Beiträge von Bolzbold

    Das dürfte vor allem dann problematisch sein, wenn in den beiden Quartalen nicht dieselbe Anzahl an Leistungsnachweisen vorliegt. Also gleich viele Klausuren, gleich viele gleich gewichtete "sonstige Mitarbeitsnoten" und so.

    (Und bevor jemand einwendet, dass Noten nicht arithmetisch berechnet werden: Ja, aber dennoch wird häufig erstmal irgendeine Art von Rechnung vorgenommen, die dann aber noch pädagogisch angepasst wird. Bitte also nun nicht in diese Diskussion starten, mir ging es nur um die Verrechnung der Quartalsnoten.)

    Das ist dann ein Problem, wenn man in der Q-Phase von den vier genannten Teilnoten ausgeht. Damit macht man sich das Leben aber unnötig schwer. In dem Moment, wo ich als Lehrkraft der Ansicht bin, dass die vorhandenen Leistungsnachweise für eine Beurteilung in einem der beiden Bereiche nicht ausreichen, muss ich entsprechend weitere Nachweise einholen. (Stichwort Feststellung des Leistungsstands durch Prüfung.)

    Hinsichtlich der Rechnung ist es in der Tat so, dass viele KollegInnen mangels besserer Alternative so vorgehen. Für die SchülerInnen suggerieren vier Teilnoten auch ein höheres Maß an Transparenz - aber eben auch Forderungen nach pauschalem Aufrunden zugunsten der SchülerInnen.

    Ich kenne das von der anderen Seite. Bei uns können Lehrkräfte nicht ihren Dienst antreten, weil die Verträge nicht fertig sind. Das Problem hast Du ja gerade beschrieben. Eine Lösung habe ich dafür auch gerade nicht parat. Wenn die SachbearbeiterInnen nicht da sind oder vertreten werden oder der/die Vorgesetzte die Verträge nicht unterschreiben kann - aus welchen Gründen auch immer - dann wird sich da wohl auch so schnell nichts ändern.

    Spannend! Ich hab bisher immer nur hingenommen, dass wir den (Oberstufen)Schülern ihre Noten zum Ende eines Quartals nennen MÜSSEN. Dachte das wäre irgendwo festgeschrieben.

    Das stimmt ja auch im Kern. Die Feinheit ist, dass man ihnen "nur" den Leistungsstand, also eine immer noch veränderbare temporäre Note, mitteilt und keine justiziable Teilnote.

    Schaut man sich die anekdotischen Evidenzen an, kommen wir hier nicht wirklich in die eine oder die andere Richtung weiter.

    Es gab Gründe für die jeweilige Berufswahl, die sich aus Motivation, Interesse, Ängsten und Sorgen sowie dem, was man von den anderen Berufsfeldern damals wahrgenommen hat, speisen. Andere Menschen haben auf der Basis ihrer Gemengelage andere Entscheidungen getroffen.

    Und falls wir wirklich zu den oberen 10 oder 15% gehören sollten - ist der Blick "nach unten" eigentlich viel krasser - denn ein Großteil der Menschen muss offenbar mit weniger Geld und zum Teil schlechteren Arbeitsbedingungen auskommen. Scheint offenbar auch zu klappen.

    Wenn ich ehemalige Mitstudenten anderer Fächer treffe, die eine mehr oder minder entspannte 40 Stunden Woche mit Homeoffice und aufgeschriebenen Überstunden haben und jetzt mit 40 in den sechsstelligen Bereich kommen, bereue ich meine damalige Berufswahl, sowohl wenn ich mir die Spannweite der interessanten, wechselnden Tätigkeiten anschaue als auch aufs Gehalt, bei dem bei uns Lehrern bekanntermaßen eher minimales Steigerungspotenzial vorhanden ist. Besagte Kollegen sind übrigens keine "overachiever" sondern genauso durchschnittlich wie ich ;).

    LehrerIn wird man nicht primär des Geldes wegen sondern - und das tun hier viele UserInnen recht offen kund - wegen der Jobsicherheit und dem Beamtenstatus.

