Beiträge von Bolzbold

    In den Südstaaten wird es historisch bedingt wahrscheinlich mehr Diskriminierung geben, ja. Das Thema Racial Profiling ist ein schwieriges. Wenn statistisch 9 von 10 Straftätern in einer Gegend eben schwarz sind, auf wen achtest du als Polizist dann mehr? Die Debatte gab es in Deutschland ja auch schon. Es ist einfach ein schmaler Grat zwischen rationaler Polizeiarbeit und Diskriminierung.

    Deshalb habe ich mich vor Jahren auf wahnsinnig darüber gefreut, dass ich früh morgens am Kölner Hauptbahnhof als einziger Mensch mit sichtbarem Migrationshintergrund von der Bahnpolizei kontrolliert wurde. Bei so einem schmalen Grat muss man eben Verständnis haben, schließlich ist das rationale Polizeiarbeit...

    ... und da müssen persönliche Befindlichkeiten eben hintenanstehen...

    Ja, das habe ich ja weiter oben erwähnt. hart klingt das für mich nicht. Ich denke es ist dennoch ungerecht, denn die 5 Punkte musste ich mir meiner persönlichen Einschätzung nach deutlich härter verdienen, was ich eigentlich angesichts der außerunterrichtlichen Tätigkeiten von uns beiden ganz gut darlegen kann, da diese tatsächlich in Relation zueinander stehen, wie ich oben schrieb. Aber letzten Endes ist es vergebene Liebesmüh, sich darüber zu echauffieren.

    Unsere Beiträge hatten sich um eine Minute überschnitten - da konnte ich das noch nicht berücksichtigen. Wenn das Ganze an die BR geht, musste die BR Hilfskriterien heranziehen - das Dienstalter ist das vermeintlich objektivste - dabei ist die Zeit an der Schule meines Wissens nach unerheblich. So gesehen hat sie mindestens 16 Jahre auf die Beförderung gewartet.

    An meiner alten Schule wurde ein junger Kollege ein Jahr nach der Lebenszeitverbeamtung nach A14 befördert - Jahre vor den A13ern, die schon teils 20 Jahre an der Schule waren. Er hatte noch dazu ein "besonders bewährt" und war damit also auch noch schneller mit der Probezeit durch. Das war noch die alte Regelung, die sich nach Examensnote und Beurteilung in der Probezeit richtete.

    Ja, die Beförderungsmechanismen sind scheiße. Definitiv. Ich kann ein Lied davon singen - auch von dem Frust, den ich wegen einer A15-Stelle deswegen jahrelang geschoben habe. Wenn es an der einen Schule nicht klappt, gibt es andere Wege, die man ggf. gehen muss. Ich habe das ja auch gemacht und kann im Nachhinein sagen, dass es der richtige Weg war.

    Ich habe meine Antwort. Die Stelle ging trotz meiner Bestbeurteilung an eine dienstältere Kollegin, die "dran war". Das Thema wird nun im Kollegium heiß diskutiert, Anstrengung lohnt sich für die jungen KuK bei meiner Schulleitung nicht.

    So hart das klingt - wenn die Stelle trotz Bestbewertung (sic!) an eine dienstältere Kollegin ging, dann muss sie ebenfalls die Bestbewertung gehabt haben. Für A14 gilt keine Frauenförderung mehr, womit dies als Hilfskriterium ausscheidet.

    Bei Rassisten Neutralität einzufordern, mutet in der Tat auf den ersten Blick befremdlich an. Wenn es im Nachgang nun entsprechende Reaktionen seitens der SuS' gab, würde ich das einfach kurz thematisieren und dann "abräumen".

    Neutralität als wissenschaftspropädeutische Größe ist ja schön und gut, aber eben nicht um ihrer selbst Willen.

    Ich persönlich sehe in dieser "Gleichschalterei" des Unterrichts eine Maßnahme, Lehrer/innen austauschbar zu machen, um eine mögliche Krankheitsvertretung besser gewährleisten zu können. Es geht also mehr um die Verwaltung des (Personal-)Mangels.

