Beiträge von Bolzbold

    Meine Frau und ich haben ähnliche Erfahrungen gemacht - vor allem mit dem besagten kleinen Anzeigenportal.

    Dort sind zum Teil echt üble Schnäppchenjäher unterwegs, die um jeden Preis jeden Artikel so günstig wie möglich haben wollen und dies als persönlichen Triumph erachten, wenn sie damit erfolgreich sind.
    Verschenkt man die Sachen, zieht man die eingangs besagten Leute an, die entweder nicht kommen oder am Ende die Sachen noch kritisch beäugen und auf Mängel absuchen.

    Ich habe manchmal den Eindruck, dass in unserer Hyper-Konsum- und Wegwerfgesellschaft nicht mehr viel Platz für alte Sachen ist und man sie deswegen nur schwer loswird. Das ist traurig, aber wenn es ab einem bestimmten Punkt zu einem solchen Aufwand wird, andere Menschen mit seinem alten Kram zu beglücken, dann kann die Tonne tatsächlich auch mal die Erlösung sein.

    Also Du kannst streng genommen genau das machen, was Dir der Schulträger an Software aufspielt und was an Hardware in der Schule vorhanden ist, mit dem das Gerät gekoppelt werden kann. Was das konkret ist, wird Dir Deine Schule sagen können. Hoffentlich.

    Arbeitsökonomisch bedeutet ein geringerer Wirkungsgrad einen geringeren Output. Ist dann wohl so. Die E-Mail-Nichterreichbarkeit zu Hause ist eher ein Vorteil, weil Ablenkungspotenzial wegfällt. Diejenigen, die etwas von mir wollen, müssen dann warten oder sich jemand anderes suchen. Könnte fürs Gesamtsystem ein Nachteil sein.

    Ich plane bei Rückkehr in den Schuldienst eben diese klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit beizubehalten - sprich: Arbeit wird im Wesentlichen in der Schule verrichtet, somit auch die Kommunikation. Die Arbeit mit nach Hause zu nehmen soll die Ausnahme werden und hoffentlich dann auch bleiben.
    Das habe ich trotz (oder wegen) des monatelangen fast ausschließlichen Arbeitens im Homeoffice im Rahmen meiner aktuellen Tätigkeit gut hinbekommen - und es tut mir gut.

    @Kalle29

    Ich kann mich des ganz starken Gefühls nicht erwehren, dass hier politische Absichten (bzw. scheinbare "Punktgewinne") und fachliche Notwendigkeiten wieder einmal komplett diametral entgegengesetzte Wege gehen. Die Notwendigkeiten und Probleme werden ja durchaus von den Verbänden benannt - der PhV hat sich ja diesbezüglich auch deutlich geäußert.

    Ach ja:
    Im MSB gibt es keine Luftfilteranlagen...

    @ O. Meier

    Ich stimme Dir in der Sache zu, sehe hier aber einen heftigen Konflikt mit meiner Arbeitsökonomie und Arbeitsweise. Aktuell bin ich davon ja (noch) nicht betroffen und habe noch etwas Zeit, mir in Ruhe darüber Gedanken zu machen, wie ich damit umgehen werde, wenn es soweit ist.

    Benutze ich ein dienstliches Endgerät mit seinen eingeschränkten Möglichkeiten und muss ggf. auf weniger effiziente Arbeitsweisen zurückgreifen, um dem Dienstherren zu zeigen, dass es so nicht geht?
    Oder verwende ich parallel ein privates Endgerät, um effizient arbeiten zu können?
    (Oder verwendet man exklusiv sein privates Endgerät weiter, so dass es zu dem erwähnten Dienstvergehen kommt?)

    Ich sehe da keine wirklich zufriedenstellende oder überzeugende Lösung.

    Ich wäre bei solchen Vorschriften immer arschig. Der Schulträger stellt mir nämlich keinen Internetanschluss, das Land auch nicht. Damit gestaltet es sich schwierig, E-Mails abzurufen. In mein privates Netzwerk möchte ich vielleicht ein dienstliches Gerät nicht einbinden - wer weiß, was dieses Gerät innerhalb des Netzwerkes macht und außerdem bin ich zu blöd, das Gerät einzubinden. Vielleicht kommt dann ja der IT-Mensch der Stadt und macht das für mich :)

    Wahrscheinlich müssten das alle Lehrkräfte mal genau SO machen, damit Bewegung in die Sache kommt. Aber die strahlenden Kinderaugen...

    Hast du dafür eine Quelle. Das Land verbietet die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf privaten Geräten? Erscheint mir tatsächlich ambitioniert - aber gut, wenn die das möchten, mache ich das gerne.

