Damit könnte ich ggf. leben - viele andere aber eben nicht. Das behindert bei uns in der Region den Ausbau eines wichtigen Nahverkehrsprojekts, da auch noch städteübergreifend ist.
Beiträge von Bolzbold
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Es wäre schon mal gut, wenn es wieder mehr Sozialwohnungen gibt. Klar, die würden Lehrern nicht helfen, aber ärmeren Menschen, wodurch dann auch reguläre Wohnungen freiwerden. Mehr Wohnheime für Studenten würden auch den Wohnungsmarkt entlasten, momentan konkurrieren häufig Studenten und andere ärmere Leute um die günstigen Wohnungen.
Ansonsten dafür sorgen, dass auch Nachbarstädte von Großstädten vernünftig angebunden sind, damit man nicht unbedingt in der Großstadt leben muss, nur weil man dort arbeitet oder studiert.
Ich glaube nicht, dass dadurch reguläre Wohnungen frei würden, weil die ärmeren Leute sich diese auch jetzt nicht leisten können. Das mit den StudentInnen als Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt ist in der Tat ein wichtiger Faktor in Uni-Städten.
Was die Anbindung der Nachbarstädte angeht, sind die Möglichkeiten potenzieller betroffener Anwohner an zu planenden Nachverkehrsstrecken so vielfältig, dass Verkehrsprojekte auf Jahre hin blockiert oder verzögert werden können. Da muss ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden. Die Nimby-Haltung ist hier wirklich ein Übel. Gleichwohl hätte ich auch keinen Bock auf eine S-Bahn-Strecke fünf Meter von meinem Gartenzaun entfernt. -
Ist das eine gefühlte Veränderung oder tatsächlich vorhandene? Und ist es eine Begründung dafür, dass es okay ist, was der Vater seiner Tochter riet? Ich finde die von ihm vermittelte Lebensweisheit ehrlich gesagt äußerst unangenehm.
In vielen Fällen beschreibe ich einen Zustand, ohne ihn mit persönlicher Meinung wie Gutheißen oder Ablehnung zu garnieren. Ich fand diese Aussage meines Kollegen auch krass, aber letztlich muss jeder selbst in den Spiegel schauen können.
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VV 6.1.2 der APO SI:
6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.Somit relativ eindeutig.
Für die gymnasiale Oberstufe gilt VV 14.4 zu Abs. 4 (verbindliche Planung und schulinternes Kenntlichmachen). -
Leistbarer Wohnraum parallel zum freien Wohnungsmarkt?
Wie soll das konkret aussehen?Wer soll die Wohnungen bauen?
Was ist überhaupt "leistbar"?
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Auch ein guter Tip, eine verrückte Idee dazu: man könnte seiner Tochter raten, sich vorzubereiten und am Unterricht zu beteiligen. Das hilft auch dabei, mehr Notenpunkte zu bekommen, aber ich gehöre einer anderen, altmodischen Generation an...
Das ist ja ganz unabhängig von dem, was ich schrieb, sinnvoll.
Wir haben aber seit Jahren eine Entwicklung in die Richtung, dass nur noch zählt, DASS man ein Abitur mit 1,X hat, nicht wie ehrlich es zustande gekommen ist. Dies geht Hand in Hand mit einer gefühlt zunehmenden "Vorteilsnahmementalität" in Verbindung mit fehlendem Unrechtsbewusstsein bei scheinbaren Kavaliersdelikten (Haushaltshilfe nicht angemeldet, HandwerkerIn arbeitet schwarz etc.).
Dass Menschen im sportlichen oder politischen Rampenlicht dann durch Unehrlichkeit und Verantwortungslosigkeit offenbar als Vorbilder dienen, tut sein Übriges.
