Beiträge von Bolzbold

    Also es muss ja einen Grund geben, wieso die beiden Prüfer der Ansicht waren, dass das nichts gibt.

    Es soll vorkommen, dass wenn der "falsche" Kandidat eine Revision ablegt, er nicht immer die Leistungsbewertung bekommt, die seiner Leistung entspricht. (Das wurde mir im Rahmen eines Vorgesprächs zu einer angedachten Revision von relevanter Stelle so gesagt.)

    Hier würde ich ein offenes Gespräch mit den Prüfern suchen - Du hast ja nichts zu verlieren.

    @Fossi

    Ich glaube nicht, dass das bei Drittklässlern zum Tragen kommen sollte.

    @tutor

    Ja, das kommt mitunter vor, weil die Schüler in der Situation gefangen sind. Trotzdem ist es nicht in Ordnung. Wichtig ist vor der Überlegung einer Sanktionierung, dass die Schüler ihr Fehlverhalten verstehen und einsehen. Wie Ihr dann vor Ort damit umgeht, hängt von den Gesamtumständen und von eventuellen Vorgeschichten oder früheren Vergehen ab.

    Wenn man sich die Beförderungsstellen anderer Schulformen ansieht (z.B. am BK), dann wird dort immer noch klargestellt, dass VersetzungsbewerberInnen von diesem Verfahren ausgeschlossen sind. Daran hat sich nach meinem Kenntnisstand auch nichts geändert. Ich kann mich als A15er selbst nicht auf die anderen A15-Stellen mit Ausnahme der A15Z (Stellvertretung) bewerben und muss mich bei Rückkehr in den aktiven Schuldienst offiziell versetzen lassen.

    Ok…und versetzen geht nur unter Oliver unter Verlust der A14??

    Nein. Aber es muss halt eine Schule sein, die noch eine A14 bekommen kann bzw. wo eben Platz ist. Eine Versetzung bedeutet nur den dauerhaften Wechsel des Dienstorts, nicht des Amtes.

    Hier mal ein Beispiel aus Münster:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO ( ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Münster mit einer der folgenden Lehrbefähigungen: Sek II/Sek I Gymnasium oder Gymnasium/Gesamtschule.

    Also nicht mindestens A13 sondern ausschließlich Laufbahngruppe 2.2 LBesO.

    Und hier ein Beispiel für A15:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Besoldungsgruppen A 13 und A 14 der Laufbahngruppe 2 mit zweitem Einstiegsamt (früher höherer Dienst) oder vergleichbare Tarifbeschäftigte von öffentlichen Gymnasien im Regierungsbezirk Münster.

    Früher stand da jeweils, dass Versetzungsbewerber ausgeschlossen wären. Jetzt wurde es offenbar vom Wortlaut her geändert und wie zitiert formuliert.

    Da das im verlinkten Artikel angesprochen wird: Wieso bekommt man eigentlich für das dritte Kind viel mehr Geld als für die ersten beiden? Macht ein drittes Kind plötzlich die dreifachen Kosten der ersten beiden Kinder?

    Nein, tut es nicht. Aber der Familienzuschlag bei drei und mehr Kindern wurde als nicht angemessen erachtet.

    Man könnte jetzt einwenden, dass es mit steigender Kinderzahl, dass beide Elternteile so viel arbeiten gehen, dass man über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Das gilt aber natürlich auch für alle anderen Arbeitenden.

    Ich stimme Herrn Rau zu.

    Darüber hinaus tue ich mich mit der Dominanz, mit der einige später dazugekommene UserInnen hier auftreten, sehr schwer. Oft denke ich, da müsste ich etwas zu schreiben. Und fast genauso oft ist der nächste Gedanke, dass das "nur" ein Forum ist und ich nicht meine Zeit dafür vergeuden muss, darauf zu reagieren, dass jemand meiner Meinung (R) nach Unrecht hat und/oder Unsinn schreibt.

    Also ich war ja als temporärer Behördenmitarbeiter auch mehrere Monate im Homeoffice. Wenn meine Frau mir jetzt sagen würde, dass ich störe, dann würde mich das schon sehr treffen. Immerhin will ich ihr ja nichts Böses sondern nur meine Arbeit erledigen und ihr ggf. etwas unter die Arme greifen.
    Natürlich entwickelt sich je nachdem, welches Elternteil anwesend ist (oder eben beide) eine andere Routine, das ist völlig normal.

    Aktuell ist es ja so (zugespitzt): Frau ist genervt, weil Mann entgegen der bisherigen Routine plötzlich dauerhaft zu Hause ist. Da er zuvor immer auswärts gearbeitet hat, gab es nie die Möglichkeit, eine Routine zu entwickeln, wie er sich zu Hause nun im Rahmen der Arbeit, der Freizeit sowie der Care-Arbeit einbringen kann.

    Ich denke, da muss man sich zusammensetzen und überlegen, wie man die Tage unter der Woche so strukturieren kann, dass jeder von Euch arbeiten und Haushalt und Familie mit übernehmen kann. Momentan klingt das ein bisschen so, als stört Dein Mann Deine Routine. Ja, das wird so sein. Aber wieso ist das vor dem Hintergrund der Gesamtsituation allein sein Problem?

