Beiträge von Bolzbold

    Hier mal ein Auszug aus dem Schulgesetz NRW:

    § 69

    Lehrerrat

    (1) Die Lehrerkonferenz wählt in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat. Ihm gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 an. An Schulen mit nicht mehr als acht hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß § 58 kann die Anzahl der Mitglieder durch Beschluss der Lehrerkonferenz auf zwei vermindert werden. Die Lehrerkonferenz bestimmt für die Wahl eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausgeschlossen; sie oder er ist nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Stellvertretung.

    (2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören.

    (3) Soweit der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach näherer Bestimmung durch Gesetz oder Rechtsverordnung Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen worden sind, gelten die Schulen als Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Ein Personalrat wird nicht gebildet. An seine Stelle tritt der Lehrerrat.

    (4) Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend. Kommt eine Einigung über eine von der Schulleiterin oder dem Schulleiter beabsichtigte beteiligungspflichtige Maßnahme nicht zustande und hält sie oder er an der Maßnahme fest, so kann die Maßnahme unabhängig von der Beachtlichkeit der Ablehnungsgründe des Lehrerrats der jeweils nach § 89 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 Satz 1 Nr. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes durch Rechtsverordnung bestimmten Dienststelle zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens vorgelegt werden. Dasselbe gilt für eine vom Lehrerrat beantragte, in der Entscheidungskompetenz der Schulleiterin oder des Schulleiters liegende mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn ihr nicht entsprochen wird. §§ 7 Abs. 1, 33, 37 und 85 Abs. 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.

    (5) Der Lehrerrat hat einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten.

    Der Lehrerrat ist somit der Personalrat an der jeweiligen Einzelschule.

    Du meinst, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, kann ich dies bereits an einer anderen Schule (näher am Wohnort) tun? Eventuell diejenige Schule, die mich dann auch anfordert, wenn ich nach der Elternzeit versetzt werden möchte und wo ich gern arbeiten möchte?

    Wenn die Schulaufsicht mitspielt, kann das klappen. Bei meiner Frau hat es geklappt...

    Lieber Dennis,

    genau DAS würde ich den/die Dezernenten oder Dezernentin fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ergebnis der Revision nur wegen der späteren Beurteilung eines Mitbewerbers plötzlich ungültig würde. Das wäre ja eine einseitige Benachteiligung. Ich habe die Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung überflogen, aber keine einschlägige Vorgabe dazu gefunden.

    Vielleicht findet ja jemand anderes hieraus die entsprechende Vorgabe.

    BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)

    Aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur sagen, dass jedes Kollegium den Lehrerrat hat, den es verdient.
    Ihr wählt Eure Leute doch selbst. Wenn Ihr Leute haben wollt, die Eure Interessen vertreten, dann müsst Ihr genau diese Leute aus Euren Reihen wählen und nicht andere.
    Für mich stellt sich die Frage, wieso genau diese Leute gewählt wurden.

    TEAM-Gedanke? (Toll Ein Anderer Macht's.) Kollegiumslieblinge? Scheißegal-Haltung?


    DA würde ich ansetzen.

    In der Tat muss man niemandem, der sich nicht in diesem Gremium sieht, das Recht zur Klage absprechen. Aber wenn alle so denken wie der TE, dann kommt womöglich eben dieses von ihm beklagte Ergebnis heraus.

    Nebenbei:

    Als ich mich vor meiner Abordnung in die Behörde über faktisch dieselben Missstände beschwert habe, selbst für den Lehrerrat kandidiert habe, aber nicht gewählt wurde, habe ich meine Verstimmung gegenüber anderen KollegInnen artikuliert. Ich bekam von einer Kollegin als Feedback, dass ich dann wohl nicht die Interessen des Kollegiums vertreten habe. Das hat mir dann zu denken gegeben - und mich in der Entscheidung bestärkt, meine beruflichen Ziele neu zu definieren und letztlich zu gehen. Es war damals wie heute betrachtet die richtige Entscheidung.

    Nun zu meiner Problemstelle:

    Beginnt mit dem Umdrehen die Bearbeitungszeit? Oder geht ihr die Arbeit einmal kurz durch, um ggf. Fragen zu klären?

    Wie handhabt ihr das? Sonstige "Problemstellen", auf die zu achten sind?

    Vielen Dank!

    Hallo und herzlich willkommen im Forum.

    Die Arbeitszeit beginnt, wenn ich die Aufgabenblätter verteilt habe, die Aufgaben vorgelesen habe und die SchülerInnen ggf. spontane Fragen zu den Aufgaben gestellt haben. Den Beginn der Arbeitszeit und die Abgabezeit sage ich dann in der Sek I noch einmal ausdrücklich. In der Sek II schreibe ich die Abgabezeit immer an die Tafel.

    danke für die vielen Rückmeldungen.

