Beiträge von Bolzbold

    Das ist in anderen Foren ähnlich, was natürlich keine Entschuldigung ist. Anfangs waren solche Foren neu, da hat man sich irgendwie mehr angestrengt, vielleicht.

    Oh, also auch vor 15 Jahren oder so, als noch Nicht-Lehrkräfte schreibberechtigt waren, ging es hier zum Teil heiß her.

    Wir sollten zumindest auf explizite Beleidigungen verzichten. (Aber wer entscheidet, was eine Beleidigung ist? Technisch: Ein Gericht. Sicher nicht Sender oder Empfänger allein.) Es ist verlockend: weil man, anders als in einem Kollegium, nicht zusammenarbeiten muss, auch nicht in Zukunft, drückt man sich so aus, wie man das kollegiumsweit wohl nicht täte.

    Das Bewusstsein genau darüber, wenn man hier schreibt, würde womöglich viele Beleidigungen, ganz gleich, ob sie so gedacht oder so empfunden werden, vermeiden.

    Um das kurz aufzugreifen: Ich war Ende letztes Jahr auch mal an einem Punkt, an dem ich mir eine mehrwöchige Auszeit vom Forum genommen hatte, die mir sehr gut tat. Der Hintergrund war auch dort, dass Diskussionen zu unseren Arbeitsbedingungen nicht etwa dazu führten, dass wir zusammen mal überlegen, was wir konkret tun können, um diese zu verbessern und uns über geeignete Ansätze auszutauschen, sondern dass auch dort im Sinne der Deutungshoheit mit persönlichen Abwertungen reagiert wurde.

    Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir wieder verstärkt in zielführende Austausche zu möglichen Verbesserungen unseres Arbeitsalltags gehen, anstatt destruktive Debatten darüber zu führen, was alles s**** ist und warum dies und das unmöglich umsetzbar ist.

    Vielleicht ist das auch eine Frage der Berufserfahrung auf der einen Seite und einer neuen LehrerInnengeneration auf der anderen Seite. Ich bin gespannt, was ich so beobachten und wahrnehmen werde, wenn ich selbst wieder an der Front bin.

    Es könnte helfen, sein eigenes Ego ab und an hintenanzustellen. Ebenso könnte es helfen, nicht allen, die im Internet bzw. hier im Forum Unrecht haben, unsanft rhetorisch zu rasieren.

    Was in meinen Augen gar nicht geht, ist, wenn UserInnen diesen Thread dazu benutzen, öffentlich Kritik an konkreten anderen UserInnen zu äußern. Lasst uns diesen Thread doch dazu nutzen zu überlegen, was jeder von uns zu einer angenehmeren Atmosphäre in diesem Forum beitragen kann. Das schließt Meinungsverschiedenheiten nicht aus oder Streit in der bzw. für eine Sache. Aber vielleicht könnte es tatsächlich helfen, sich selbst öfter mal ein wenig zurückzunehmen und nicht um jeden Preis das letzte Wort, das vermeintlich stärkere Argument oder den besseren Charakter haben zu müssen.

    Ich kann das mittlerweile gelöschte Ausgangsposting nicht ganz ernst nehmen. Fragt das wirklich eine Lehramtsanwärterin oder eine fertige Lehrkraft?


    Wirklich wichtige Termine wären dringende ärztliche Untersuchungen, die nur vormittags stattfinden kann, oder ein Kind, das spontan aus der KiTa oder der Schule abgeholt werden muss. Da kann/darf/soll die Schulleitung auch durchaus genauer nachfragen bzw. bei der x-ten Anfrage mal darauf hinweisen, dass das so nicht geht.

    Bolzbold

    Ich sehe bei der TEVO noch ein Problem für Tarifbeschäftigte. Die werden namentlich nicht erwähnt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass wir in die Röhre gucken oder habe ich eine Vorschrift übersehen, die die beamtenrechtlichen Vorschriften auch hier für verbindliche erklärt?

    Ich habe eben ein wenig gegoogelt, konnte dazu aber nicht viel finden - wobei das natürlich auch nicht mein Beritt ist.

    Es sieht ganz so aus, als müssten viele Menschen in Deutschland in jeweils unterschiedlicher Hinsicht an ihrer Mitnahmementalität arbeiten. Das würde eine Menge Probleme verkehrstechnischer Art zumindest verkleinern.

    SGV Inhalt : Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung (Trennungsentschädigungsverordnung - TEVO -) | RECHT.NRW.DE

    Weitere Infos und die Anträge bekommst Du bei der Stelle, zu der Du abgeordnet wurdest (z.B. die BR, QUA-LiS, MSB etc.)

    Zu überlegen wäre auch ein ÖPNV Jahresabo - das wird zumindest von einigen Behörden subventioniert und die Kosten werden nahezu vollständig über die TEVO-Anträge übernommen.

    Sagen wir mal so, wenn jetzt SchülerInnen Dich auffordern, doch zur Location XYZ zu kommen, um gemeinsam zu feiern, dann sollte man aus Gründen der professionellen Distanz hier den "Schnitt" machen. Dass man sich durch Zufall über den Weg läuft und gemeinsam feiert, ist je nach Ort und Feiermöglichkeiten eben so - das ist auch nicht weiter tragisch.