    Midnatsol

    Ich stelle mir das auf der Basis der Schilderung von Korte so vor:

    Schüler A: Herr Korte, der B und der C mobben mich.
    Herr Korte schnappt sich Schüler B und C.
    Herr K: So, Ihr beiden, Euer Verhalten war überhaupt nicht in Ordnung, ich möchte, dass Ihr Euer Verhalten abstellt! Hier sind Protokolle, in denen Ihr eintragt, was Ihr gemacht habt. Die unterscheibt Ihr und lasst sie von Euren Eltern unterschreiben. Wenn das nochmal vorkommt, sehen wir uns bei der Schulleitung. Die Protokolle kommen in Eure Akte!

    Falls das so gewesen sein sollte, müssten alle Schülerakten dieser Schule an kleineren Notizen über Fehlverhalten überquellen.

    Und wenn eine Lehrkraft angesichts eigener einschlägiger Erfahrungen hier in meinen Augen überreagiert, dann mag ich das vor dem Hintergrund des Referendarstatus' noch nachsehen. Aber so kann man in meinen Augen nicht mit Mobbing umgehen. Aktennotiz für die künftigen internen Beratungen - OK. Aber damit zu wedeln - m.E. nicht OK.

    Ist das so (und wenn ja: steht das irgendwo geschrieben)? An meiner Schule wird es so gehandhabt, dass oftmals "Aktennotizen" für die SuS-Akten vorgenommen werden, wenn z. B. Gespräche mit der Klassenlehrkraft, der Schulsozialarbeit oder Erziehungsberechtigten stattgefunden haben. Das soll gem. SL uns einfach als Absicherung dienen bzw. als Nachweis, dass diese Gespräche wirklich stattgefunden haben, wann sie stattgefunden haben, was das Ergebnis war usw. Als "Eintrag" in die SuS-Akte oder als "Verwarnung" ist das aber nicht zu sehen.

    Diese Aktennotizen werden aber bereits in die SuS-Akten gelegt, bevor die Erziehungsberechtigten über irgendetwas informiert werden.

    SGV Inhalt : Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) | RECHT.NRW.DE

    Hier besonders Anlage 2.

    Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen sind Teil der Schülerakte - ich würde jedoch nie ohne Rücksprache mit der Schulleitung oder dem Stufenkoordinator einfach so etwas in die Akte geben. Ich revidiere meine Aussage in der Hinsicht, dass die Protokolle und deren Zustandekommen aus meiner Sicht problematisch sind - aber konkrete Erziehungsmaßnahmen (z.B. schriftliche Missbilligung des Verhaltens) durchaus dort Eingang finden können. Theoretisch hätte man auch jede Nacharbeit unter Aufsicht als Erziehungsmaßnahme dort hineingeben können, aber das wäre aus meiner Sicht übers Ziel hinausgeschossen. Letztlich ist das auch in meinen Augen das eigentliche Problem von Korte - eine möglicherweise nicht sachangemessene und in diesem Fall womöglich unprofessionelle Reaktion ob persönlicher Befangenheit angesichts eigener einschlägiger Erfahrungen.

    Ich kann das von der Sache her total nachvollziehen, allerdings macht man sich damit angreifbar. Und die Protokolle in die Akte zu geben, macht das Vergehen gewissermaßen hochoffiziell. Da wäre ich auch nicht unbedingt glücklich mit als Elternteil, wenn ich das Ding unterschrieben hätte. Ist halt insgesamt doof gelaufen.

    Jein. Gibt es an Deiner Schule ein Anti-Mobbing-Konzept? Gibt es ggf. Ansprechpartner?

    Natürlich muss man das nicht auf sich beruhen lassen. Allerdings muss man eben schauen, ob diese Form von Mobbing schon eine Weile geht, ob es wiederholt vorgekommen ist oder ein Einzelfall ist. (Und ob es überhaupt Mobbing ist. Es gibt ja auch alltägliche Konflikte zwischen SchülerInnen, die wegen des Totschlagbegriffs "Mobbing" schnell so genannt werden.)

    Letztlich reicht es, wenn Du weißt, dass es dort Mobbing gab und dass ggf. damit jetzt erst einmal Schluss ist. Im Wiederholungsfall wendest Du Dich an den Stufenkoordinator und die Schulleitung - dann könnt Ihr ein gemeinsames Vorgehen beschließen.

    Die Sache mit den Protokollen ist natürlich jetzt echt blöd gelaufen. Nach dem Motto "Melden macht frei" würde ich das der Schulleitung schildern und sie fragen, wie damit umzugehen ist. Immerhin scheinen die Eltern sich ja nicht direkt an die Schulleitung gewandt zu haben. Du hast ja mittelbar eine Art "Geständnis" erzwungen. Vielleicht stärkt die Schulleitung Dir hier auch in welcher Form auch immer den Rücken.

    Dann nimmst Du es als "wieder etwas gelernt" und gut ist.

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