Alles anzeigenHallo an das Form,
eine kurze Frage, bevor ich zum Sonntag meine Abteilungsleitung darauf anspreche - hier sind immerzu Experten
Also, im Bildungsgang der Anlage B am Berufskolleg sitzt eine Schülerin, welche in diesem Schuljahr die Oberstufe wiederholt hat.Jene ist im letzten Schuljahr zur Examensprüfung zugelassen worden und dann durch die mündliche Nachprüfung gefallen.
Jedoch ist die besagte Schülerin nun dieses Jahr laut Konferenzbeschluss erst gar nicht zum Examen zugelassen worden.
Meine Frage - davon ging ich bisweilen aus - kann die Schülerin doch die Oberstufe nun zum dritten Male wiederholen, da das letzte Schuljahr als "Freiversuch aufgrund von Corona" galt, oder?
Auch wenn die Höchstverweildauer in diesem Bildungsgang eigentlich 3 Jahre sind....Über Anregungen wäre ich sehr dankbar bzw. Rechtsgrundlagen, welche das dreimalige Wiederholen rechtfertigen.
Vielen Dank und noch einen angenehmen Sonntag
Es gab seinerzeit die Verordnungsänderung und einen dazugehörigen Erlass, die für den Fall, dass die erste Wiederholung coronabedingt erfolgte und die zweite Wiederholung (auch derselben Jahrgangsstufe!) erfolglos war, im Einzelfall eine solche Genehmigung durch die BR erteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass bei der ersten Wiederholung diese aus pandemiebedingt erfolgte und das Ganze entsprechend dokumentiert ist. Das ist eine Ermessensentscheidung. Wichtig ist, dass die APO-BK diesen Passus für das Schuljahr 2020/2021 enthalten muss. Ansonsten wäre das nicht möglich.