    Wichtig ist, dass Du rollenklar bleibst - Du bist eine Lehrkraft und das sind Deine SchülerInnen. Wenn es nicht im Vorfeld bereits private Kontakte wegen Nachbarschaft, Freundschaften zu den Eltern etc. gab, ist es m.E. wichtig, nicht zum Kumpel seiner SchülerInnen zu werden.

    Ich würde künftig nicht weiter auf das Selfie eingehen, ggf. unter vier (oder sechs) Augen noch einmal klarstellen, dass Du kein Problem damit hast, wenn man sich zufällig auf einer Party trifft, aber dass Du ansonsten Deine Freizeit nicht aktiv gemeinsam mit Deinen SchülerInnen verbringen möchtest.

    Dann sollte sich das schnell erledigen.

    Nun fehlt mir nur noch ein klarer Hinweis darauf, ob das auch legal ist?! In den von Bolzbold zitierten Quellen habe ich nicht direkt etwas dazu gefunden. Generell scheinen sich Verordnungen bei Verfahrensfragen erfreulicherweise zurück zu halten.

    Wenn es hier Engführungen gäbe, würde das § 5 ADO erheblich einengen. Das ist nicht so gewollt. Ob die Noten nun in Papierlisten (vgl. meine Aussage zu Klassenbüchern) oder in SchILD oder sonstwo datenschutzkonform aufbewahrt werden, ist letztlich egal. Das ist alles möglich und damit "legal".

    Das Erstellen des EWH habe ich seinerzeit immer erst gemacht, nachdem die Klausur geschrieben wurde - und es war der Aspekt, der mich als Einzelposten am meisten Zeit gekostet hat. Wenn ich jetzt wieder in den Schuldienst zurückkehre, werde ich mir vornehmen, das beim Erstellen der Klausur gleich mit zu machen - sofern ich nicht erst einmal noch eine Weile von meinem Fundus (und entsprechenden Anpassungen) zehren kann.

    Der EWH ist in meinen Augen nichts anderes als die Verschriftlichung und Konkretisierung der kriteriellen Bewertung, die in allen KLP vorgegeben wird.

    Aus dem KLP Sek II Englisch:

    "Die Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur erfordert bereits in der Qualifikationsphase eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der beiden Beurteilungsbereiche „Inhalt“ und „Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung“ und führt so zunehmend auf die Bewertung in der Abiturprüfung hin. Die kriteriengeleitete Bewertung der individuellen Leistung gewährleistet zudem, dass die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen zu ihren individuellen Lernständen erhalten und diese Ergebnisse zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenz nutzen können." (Quelle: Schulentwicklung NRW - Lehrplannavigator S II - Gymnasiale Oberstufe - Englisch - Englisch KLP - 3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung )

    Da gibt es m.E. nicht sonderlich viel Spielraum für anderslautende Auslegungen.

    Gleichwohl sind die Formulierungen in den anderen Fächern in der Tat nicht ganz so "streng". Anhaltspunkte, bewusst auf einen EWH verzichten zu können, vermag ich dort jedoch nicht zu erkennen.

    Bei uns werden auch die Teilleistungen (schriftlich/sonstig) pro Quartal in Schild erfasst.

    Was ist denn der Hintergrund deiner Frage, pintman?

    Ich hatte gelegentlich Einsprüche bei der Notengebung. Dann habe ich eine Stellungnahme verfasst, in der ich die Note begründet habe. Nach schriftlichen Aufzeichnungen während des laufenden Schuljahres wurde nicht gefragt.

    Die muss man auch nicht offenlegen. Aber die Aufzeichnungen helfen natürlich, die entsprechende Begründung für seine Notengebung zu liefern.

    Das hier sind die offizielle Vorgaben.

    BASS 2021/2022 - 10-44 Nr. 2.1 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) (schul-welt.de)

    BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    Teilleistungen wie die Quartalsnote, die es offiziell ja gar nicht gibt, oder Klausurleistungen werden ja in der Praxis oft in die Notenübersichten der jeweiligen Jahrgangsstufen eingetragen. Für die Sek I gibt es bei den Klassenbüchern einen Teil A, in den die Klassenarbeitsnoten eingetragen werden.

    Wie Du das als Fachlehrkraft selbst tust, bleibt Dir überlassen - solange Du bei Beschwerden oder Widersprüchen immer noch transparent darlegen kannst, wie Deine Note zustande gekommen ist.

    Grund für den neuen KLP ist die Angleichung des Zentralabiturs ab 25 an die Bildungsstandards der KMK, also bundeslandübergreifend. Das zieht einige Verschiebungen der Inhalte und Änderungen in den Aufgaben/Operatoren nach sich. Ich vermute nicht, dass sich zur Umstellung auf G9 in der Oberstufe erneut etwas ändert. Dennoch natürlich unglücklich, dass die kommende EF in einen neuen Lehrplan startet, ohne das schon Material vorhanden ist oder besagter Lehrplan überhaupt verabschiedet ist.

    Mit fehlenden Lehrplänen oder Unterrichtsmaterial hatten wir hier in NRW bei der Einführung von G8 und jetzt auch noch bei der Rückkehr zu G9 ausreichend Erfahrung. War Scheiße, ist Scheiße und bleibt noch für eine Weile Scheiße.

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