    Also die Bewertung Note 4 kam ja von der SL.

    Klärendes Gespräch?

    Ich stehe ehrlich noch unter Schock nach dieser Bewertung.

    Für mich gibt es nichts mehr zu klären. Ich möchte nun noch Weg von dieser Schule, aber ich weiß jetzt schon, dass man mir die Versetzung erschweren wird. Wie gesagt, ich werde gut gebraucht, besonders für schwierige Kinder. Denn dafür bin ich doch wieder gut.

    Lieber Herr XY,

    ich würde gerne mit Ihnen über meine dienstliche Beurteilung sprechen, weil ich eine erhebliche Diskrepanz zwischen meiner nicht zu beanstandenden Arbeit und Ihrer Wahrnehmung derselben sehe. Mögen Sie mir die Gründe die für Sie zu einer schwachen Bewertung geführt haben erläutern und mir darüber hinaus konkrete Punkte nennen, die aus Ihrer Sicht zu verbessern sind, sowie konkrete Schritte, um genau dies zu erreichen?

    Gleichzeitig würde ich gerne in Erfahrung bringen, weshalb Sie mir die Klassenleitung einer sehr herausfordernden Klasse zutrauen, obwohl Sie meine Leistungen als nicht zufriedenstellend erachtet haben.

    Ich bin gespannt, was Deine Schulleitung dazu zu sagen hat. In den meisten Fällen trauen sich die Lehrkräfte nämlich nicht, konkret nachzufragen und die Schulleitung dazu zu bringen, Farbe zu bekennen. Die Erfahrung habe ich selbst mehrmals gemacht. Dieselbe Schulleitung hat alle Kritik an ihrer Vorgehensweise so lange brüsk zurückgewiesen, bis man sie auf der Basis der geltenden Vorschriften der erwiesenen Fehler "überführen" konnte. Dann knickte sie ein.

    Schulleitungen gehen soweit, wie man sie lässt. DEN Fehler habe ich bis zu meinem Weggang zu oft gemacht. Und dieser Fehler passiert mir garantiert kein weiteres Mal.

    Mein Dienstherr hat mich mit der Gesamtnote 4 bewertet und ich wurde doch nicht vorzeitig verbeamtet.

    Vielleicht habt ihr Tipps für mich wie ich damit umgehen soll.

    Ich danke für jede Anregung.

    Passform

    Wenn Deine Schulleitung Dich mit der Gesamtnote 4 bewertet hat und Du deshalb nicht vorzeitig verbeamtet wurdest, was übrigens kein Beinbruch ist, dann ist der zentrale Tipp schlicht und ergreifend ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung. Eine schwache Beurteilung muss ja begründet und objektiviert werden.

    Hast Du ggf. Widerspruch eingelegt? Eine Gegendarstellung erstellt? Bereits das Gespräch gesucht?

    Hallo :)

    Mich würde interessieren wie viele Stunden ihr pro Woche (Unterricht, Unterrichtsvorbereitung, Korrigieren, Elternarbeit, Konferenzen etc) arbeitet und an welcher Schulform ihr unterrichtet. Vor allem bei Grundschulehrkräften würde es mich interessieren :) Ich bin übrigens noch Studentin.

    Hier mal ein paar Zahlen.

    Zeiterfassungsstudien zur Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland : Konzepte, Methoden und Ergebnisse von Studien zu Arbeitszeiten und Arbeitsverteilung im historischen Vergleich : Expertise im Auftrag der Max-Träger-Stiftung (d-nb.info)

    Danke für deine Antwort.

    Diesen Urlaub wird man mir glaube ich nicht zwingend genehmigen. Ich spiele mit dem Gedanken, die Schule zu wechseln, habe aber Mangelfächer und mein Chef möchte mich nicht gehen lassen. Daher der Gedanke mit der Elternzeit, da hier da diese 8Monats-Regelung gilt (Ich fahre weiter als 35 km zur Arbeit).

    Wenn Du ihn regulär innerhalb der vorgegebenen Fristen beantragst und wenigstens ein Kind unter 12 Jahre alt ist, muss das genehmigt werden. Hat bei meiner Frau prima geklappt.

    @AlfredBrecht

    Im Rahmen der Vorgriffsstellen ist das immer noch der Fall. Die Sek II Lehrkräfte erhalten hier eine Einstellungsgarantie an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule im Anschluss an die Zeit an der Grundschule. Natürlich hofft man hier insgeheim auch, dass der eine oder die andere an der Grundschule oder der Sek I Schule dauerhaft bleibt.

