Beiträge von Bolzbold

    Boni nach Leistung kann nur ein Besoldungssparmodell sein, weil man theoretisch zumindest in Kauf nehmen müsste, dass überdurchschnittlich viele Lehrkräfte sich ins Zeug legen bzw. ihre Leistung angesichts der Aufgabenvielfalt ohnehin "gut" ist. Dann müsste man mehr Geld ausgeben als womöglich geplant. Und spätestens dann würden diese Boni an absurde Bedingungen geknüpft werden und darüber hinaus gedeckelt werden.

    Ansonsten ginge das nur über eine Absenkung der Eingangsbesoldung, die dann durch die Boni auf das ursprüngliche Level oder ggf. geringfügig darüber hinaus angehoben würde.

    Kann man machen. Erdnüsse - Affen.

    Es geht mit Sicherheit langsamer, aber die Stelle wurde mir ja angeboten und ich möchte die Chance auch wahrnehmen. Das Problem bleibt halt, dass ich diese Stelle ggf. gar nicht antreten darf oder, falls doch, dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.

    Ja, das ist dann leider so. Die Verordnung bzw. die Rechtslage lässt da keinen Spielraum. Du musst das Ganze ja nicht machen. Wenn Du es machst, weißt Du im Vorfeld, was auf Dich zukommt. Theoretisch könnte man Dir als Kompensation entsprechend großzügiger Entlastungsstunden geben. Das wäre aber mit der SL zu verhandeln.

    Huch. OK, das stimmt. Da habe ich nicht genau hingesehen. Also dann sieben statt meinen errechneten fünf Jahren. Das finde ich immer noch recht schnell.

    Danke für den Hinweis, Valerianus. Das passiert mir in der Regel eher selten, dass ich mich so vertue. Ich habe die Infos oben entsprechend angepasst, so dass sie jetzt korrekt sind.

    Ich denke, es empfiehlt sich, sich jetzt erst einmal auf den ersten Schritt, sprich die A14-Beförderung, zu konzentrieren. Abhängig davon, wann die konkret erfolgt (Datum!), läuft ja erst die nächste Wartezeit.

    <Hier hatte ich mich verrechnet. Daher habe ich diesen Teil gelöscht.>

    Danke, das beschreibt meine Gefühle/Situation sehr gut. Aktuell befindet sich bei uns eine Menge im Wandel und ich muss, auch wenn es in diesem starren Beamtensystem nicht so wirklich vorgesehen ist, schauen, dass ich mich positioniere, bevor die spannenden Stellen für die nächsten X-Jahre besetzt sind und ich frustriert vor mich hinarbeite, ohne dass sich für längere Zeiten neue und vor allem spannende Türen öffnen.

    Die neuen oder spannenden Türen befinden sich oft nicht an der eigenen Schule. Man muss die Augen offenhalten und sehen, ob es nicht an ganz anderer Stelle etwas für einen gibt. Ganz wichtig: Niemals von der Schulleitung eine Möhre hinhalten lassen und blind hinterherlaufen. Diesen Fehler mache ich nie wieder.

    Es gibt doch schon ganz viele Threads zum Thema. Kurz zusammengefasst: alle geben sich Mühe, alle sollten miteinander reden aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeit beginnt erst 9 Uhr", weil eine Schule viele Personen, viele Räume, viele Bedürfnisse und viele Umstände berücksichtigen muss. Und deswegen lässt es der Gesetzgeber so offen. Oder wurde jetzt noch ein neuer Aspekt benannt?

    Nein, wurde es nicht. Aber das Thema beschäftigt einfach ganz viele KollegInnen, die ja unmittelbar betroffen sind. Daher sind Threads mit diesem Thema Dauerbrenner bzw. tauchen regelmäßig hier wieder auf.

    Hier einmal etwas Offizielles:

    SGV Inhalt : Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) | RECHT.NRW.DE (Aktualisiert aufgrund des Hinweises von Valerianus weiter unten.)