Sei es drum. Es ging ja ums Runden. Sofern die arithmetische Ermittlung der Noten nicht in der Prüfungsordnung festgelegt ist, bleibt der pädagogische Spielraum - denn kann man nutzen. Dann hat man auch keine Probleme mit Runden. Sich der Mathematik scheinbar zu unterwerfen, hat hier so ein bisschen etwas von sich aus der Verantwortung stehlen... -
Das zu hohe Übergewicht wurde ja von der TE angeführt - meiner Lesart nach war nicht ganz klar, ob es ein schlichtes Beispiel für ein gängiges "Problem" im Vorfeld der amtsärztlichen Untersuchung ist, oder ob sie sich dieses Attribut selbst zuschrieb.
Das man daran etwas ändern kann, ist eigentlich unstrittig und unverfänglich.
Aber vielleicht ist die oben dargestellte recht einseitige Interpretation auch mit ein Grund für die Konflikte mit Kreacher... Inwieweit man eigene als solche empfundene Verletzungen als Rechtfertigung erachten muss, in anderen Threads genau darauf herumzureiten, stelle ich anheim mit der Erinnerung daran, dass man in öffentlichen Foren selten auf dem Konfliktweg Blumentöpfe gewinnen kann. Einlenken, Einsicht oder gar eine expressis verbis formulierte Entschuldigung wird es aufgrund der Internetforen immanenten Psychodynamik in der Regel nicht geben. -
Nicht mehr ganz taufrisch, aber vielleicht hilfreich:
Brauche einen neuen Drucker - Wer hat Tipps? - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
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Dieser unterschwellige Seitenhieb ist mir auch sofort augefallen und ich fand's einfach nur ekelhaft.
Magst Du erläutern, was genau Du ekelhaft gefunden hast?
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Die teleologische Interpretation von Noten habe ich noch nie verstanden. Man bewertet die erbrachte Leistung, die steht dann auf dem Zeugnis. „Einen Punkt mehr“ gibt man, wenn dieser gerechtfertigt ist, nicht um umherzustolzieren, weil man einen Rechentrick gefunden hat.
Och, ich habe öfters SchülerInnen erlebt, die aus Prinzip gefeilscht haben, weil es ja klappen könnte, nicht weil sie ihre ursprüngliche Note für ungerechtfertigt hielten. Ein ehemaliger Kollege von mir hat seiner eigenen Tochter geraten, sich immer zwei Punkte besser selbst einzuschätzen als die Lehrkraft es tat. Oft würde die Lehrkraft so ins Grübeln kommen und dann immerhin einen Punkt mehr geben. Scheint funktioniert zu haben....
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flipper und Brick
Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor. Den Begriff "Notenbesprechung" in zwei Beiträgen weiter oben hatte ich so aufgefasst, dass damit quasi Konferenzen gemeint gewesen wären.
(Schließlich bin ich noch nicht so debil, erst selbst § 13 Abs. 3 APO-GOSt zu erwähnen, um mir diesen auf meine Nachfrage hin dann noch einmal zitieren zu lassen. )
Notenbesprechung im Sinne von "ich teile den SchülerInnen ihre Quartalsoten mit" ist mir klar.
Wenn es aber (semi)offizielle Notenbesprechungen der Stufenlehrkräfte wären, hätte mich die Rechtsgrundlage interessiert. Die gibt es nämlich nicht.
@Brick
Das von Dir geschilderte Problem hatten wir vor Jahren auch einmal an meiner alten Schule. Sehr ärgerlich. Seitdem werden Mitteilungen über mögliche Defizite immer von der Stufenberatung mit Gegenzeichnung dokumentiert. -
Die Verpflichtung zu Notenbesprechungen am Ende eines Quartals kann ich aus der APO-GOSt nicht entnehmen - ggf. noch über die Beratungspflicht nach § 5 insbesondere bei drohenden Defiziten ableiten.
Man möge mich aber auf der Basis der APO-GOSt eines Besseren belehren.