    Das ist eben eine Abwägung, ob ich die Chance auf ein fettes Gehalt, außertarifliche Bezahlung (und oft auch Arbeitszeiten) haben möchte, oder ob ich mit weniger zufrieden bin, mir aber in Krisenzeiten keine Gedanken darüber machen muss, ob ich am Monatsende mein Gehalt aufs Konto bekomme.

    Es heißt "etwa in der Mitte", lässt also bewusst eine gewisse Toleranz zu.

    Leistungsstand ist ein Zwischenstand, aber keine justiziable Note im eigentlichen Sinne - es gibt keine zwei Quartalsnoten, aus denen sich die SoMi-Note zusammensetzt.

    Nein, muss er nicht, er war hier schon vorher aktiv und bezieht sich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf NRW.

    Das Ende des Quartals dürfte in der Tat im schulinternen Kalender vermerkt sein. Rein rechtlich gesehen in Bezug auf die Notengebung gibt es keine Quartale und auch keine Quartalsnoten - das Ganze ist letztlich eine etablierte schulinterne Verwaltungseinheit, die die Planung der Halbjahre leichter macht.

    Du hast die BASS bzw. die ADO ja schon genannt. Etwas anderes gibt es nicht. Man könnte ggf. noch über die Fürsorgepflicht der SL gehen und über die Pflicht, dass sie darüber zu wachen hat, dass der gesamte Laden läuft (ebenfalls in der ADO zu finden).

    Eine übermäßige Inanspruchnahme des Kollegiums - und sei sie auch nur gefühlt und weniger rechnerisch darstellbar - ist eine Sache für den LehrerInnenrat und ggf. für den Personalrat.

    Liebe Mina,

    herzlich willkommen in unserem Forum.

    Die Prognosen sind das eine, die Arbeitszufriedenheit das andere. D/E als Kombi ist die Todeskombi, weil Du Dir die nächsten 35 Jahre einen Wolf korrigieren wirst und viele Nachmittage, Abende und Wochenenden an schier endlosen Korrekturstapeln sitzen wirst. DAS wäre für mich eine so gruselige Perspektive, dass mich in Deiner Situation niemand dazu bewegen könnte, diese Kombi zu studieren.

    Den Aspekt der finanziellen Absicherung finde ich als Motivation für ein Lehramtsstudium bzw. für das Ergreifen des LehrerInnenberufs grenzwertig. In Verbindung mit der suggerierten Beliebigkeit zwischen Gymnasiallehramt und Sek I-Lehramt macht mich das dann doch etwas stutzig.

    Vielleicht probierst Du, Dir das Ganze noch einmal mit etwas Abstand zu betrachten und noch einmal rechts und links zu schauen.

    Hallo zusammen,

    ich suche mir die Finger wund und komme nicht weiter. Vielleicht könnt ihr ja helfen?

    Wie viele Unterrichtsstunden muss die 2. Fremdsprache in NRW in den Jahrgangsstufen 7-10 (Gymnasium und Gesamtschule) insgesamt unterrichtet werden, damit sie als zweite, abgeschlossene Fremdsprache anerkannt wird?

    Das muss doch irgendwo verbindlich festgelegt sein, oder?

    Die Stundentafel wurde Dir ja schon genannt.

    Die "abgeschlossene zweite FS" ist an sich nur für die Fortführung der Schullaufbahn in der Sek II von Bedeutung. Dort geht es aber "nur" darum, ob die 2. FS vier Jahre aufsteigend belegt wurde oder nicht. Der Umfang wird dort nicht in Stunden vorgegeben.

    §5 Abs. 2 und 3 ADO:
    (2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

    (3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

    Ich wiederhole meine Empfehlung:
    Selbstständig lesen (und begreifen) und künftig rechtssicher(er) handeln.