    Ein paar Anmerkungen:

    Die Übernahme einer Zusatztätigkeit vor der Stellenausschreibung für die A14-Stelle ist nur dann von Belang, wenn die Stelle exakt so ausgeschrieben wird. Es könnte so oder so auch eine Bewerbung von extern oder aus dem Kollegium erfolgen. Die vorherige Übernahme einer solchen Tätigkeit qualifiziert nicht per se für eine Beförderung.
    Was die A15-Stelle angeht, so muss die erst einmal ausgeschrieben werden, bevor überhaupt eine Bewerbung möglich ist. Da hängt es dann vom Zeitpunkt der Ausschreibung und dem Ende der Bewerbungsfrist ab, ob der TE die formalen Voraussetzungen bereits erfüllt oder nicht.

    Und auch hier gibt es die Möglichkeit externer oder interner weiterer Bewerbungen. Wenn es glatt durchlaufen sollte, wäre das eine in der Tat sehr geschmeidig verlaufene Karriere. (Hier gibt es aber ggf. auch entsprechende Reaktionen aus dem Kollegium, wenn Schulleitungen SenkrechtstarterInnen an den Start bringen.)

    Fazit: Innerhalb von fünf Jahren auf A15 zu kommen ist eher die Ausnahme, wenngleich es in Einzelfällen, wie man hier im Forum auch lesen konnte, wohl möglich ist.

    Persönliche Anmerkung: Es mag dem Ego schmeicheln, so früh so weit nach oben zu kommen. Gleichwohl muss man sich dann überlegen, ob man diese Tätigkeit dann die nächsten 30 Jahre seines Berufslebens machen möchte, oder noch weiter nach oben klettert. Spätestens ab einer SchulleiterInnenstelle könnte das aber mit einer ggf. gewünschten Familienplanung kollidieren.

    Ich selbst bin nach (*rechne*) 16 Jahren A15er geworden - das würde ich im Nachhinein als einen guten Mittelwert erachten, da ich noch 19,5 Jahre arbeiten muss und ich ganz sicher nicht bis zur Pensionierung immer dasselbe machen möchte. Da muss man sich dann noch ein paar "Highlights" schaffen können.

    Ein Wechsel während des Refs. ist in der Regel nicht möglich. Schau Dir die Ausbildungsverordnung für das Zielbundesland an - da dürfte alles drinstehen, was Du wissen musst.

    Ich bin seit 2004 in diesem Forum - von einem erfolgreichen Wechsel des Bundeslandes während des Refs. habe ich hier noch nie gelesen. In der Regel tritt man den Dienst im alten Bundesland schlichtweg nicht an oder lässt sich entlassen. Dann bewirbt man sich für das Ref. im neuen Bundesland und hofft, dass der Abbruch vorher keine Auswirkungen hat.

    Nun ja, es war ja ursprünglich ein Thread, in dem es um die Körpergröße einer Lehrkraft ging und darum, ob kleinere männliche Lehrkräfte Probleme im Schulalltag bekommen können.

    Die Diskussion um das Paarungsverhalten geschlechtsreifer weiblicher Humanoide gehört hier eigentlich nicht hin. Wenn es hierzu Bedarf geben sollte, schlage ich vor, das Ganze auszulagern.

    Rein sachlich: Warum sollte die überhaupt irgendjemand brauchen? Die AHR schließt doch die FHR ein. Der praktische Teil würde ja dann auch noch ausstehen.

    Siehe oben. Ggf. hat der schulische Teil der FHR einen besseren NC. Falls man letztlich doch an einer FH studieren wollen sollte, wäre dann das FHR-Zeugnis (natürlich mit abgeleistetem Praktikum) womöglich taktisch besser. Das wäre übrigens bei der BR zu beantragen... und würde dann der Behörde in jedem Fall Arbeit bescheren. Zuerkennung der Fachhochschulreife | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

    Im konkreten Fall bei ceras Anliegen ist es Prinzipienreiterei.