Ergänzung zu Moebius:
Das Runden ist im Grunde auch hochgradig unfair, weil sich Spielräume durch die (vermeintlichen) vier Teilnoten erst durch entsprechende Konstellationen ergeben. Moebius' Beispiel ist das Paradebeispiel dafür, dass man aus einer von vier Teilnoten mit 10 Punkten eben solche als Endnote konstruieren kann. -
Einmal abgesehen vom Runden:
Quartalsnoten gibt es formal in NRW überhaupt nicht. Es sind in der Praxis kleine "Verwaltungseinheiten", mit denen man im schulischen Kontext arbeitet. Gemäß § 13 Abs. 3 APO-GOSt unterrichtet die Lehrkraft etwa in der Mitte des Halbjahres die SchülerInnen über ihren Leistungsstand. Das ist der Stand. Der kann gleichbleiben, sich verbessern oder verschlechtern. Zumindest im Bereich "Sonstige Mitarbeit" hat man damit ausreichend Spielraum. -
Hallo in die Runde,
ich bin Lehrer in einem Gymnasium in Osnabrück(NRW) und bin ebenfalls mit ein paar Schülern zu Gange, bei denen ich sowohl mündliche und Schriftliche Quartalsnoten, als auch die Gesamtnote aufrunden müsste um ein paar Schülern einen Notenpunkt mehr zu geben. Zu beachten ist hierbei, dass alle Schüler sich zum 2.Quartal gesteigert haben. Kann ich in diesem Fall den pädagogischen Aspekt in den Vordergrund stellen und 3 mal Runden?
P.S. ich bitte dringend um Rückmeldung
Ja ne ist klar. Seit wann liegt den Osnabrück in NRW? Das ist zufällig genau der Südzipfel von NDS, der zwischen Münster und Detmold quasi "reinragt".
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Also bei mir ist noch nichts da - weder von der PKV noch von der Beihilfe...
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Ich hätte mit drei Kindern ohnehin eine deutlich niedrigere KDP gehabt - bei drei Kindern wären das noch 120 Euro oder 10 Euro im Monat gewesen.
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Müssen wir aktuell ein Attest akzeptieren, dass an einem Montag rückwirkend für Freitag ausgestellt wurde?
Ja, wenn der Schüler oder die Schülerin es Freitags nicht mehr zum Arzt geschafft hat. Immerhin war er/sie beim Arzt.
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Richtig, aber an vielen Schulen ist das nach wie vor gängige Praxis, weil man sonst angeblich ja kein "Druckmittel" zur Hand hätte.
Aus meiner Sicht ist das vor allem deswegen problematisch, weil die 5% an DrückebergerInnen es letztlich für die anderen 95% der SchülerInnen, die regelmäßig ihre Klausuren schreiben, unnötig schwer machen, weil ja in der Regel alle SchülerInnen dieser Attestregel unterliegen. Teilweise kann man diese ja auf den Homepages der Schulen nachlesen. -
Die so genannte "Attestpflicht" bei Klausuren in der Oberstufe ist in NRW eigentlich unzulässig - daher gibt es diesbezüglich keine Fristen. Ansonsten gilt BASS 12-51 Nr. 1 Ziffer 2.2
2.2 Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Holt sie darüber hinaus in besonderen Fällen (z.B. bei besonders häufigem mit Krankheit begründetem Fehlen oder außergewöhnlicher Dauer der Krankheit) ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein, hat sie die Kosten des Gutachtens zu tragen. Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.
Sprich: Das Fehlen in einer Klausur an sich stellt noch keine begründeten Zweifel dar.Ferner gilt § 13 Abs. 5 APO-GOSt:
(5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).
Ein Attestvorbehalt fürs nachträgliche Erbringen von Leistungsnachweisen ist auch hier nicht vorgesehen.
Die Landeselternschaft hat hier vor fast sechs Jahren offiziell nachgefragt und die verlinkte Antwort erhalten.Antwort_MSW_Attestpflicht.pdf (le-gymnasien-nrw.de)
Natürlich entscheidest Du selbst, wie Du damit umgehen magst. Sobald das Ganze über eine Beschwerde jenseits der Schulleitung bei der Bezirksregierung landet, wird das Ganze jedoch aller Voraussicht nach "kassiert."
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