    Trotz der Anführungszeichen würde ich hier eine andere Wortwahl präferieren. Von Gleichschalterei kann hier nun wirklich nicht die Rede sein, zumal sich Intention und Ideologie deutlich vom identisch Arbeiten in der Schule unterscheiden.

    Pädagogisch sehe auch ich die vermeintlichen Vorzüge dieses Modells eher kritisch, vor allem weil es mit Pädagogik eben wenig zu tun hat. Teamsitzungen an sich sind nicht verkehrt, wenn Agenda, Dauer und Effizienz stimmen - ansonsten haben diese Sitzungen in der Tat eher den gegenteiligen Effekt.

    Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Vgl. § 36 ADO NRW in Verbindung mit BASS 21-02 Nr. 3 .

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 3 Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen (schul-welt.de)

    und - ganz wichtig:

    BASS 2022/2023 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) (schul-welt.de)

    hier § 5 und die VV 5.1

    Was Du als Entlastungsstunden bekommst, ist somit ein gewisses Maß an "Aushandeln" in Verbindung mit den Aufgaben, die Du tatsächlich übernimmst. Nur zum Vergleich: Aus gut unterrichteten Quellen weiß ich, dass die Bandbreite an Entlastungsstunden für Oberstufenkoordination an Gymnasien zwischen einer und sechs Entlastungsstunden beträgt (auf der Basis der tatsächlich erhaltenen Entlastungsstunden).

    Das "Recht" auf Korrektur besteht ungeachtet des Randes. Die Schülerin ist verpflichtet, schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen - das hat sie getan. Ich habe hier auch zwei Klausuren liegen mit demselben Phänomen. Ich habe eine Spalte lose genommen und diese mit Markern versehen, dass man sie an die entsprechenden Seiten anlegen kann. Natürlich werde ich meinen SchülerInnen ganz klar mitteilen, was ich hier erwarte - und falls ich selbst Aufsicht führen sollte in der nächsten Klausur, werde ich da akribisch drauf achten.

    Beim nächsten Mal ist es doch ganz einfach. Im Zweifelsfall knickt man selbst den Bogen und achtet während des Schreibens darauf, dass die Dame auch entsprechend die Bögen beschreibt.

    Meiner Einschätzung nach könnte man diese Form des Beschreibens der Klausurbögen auch als einen Verstoß gegen die äußere Form ansehen - damit wären in NRW bis zu zwei Notenpunkte abziehbar. Vielleicht müsste man mal den Ar*** in der Hose haben und das durchziehen und dann mal auf die Grundsatzentscheidung der Bezirksregierung warten...

    Sagen wir so, chili, in der Behörde war das Arbeitsaufkommen nie so hoch, dass man nach einer Woche Krankheit das Ganze nicht an zwei Tagen, an denen man zügig durcharbeitet, hätte abarbeiten können. Dringende Terminsachen mussten dann von KollegInnen gemacht werden. Die anderen Sachen hatten meist Zeit - und ich war wirklich schnell im Abarbeiten der Vorgänge.

    Ich habe jetzt ein Schnäppchen für das Sanctum Sanctorum von Marvel Lego gemacht - das Gebäude werde ich in meine Stadt mit den anderen (mittlerweile sieben) modularen Gebäuden integrieren. Ggf. baue ich von Hand noch eine Art "Drehset" mit Straßenabsperrung o.ä. dazu - dann können die Superheldenfiguren dort auch "in echt" herumlaufen, -stehen oder fliegen.

    Das nicht, aber mit Verweis auf "meine 41 Stunden in der Folgewoche sind mit den Korrekturen dann schon voll" könntest Du darauf dringen nicht noch zu weiteren Zusatzaufgaben herangezogen zu werden, z.B. für Vetretungsunterricht.