    Ok, war ja auch nur eine Überlegung, habe halt Angst, dass der Antrag als total unwichtig eingestuft wird und deswegen in den tiefen des Sekretariats verschwindet...Wenn der GV vor der SL steht und ihr den Antrag persönlich übergibt, wird er gewiss nicht verschwinden sondern sehr zeitnah bearbeitet werden...psychologischer Nebeneffekt, da der GV ja nicht alle Tage in die Schule kommt, versteht ihr?

    In den Tiefen landen? Ja. Verschwinden? Eher nein.
    Aber natürlich kann man, um ganz, ganz sicher zu gehen, auch sofort mit dem Gerichtsvollzieher ankommen.

    Wenn Du eines Tages fertige Lehrkraft bist, hast Du sicherlich auch nichts dagegen - und im Gegenteil sogar vollstes Verständnis dafür - wenn SchülerInnen und Eltern, KollegInnen und Schulleitung im dienstlichen Umgang mit Dir auch entsprechende "Geschütze" auffahren, um ebenso ganz, ganz sicher zu gehen, dass Du auch ja Deinen dienstlichen Pflichten voll nachkommst.

    So, und jetzt komm mal wieder runter und werd' endlich erwachsen...

    Diesen Austausch finde ich ganz interessant, weil hier der Umgang mit Arbeitszeit im Amt und in der Schule sehr schön kontrastiert wird. Im Amt ist es nähmlich tatsächlich erstmal egal. Da kommt eine Anfrage ein und wird bearbeitet. Anderers bleibt in der Zwischenzeit liegen und wenn die Arbeitszeit aufgebraucht ist, stempelt man aus, geht nach Hause und die Sachen bleiben weiterhin liegen.

    (Ich überspitze, aber nur Minimal: In der Realität gibt es sicherlich auch mal Vorgänge, die unbedingt fertig werden müssen, dann können die nicht liegen bleiben und müssen dann noch erledigt werden, obwohl man vorher Zeit mit der Anfrage verbracht hat. Aber dann stempelt man eben auch nicht aus, sammelt Überstunden an und geht dann an einem anderen Tag nochmal deutlich früher. So oder so, die Zusatzarbeit durch unnötige Anfragen führt insgesamt nicht zu mehr Arbeit.)

    In der Schule ist das halt nicht so einfach. Da hat man seine Aufgaben, die erledigt werden müssen, egal, wie viel Zeit dafür drauf geht. Wenn dann so alberne Anfragen kommen, dann muss man schon sehr konsequent sein und seine Aufgaben insgesamt sehr genau im Blick haben, um sich nicht selbst auszubeuten und die Zeit wieder an anderer Stelle einzusparen.


    Das sind keine neuen Erkenntnisse, aber ich habe das Gefühl, dass dieser unterschiedliche Umgang mit Arbeitszeit an den verschiedenen Dienststellen auf Ebene der Ämter und Behören gerne mal vergessen wird. In der Konsequenz darf man sich bei zusätzlichen Aufgaben und bei Erlassen und Verfügungen, die zu Mehrarbeit führen, keinesfalls selbst ein schlechtes Gewissen machen, wenn man dann da einspart, wo man selbst die Kontrolle hat (Unterricht etc.), um mit seiner Arbeitszeit hinzukommen. Letztlich will es der Dienstherr ja dann genau so.

    Das war jetzt ein wenig OT, aber das Ansinnen des TE ist mir zu albern, um darauf einzugehen.

    Da gibt es aber noch ein kleines, aber wichtiges Detail zu ergänzen:

    Der "Vertreter" des Amtes war in diesem konkreten Fall vorher selbst 14 Jahre im Vollzeitschuldienst, darunter sechs Jahre in der Oberstufenverwaltung. Er weiß, wieviel Aufwand das ist. Im konkreten Fall hätte er ceras Schreiben auch nicht privilegiert bearbeitet sondern in möglicherweise bestehende weitere Anfragen dieser Art eingereiht, in jedem Fall aber die wirklich wichtigen Dinge vor Ort prioritär erledigt. Die Anfrage ceras hätte er dann wahrscheinlich nach den Zeugniskonferenzen bearbeitet.