    Respekt ist keine Einbahnstraße, liebes Wunderkind. Konsequent sein ist wichtig, gewalttätig oder ausfällig werden, wie du hier in mehreren Posts, ist kontraproduktiv. Mehr fällt mir zu deinen Ausführungen nicht ein. Ach, eines doch: Werde bitte nicht Lehrkraft - zum Wohle unserer Kinder! Vielleicht reicht es noch für ein Bootcamp bei RTL2, wo du Kinder terrorisieren kannst.

    Das kann ich nur unterstreichen. Der erste Impuls bei entsprechendem Verhalten von Jugendlichen kann in der Tat der Wunsch sein, ihnen eins in die Fresse zu hauen. Es hilft aber nicht. Es gibt den alten Spruch, dass wenn Kinder Probleme machen sie im Vorfeld welche haben. An Letzteres muss man ran. Dafür sind es eben noch Kinder bzw. Nicht-Erwachsene. Und wir müssen ihnen zeigen, wie man es richtig macht.

    Wunderkind

    Meine Urgroßeltern- und meine Großelterngeneration (1890 / 1919), auch noch die meiner Eltern (1950), sind so groß geworden, dass man Gefühle nicht zeigte. Gefühle zählten als Schwäche. Man musste stark und hart sein. Man folgte bzw. man "gehorchte". Wohin das geführt hat, wissen wir. Was aber viel schlimmer war, das war die emotionale Kälte und die Verachtung, die der jeweils nachfolgenden Generation entgegenschlug, wenn sie sich nicht bedingungslos konform verhielt. Dies wurde teils bewusst, teils unbewusst tradiert. Alle drei Generationen hatten Kriegstraumata bzw. mit den Folgen derselben zu leben. Nichts davon wurde jemals aufgearbeitet. Die NS-Erziehung wirkte von der Rigorosität und der Gewalt her in den 50er und 60er Jahren in deutschen Schulstuben ungebrochen weiter.
    Demütigung, Bloßstellung und die Verachtung alles, das als weichlich oder schwächlich galt - das besagte Zeigen von Gefühlen - waren damals Erziehungsideale und hat zutiefst verletzte und traumatisierte Menschen zurückgelassen. Meine Generation war mit die erste, die Gefühle zugelassen hat, die zu Schwächen gestanden hat - und was noch wichtiger ist: Die das auch ihren Kindern zugestanden hat.


    Es fällt mir daher schwer, die alten Zeiten zu glorifizieren. Gleichwohl muss man strafrechtlich relevantes Verhalten auch in der Schule sanktionieren. Das ist Teil unseres Erziehungsauftrags, mithin also Pflicht. Und natürlich darf man sich als Lehrkraft von seinen/ihren SchülerInnen nicht alles gefallen lassen. Das bekomme ich aber als Lehrkraft durch Bestimmtheit und Authentizität in den meisten Fällen hin. In allen anderen Fällen muss ich mir Hilfe holen in Form von SozialarbeiterInnen und anderen Beteiligten.

    Damit ist doch alles gesagt. Persönlich hätte ich definiert, dass es Menschen sind die wissenschaftliche Erkenntnisse als Fake ablehnen und sich eine eigene Realität erschaffen.

    Ich denke, das ist die Kernbeschreibung, die ich gerne noch ergänzen würde.

    ...und sich eine eigene Realität schaffen und ihre Thesen dadurch aufzuwerten glauben, indem sie sich eine besondere Denkleistung, die sich scheinbar qualitativ vom "Mainstream" abhebt, zuschreiben.

    Meine Erfahrungen aus der Behörde:

    Post- bzw. Nachrichteneingänge nach Dringlichkeit (offiziell oder persönlich eingeschätzt) sortieren und nur das direkt beantworten, was wirklich drängt. Alles andere hat Zeit. Ich musste auch lernen, Anfragen von außen nicht am selben Tag zu beantworten, weil das eben die Dauerrereichbarkeit suggeriert.

    Wenn Mailverteiler etc. nicht angepasst werden, dann entweder weil der/die Verantwortliche gepennt hat oder aber weil er/sie nicht die benötigten Informationen über Änderungen bekam. => Das lässt sich also beheben.

    Das größte Problem ist natürlich die Person vor dem Gerät. Wenn die Erwartungen wie in dem Beispiel der einen Kollegin so divergieren, dann ist es notwendig, sich über "Regeln" bzw. Standards der dienstlichen Kommunikation zu verständigen. So viel Professionalität wird doch wohl möglich sein, oder?

    Was WhatsApp angeht, so sehe ich das sehr kritisch. Allerdings gibt es da auch die Funktion, die entsprechenden Gruppen stummzuschalten. Und wer ohnehin nicht ständig sein Handy zückt, weil er eine scheinbar wichtige Nachricht bekommen haben könnte, den wird auch eine "dienstliche" WhatsApp-Nachricht kalt lassen.

Werbung