spickzettel arbeiten - es entsteht ja kein echter Schaden.

    Wäre es nicht angebrachter zu fragen, wieso man (frau) sich nicht einfach einmal an klare Regeln halten kann?

    Und ganz generell sollte man sich frei machen von Befindlichkeiten, v.a. im professionellen Bereich. Und ich befinde mich hier in einem quasi-professionellen Bereich und da verhalte ich mich auch entsprechend.

    Freundlich und sachlich. Hoffentlich 😉

    Das ist eine Sache, die ich in der Behörde gelernt bzw. ausgebaut habe, wenn Erwiderungen kommen wie "ist Ihnen der Mensch weniger wert als ein Verordnungstext?"

    Zu Punkt 2:

    Schaut man sich die RISU-NRW an (vgl. BASS 2021/2022 - 18-29 Nr. 5 Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) (schul-welt.de) ), so gibt es unter Punkt 2 zum einen die konkrete Weisungsbefugnis, aber auch die Zustimmung der Lehrkraft für die Beauftragung.

    Für den Bereich IT gibt es das meines Wissens nach für NRW nicht - es sei denn über Querbezüge zur DSGVO.

    Denn hier habe ich ja den großen Vorteil gegenüber des "realen Lebens", dass ich solche User*innen ignorieren kann o. ä., während ich in Schule oder im Privatleben Personen, die mich irgendwie "schräg von der Seite angemacht" haben, nicht so einfach aus dem Weg gehen kann.

    Richtig. Aber dann kann man auch argumentieren, dass man sich mit diesen Leuten erst recht auseinandersetzen muss - wie auch immer man das dann tut - gerade weil man diesen Leuten nicht aus dem Weg gehen kann.

    Somit sollte der "Kampf" dann eher im realen Leben als in der virtuellen Welt stattfinden - insbesondere dann, wenn es im virtuellen Raum nichts zu gewinnen gibt, weil man sich immer als der/die Stärkere inszenieren kann und nachzugeben oder sich zu entschuldigen im virtuellen Raum offenbar verpönt sind .

    Das ist in anderen Foren ähnlich, was natürlich keine Entschuldigung ist. Anfangs waren solche Foren neu, da hat man sich irgendwie mehr angestrengt, vielleicht.

    Oh, also auch vor 15 Jahren oder so, als noch Nicht-Lehrkräfte schreibberechtigt waren, ging es hier zum Teil heiß her.

    Wir sollten zumindest auf explizite Beleidigungen verzichten. (Aber wer entscheidet, was eine Beleidigung ist? Technisch: Ein Gericht. Sicher nicht Sender oder Empfänger allein.) Es ist verlockend: weil man, anders als in einem Kollegium, nicht zusammenarbeiten muss, auch nicht in Zukunft, drückt man sich so aus, wie man das kollegiumsweit wohl nicht täte.

    Das Bewusstsein genau darüber, wenn man hier schreibt, würde womöglich viele Beleidigungen, ganz gleich, ob sie so gedacht oder so empfunden werden, vermeiden.

    Um das kurz aufzugreifen: Ich war Ende letztes Jahr auch mal an einem Punkt, an dem ich mir eine mehrwöchige Auszeit vom Forum genommen hatte, die mir sehr gut tat. Der Hintergrund war auch dort, dass Diskussionen zu unseren Arbeitsbedingungen nicht etwa dazu führten, dass wir zusammen mal überlegen, was wir konkret tun können, um diese zu verbessern und uns über geeignete Ansätze auszutauschen, sondern dass auch dort im Sinne der Deutungshoheit mit persönlichen Abwertungen reagiert wurde.

    Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir wieder verstärkt in zielführende Austausche zu möglichen Verbesserungen unseres Arbeitsalltags gehen, anstatt destruktive Debatten darüber zu führen, was alles s**** ist und warum dies und das unmöglich umsetzbar ist.

    Vielleicht ist das auch eine Frage der Berufserfahrung auf der einen Seite und einer neuen LehrerInnengeneration auf der anderen Seite. Ich bin gespannt, was ich so beobachten und wahrnehmen werde, wenn ich selbst wieder an der Front bin.

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