    Das dürfte auf der Basis der ADO nur schwer durchzusetzen sein, da Vertretungsunterricht vermutlich als "vorrangiges Dienstgeschäft" gilt und damit zeitlich flexiblere Aufgaben ggf. warten müssen.

    Die Sache ist ja so: Handys sind verboten, zumindest im Unterricht. Manchmal sogar komplett an der Schule.

    Das mag an einigen Schulen so sein. Weder an meiner aktuellen Schule noch an der weiterführenden Schule meiner Kinder ist das so. Wir versuchen daher alles, was wir als Eltern daheim beeinflussen können, entsprechend zu beeinflussen.

    Wenn er jedes mal Vertretungsmaterial schicken müsste, damit die Klassen im Stoff weiterkommen, würde ihm das vergehen. Fordert doch das mal bei ihm ein. Es kann nicht sein, dass die Montagsklassen das ausbaden müssen.

    Das wird nicht funktionieren - die Krankmeldung schützt davor. Da muss man sich im Vorfeld gut überlegen, wie man da vorgeht, wenn der Kollege sich wehrt.

    Beim Krankenhaus hat die Abrechnungsstelle bisher direkt mit der PKV abgerechnet, so dass dann "nur" noch die entsprechend reduzierte Rechnung kam, die ich dann an die Beihilfe weitergeleitet habe.

    Je nachdem, was an Behandlungen ansteht - oft ist das ja vorhersehbar - muss man eben dieses Polster haben. Das mag ärgerlich sein, aber es ist mir so herum lieber, als IGEL-Leistungen etc. selbst zu bezahlen oder separat zu versichern.

    Für das Tablet-Ablenkungsproblem habe ich auch keine Idee. Laufen lassen, dann lernen sie halt weniger. Sich darüber zu stressen, macht’s auch nicht besser.

    Das hat für mich etwas von "pragmatischer Resignation" - einerseits ist diese Haltung völlig richtig im Sinne des eigenen Stresslevels und der eigenen Gesundheit. Aus pädagogischer Sicht finde ich das andererseits sehr besorgniserregend.

    An meiner neuen Schule sind es nicht die Tablets, dafür die Handys. Jede Fünfminutenpause wird von mindestens 80% der SchülerInnen bis zum Klingeln fürs schnelle Spielen zwischendurch oder das WhatsAppen etc. verwendet. Es wirkt so, als wäre der Unterricht eine lästige Unterbrechung des ansonsten 24/7/365 stattfindenden - und als völlig normal und den SchülerInnen zustehend empfundenen - Handykonsums erachtet.

    Als ich das gegenüber den Verantwortlichen thematisiert habe, wurde mir gesagt, dass das ein sehr heißes Eisen sei und man daher vorerst die Finger von lassen wolle.

    Okay, habe ich mir dann gesagt, dann ver(sch)wende ich meine Energie anderswo. Die Quittung in Form von zu wenig Konzentration, Vergessen von Unterrichtinhalten etc. kommt dann schleichend - und beständig.
    Und dennoch wurmt es mich irgendwo, weil das natürlich in meinen Unterricht hineinwirkt - die SchülerInnen behalten nichts mehr. Fünf Minuten Handyspielen nach 45 Minuten Unterricht ist die geistige Löschtaste. Hätte ich in dieser krassen Form nicht gedacht.

    OK, das war hilfreich, TwoEdgedWord und Bolzbold. In der APO-GOSt finde ich mehrmals die Formulierung „gegebenenfalls mit Tendenznote“. Das ist es wohl, was deren Gebrauch in der Sek II legitimiert?

    In der APO-SI finde ich so etwas nicht. Ist dann der Gebrauch von Tendenznoten in der Sek I unzulässig? Oder gibt es da an anderer Stelle andere Vorgaben?

    Und nur aus allgemeinem Interesse würde mich doch mal interessieren, wie dort, wo es erlaubt ist und praktiziert wird, Tendenznoten vergeben werden. Macht das jeder, wie er will oder folgt man einem Schema?