    Inwieweit eine singuläre Ansicht dazu geeignet ist, auf die grundsätzliche Haltung des Amtes bzw. der Behörde zu schließen, lasse ich einmal offen. Mich hat der Erfahrungsschatz aus beiden Bereichen sehr bereichert - ich kenne beide Seiten, die Anforderungen und die Konsequenzen der Arbeit bzw. für die Arbeit auf beiden Seiten und ich habe ein Verständnis (damit meine ich kognitiv und nicht empathisch) dafür entwickelt, was warum wie läuft.

    Mein Fazit ist, und das habe ich glaube ich hier schon ein paar mal geschrieben:

    Das Problem ist nicht die Behörde oder das Ministerium. Das Problem besteht aus zwei Komponenten.

    Komponente 1: Bildung ist Gegenstand bzw. Objekt der Politik und damit einer primär sachbezogenen oder bedürfnisorientierten Auseinandersetzung bzw. Entscheidungsfindung entzogen. Politik hat ihre eigenen Gesetze. In den Bezirksregierungen arbeiten ganz unabhängig von Wahlen oder Regierungskoalition die dort eingesetzten DezernentInnen. Im Ministerium wird in der Regel auch nur die Hausspitze ausgetauscht, wenn die Regierung wechselt oder das Kabinett umgebildet wird.


    Komponente 2: Bildung braucht Finanzierung und Logistik. Hierfür sind das MSB, das Finanzministerium und die Kommunen als Schulträger zuständig. Zu viele Köche. Zu viele partielle Interessen. Zu langwierig. Zu komplex.

    Es handelt sich um ein ganz, ganz schwerfälliges, träges und weitgehend veränderungsresistentes System, das sich aufgrund seiner ihm innewohnenden Mechanismen und Automatismen einer grundsätzlichen Änderung entzieht.

    § 1 der Regelung lässt die Hintertür offen, dass, wenn bei Berücksichtigung dieser Regelung ansonsten der Stundenplan für die ganze Schule oder für viele andere KollegInnen nicht machbar wäre, den Müttern und Vätern mit Kindern nicht bedingungslos entgegengekommen werden muss.

    Dass die lückenlose Erteilung von Unterricht Vorrang hat, dürfte ja verständlich sein.

    Insofern kann man Wünsche äußern - ob man sie erfüllt bekommt, ist eine andere Sache.

    Letztlich kann es uns doch egal sein. Sie kann ja gerne bei der Schule die Ausstellung dieses Zeugnisses beantragen. Das ist im Grunde nur ein Blättern im SchILD-Archiv, ein Starten des FHR-Algorighmus' in SchILD und ein Aufrufen des entsprechenden Zeugnisreports (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.) Das wäre in zehn Minuten erledigt.

    Der Philologenverband hat gerade rundgeschickt, dass die großzügige Regelung auch in diesem Jahr gelten wird.

    Sprich: Maximal 30 Arbeitstage pro Kind, maximal 65 Arbeitstage insgesamt. Bei Alleinerziehenden 65/130. (Das wäre bei Teilzeitkräften je nach Deputat faktisch eine komplette Freistellung.)

    Auf Verlangen der Schule hin sind entsprechende Nachweise zu erbringen.

    Naja, wenn ich mir hier so einige Beiträge durchlese, kann es auf Lehrerkonferenzen wirklich schon mal etwas "derber" zugehen...Wir sind ja auch alles nur Menschen...

    Jein. Hier schreibt man hinter der Sicherheit des Internets, trifft nicht persönlich auf die Menschen, mit denen man sich fetzt, und lehnt sich dann tendenziell weiter aus dem Fenster als in einem Kollegium in direkter Konfrontation. Es mag Ausnahmen geben, aber ich bin sicher, die meisten KollegInnen beißen hier heftiger als im realen Leben.

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