    Bolzbold

    Dem Grunde nach sehe ich das auch kritisch und würde jeder SL die nachfragt empfehlen, von der orange gefärbten Ausnahme keinen Gebrauch zu machen. Die geübte Praxis sieht an vielen Schulen anders aus. Ich denke, wir geben dazu auch nochmal ein PR-Info raus. Da sich aber auch jetzt schon abzeichnet, dass bei Erweiterung des Kollegiums oder Geräteausfall viele Gebietskörperschaften sich nicht mehr in der Zuständigkeit sehen, wird uns dieses Thema weiter verfolgen

    Die Verbände haben sich im Rahmen der Verbändebeteiligung entsprechend kritisch bezüglich der neuen VO DVI geäußert. Das hat - wie so oft - nur niemanden an den entscheidenden Stellen interessiert.
    Die aktuelle (Rechts)Lage ist Ergebnis eines überhöhten, allgegenwärtigen Datenschutzes, eines Sparmodells vor dem Hintergrund politischen Opportunismus' sowie der verschiedenen Zuständigkeiten (Landesdatenschutzbeauftragte, Schulministerium, Finanzministerium, kommunale Trägerschaft).

    Da wird sich nichts ändern können - das System ist unreformierbar.

    BASS 2022/2023 - 13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) (schul-welt.de)

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    Es empfiehlt sich immer, die entsprechenden Verordnungen erst einmal selbst zu studieren und ihren Sinn zu erfassen. Insbesondere der Blick in die ADO dürfte einiges Licht ins Dunkel bringen. Ob Du allerdings mutig und konsequent genug bist, den entsprechenden Passus auch so zu leben, musst Du dann für Dich selbst entscheiden.

    Bolzbold

    Wenn ich die Verordnung richtig interpretiert habe, sind aber Ausnshmen bei privaten Endgeräten nach wie vor möglich?

    Ausnahmen sind eben Ausnahmen und nicht der Regelfall.

    Hier die relevante Passage aus der VO DVI (Hervorhebungen durch mich):

    "(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personen auf privaten digitalen Geräten von Lehrkräften, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Lehrkräften in Ausbildung, sonstigem pädagogischen und sozialpädagogischen Personal sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Die für die Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn ein persönliches dienstliches digitales Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Eine bereits erteilte Genehmigung erlischt mit Aushändigung eines solchen Gerätes. Übergangsweise ist die weitere Nutzung des Privatgeräts für die Dauer von höchstens vier Wochen zulässig, soweit dies zur Übertragung der personenbezogenen Daten auf das dienstliche Gerät erforderlich ist. Unabhängig davon kann die Schulleitung ausnahmsweise in begründeten, von ihr zu dokumentierenden Einzelfällen die Nutzung von Privatgeräten vorübergehend zulassen, soweit dies zur vollumfänglichen schulischen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und die datenschutzgerechte Verarbeitung entsprechend der für die Nutzung von Privatgeräten geltenden Standards gewährleistet ist. Für die nach Satz 1 genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten digitalen Geräten ist die Schule Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Datenschutz-Grundverordnung und öffentliche Stelle gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Schulleiterin oder dem Schulleiter sind alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung bei Genehmigungserteilung erforderlich sind. Wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter personenbezogene Schülerdaten auf privaten digitalen Geräten verarbeitet, ist dies nur für die in Anlage 3 genannten Daten zulässig, soweit die Verarbeitung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und der erforderliche Schutz der Daten technisch sichergestellt wird."

    Warum man diese Textwand nicht etwas leserfreundlicher gestaltet hat, weiß ich nicht, aber ich sehe da keinen Spielraum für die Fortsetzung der Nutzung der privaten Endgeräte.

    Entscheidungen im Bildungssystem müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen

    a) nichts kosten

    b) nichts kosten

    c) nichts kosten

    d) politisch opportun für die jeweilige Regierungskoalition sein.

    Das Ergebnis sind die derzeitigen dienstlichen Endgeräte für Lehrkräfte - die kosten ca. 1/4 der Ausstattung jedes einzelnen Mitarbeiters oder jeder einzelnen Mitarbeiterin einer Landesbehörde... und da gibt es Bildschirme, Tastaturen, Mäuse etc. gesondert dazu. Hier wird in den nächsten fünf Jahren unnötiger Elektronikschrott produziert. Das hätte alles nicht sein müssen.

    Die beiden Datenverarbeitungsverordnungen sorgen ferner dauerhaft dafür, dass eigene Geräte nicht mehr zur Datenverarbeitung eingesetzt werden dürfen.

    Hier wurde mit viel Aufwand den Lehrkräften die Arbeit nachhaltig und absichtlich erschwert. Danke NRW.

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