    In der APO-S I findest Du das nicht, weil es nicht vorgesehen ist. Deswegen schrieb ich ja, dass Du die Verordnung andersherum lesen musst. Dort steht nicht drin, was verboten ist, dort steht drin, wie es zu machen ist.

    Zur Praxis von Tendenznoten wurde hier ja schon etwas geschrieben. Ich gebe bis zur EF inklusive "glatte" Noten und schreibe die Tendenz in Klammern daneben - aber eben nur zur Orientierung.

    Die Punktetabelle in der APO-GOSt für die Q1 und die Q2 enthält faktisch Tendenznoten. Dies wird auch noch einmal bei den Leistungsmitteilungen sowie Anlage 8 und 9 der APO-GOSt deutlich. Dies folgt auch Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung (vgl. S 17)

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)

    Du musst die Vorgaben andersherum lesen.

    Die Notenvergabe laut § 48 SchulG ist verbindlich und sieht keine Tendenznoten oder Drittel oder Viertel vor. Punkt.
    Es muss nicht ausdrücklich drinstehen, dass das verboten ist. Wenn ein Gesetz sagt, dass es so gemacht wird wie in diesem Fall unsere sechsstufige Skala ohne Drittel oder Viertel - dann ist DAS die verbindliche Vorgabe, wie Noten gemacht werden.

    Die Vorgabe in § 48 ist eine in sich abschließende Aufzählung - mit der Ausnahme, dass Prüfungsordnungen konvertierbare andere Notenschemata vorsehen können - so wie es die APO-GOSt tut.

    Wir möchten Klassenarbeiten mit einem plus bzw. minus versehen, um die Kindern und Eltern genauer wissen zu lassen, wo sie mit dieser Klassenarbeit stehen. Angenommen, es gibt z, B. bei 23 bis 28 Punkten die Note befriedigend. Dann würde ich bei 23 und 24 Punkten eine 3-, bei 25 und 26 Punkten einfach eine 3 und bei 27 und 28 Punkten eine 3+ vergeben. Ist das so richtig bzw. gibt es dazu überhaupt Regelungen?

    Für mich ist das eigentlich klar, denn für mich entsprach schon als Schüler eine 3+ dem Wert 2,66, eine 3 dem Wert 3,0, eine 3- dem Wert 3,33. Auch entsprechen ja in der Oberstufe, wenn ich mich richtig erinnere, 15/14/13 Punkte einer 1, 12/11/10 Punkte einer 2 usw. Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird. Eine Kollegin deutete an, sie wolle nur in den seltenen Fällen ein plus oder minus vergeben, wo jemand um einen halben Punkt an einer besseren bzw. schwächeren Note vorbeigeschrappt (?) ist.

    EDIT: Fehlerhaftes Beispiel korrigiert.

    Dass Du keine Vorschrift findest (sic!), finde ich wiederum erschreckend. Dreh das Ganze einmal um und schau Dir die Vorschriften an, die es gibt. Die sind eigentlich eindeutig genug.

    Fangen wir bei § 48 SchulG NRW an.

    BASS 2022/2023 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)

    Machen wir weiter bei VV5.2 zu AO GS

    BASS 2022/2023 - 13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) (schul-welt.de)

    Und gehen dann in die Sek I. § 6 APO- S I verweist beim Thema Leistungsbewertung auf das Schulgesetz

    BASS 2022/2023 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)

    Und zuletzt die APO-GOSt. Hier § 16.

    BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Noch Fragen?

    Das Notenschema für die Schulen in NRW gibt bis zur Einführungsphase inklusive die Noten 1 bis 6 vor. Tendenznoten sind nicht vorgesehen. In der Praxis werden Tendenznoten vergeben, um die Leistung präziser einzuordnen. Die Tendenzen können bei der internen Buchhaltung auch helfen, eine Entscheidung herbeizuführen, wenn ein/e SchülerIn zwischen zwei Noten stehen sollte.

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