    Natürlich habe ich dafür eine Quelle.
    Es empfiehlt sich, neben dem Verordnungsentwurf auch einen Blick auf die Begründung zu § 2 zu werfen - besonders auf den zweiten Absatz auf Seite 17.

    MMV17-4376.pdf (nrw.de)

    Nur mal am Rande, weil die Frage irgendwo aufkam:

    Die neue Verordnung zur Datenverarbeitung in NRW ist noch nicht verabschiedet - sonst wäre sie in der BASS zu finden. Vermutlich wird diese Verordnung eine Vielzahl von Lehrkräften zu einem vorsätzlichen Dienstvergehen verleiten - nämlich der fortgesetzten Verarbeitung von SchülerInnendaten auf den privaten Endgeräten .
    Falls die VO so durchgeht wie geplant, wird es keinen gesonderten Widerruf der Genehmigung zur Verarbeitung dieser Daten auf privaten Endgeräten geben - die Verordnung verbietet es schlicht.

    Es gibt ja den Spruch, dass Lehrkräfte SchülerInnen beibringen Probleme zu lösen, die sie ohne Erstgenannte gar nicht hätten. So gesehen ist jeder Unterricht irgendeine Form von Materialbearbeitung und Ergebnispräsentation.

    Im Sinne von "Self-Care" würde ich in diesem Schuljahr auch nicht mehr viel anders machen und mich darauf konzentrieren, im neuen Schuljahr bewusst auf Methoden- und Medienvielfalt zu setzen.

    Wenn es tatsächlich immer "nur" um Lösungen erarbeiten und präsentieren geht, dann muss am Ende eines Arbeitsprozesses ja nicht immer eine "Lösung" stehen. Es kann ja auch eine Diskussion, ein Produkt etc. sein. Statt einer Ergebnispräsentation im Referatsstil kann man ja auch einen Museumsrundgang machen, auf dem sich die SchülerInnen Notizen machen und dann Stellung zu den Ergebnissen beziehen. Die Ergebnispräsentation kann darüber hinaus als Expertenrunde auch in Kleingruppen erfolgen und dann in eine vertiefende oder kontroverse Diskussion münden.

    Je nach Alter kann man den SchülerInnen auch die Art und Weise der Bearbeitung und "Präsentation" selbst überlassen.

    Es kann schon sein, dass man seine Dienstgeschäfte zu Ende bringt.
    Ich bin 2018 in die Behörde gewechselt und habe 2019 im Herbst noch eine mündliche Abiturprüfung eines langfristig erkrankten ehemaligen Schülers abgenommen. Das war seitens meines neuen Dienstherren kein Problem.

    Vom Grundsatz her sollte das eigentlich in Deinem Fall genauso sein. Wer sonst sollte denn Nachprüfungen vorbereiten und abnehmen, wenn nicht der (ehemalige) Fachlehrer? Alles andere wäre den Schülern gegenüber auch nicht sonderlich fair.

    MrsPace

    Ja, das ist richtig. Allerdings müssten das dann schon sehr "heftige" KollegInnen mit heftigen Vorfällen sein - und dann gibt es neben der Schulleitung ja auch noch andere Wege, die man beschreiten kann.
    Mir ist bisher noch keine einzelne Lehrkraft untergekommen, wegen der ich mit meiner Frau gemeinsam beschlossen hätte, dass eines unserer Kinder die Schule wechselt. Bei der letzten Klassenlehrerin hatten wir auch so unsere Schwierigkeiten, aber da ist manchmal auch die Devise gut, dass man lernen muss, mit Dingen umzugehen, die man nicht ändern kann.

    Guten Tag,

    Glückwunsch erstmal an alle, die es geschafft haben. Ich bin in der nächsten Runde dran. Hab die Elternzeit bereits begonnen, nach dem Ferien in meiner neuen Wahlheimat eine Vertretungsstelle an einem Gymnasium gefunden, nachdem mein aktueller SL mich freigegeben hat. Dort besteht aktuell größerer Bedarf in meinen Fächern. Es scheint ziemlich perfekt!

    Jetzt natürlich die Frage aller Fragen: Hat die SL die Möglichkeit zu sagen, wir haben hier jemanden aktuell als Vertretungslehrer, der versetzt werden will und den wir haben wollen?

    Danke für eure Antworten.

    StatistNr27

    Ja. Und falls sich mit der neuen Wahlheimat auch der 35km Radius verschoben hat und die neue Schule umfasst, stehen die Chancen bei einer Rückkehr aus der Elternzeit noch besser.

Werbung