Beiträge von Bolzbold

    Die teleologische Interpretation von Noten habe ich noch nie verstanden. Man bewertet die erbrachte Leistung, die steht dann auf dem Zeugnis. „Einen Punkt mehr“ gibt man, wenn dieser gerechtfertigt ist, nicht um umherzustolzieren, weil man einen Rechentrick gefunden hat.

    Och, ich habe öfters SchülerInnen erlebt, die aus Prinzip gefeilscht haben, weil es ja klappen könnte, nicht weil sie ihre ursprüngliche Note für ungerechtfertigt hielten. Ein ehemaliger Kollege von mir hat seiner eigenen Tochter geraten, sich immer zwei Punkte besser selbst einzuschätzen als die Lehrkraft es tat. Oft würde die Lehrkraft so ins Grübeln kommen und dann immerhin einen Punkt mehr geben. Scheint funktioniert zu haben....

    flipper und Brick

    Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor. Den Begriff "Notenbesprechung" in zwei Beiträgen weiter oben hatte ich so aufgefasst, dass damit quasi Konferenzen gemeint gewesen wären.
    (Schließlich bin ich noch nicht so debil, erst selbst § 13 Abs. 3 APO-GOSt zu erwähnen, um mir diesen auf meine Nachfrage hin dann noch einmal zitieren zu lassen. )

    Notenbesprechung im Sinne von "ich teile den SchülerInnen ihre Quartalsoten mit" ist mir klar.
    Wenn es aber (semi)offizielle Notenbesprechungen der Stufenlehrkräfte wären, hätte mich die Rechtsgrundlage interessiert. Die gibt es nämlich nicht.

    @Brick

    Das von Dir geschilderte Problem hatten wir vor Jahren auch einmal an meiner alten Schule. Sehr ärgerlich. Seitdem werden Mitteilungen über mögliche Defizite immer von der Stufenberatung mit Gegenzeichnung dokumentiert.

    Die Verpflichtung zu Notenbesprechungen am Ende eines Quartals kann ich aus der APO-GOSt nicht entnehmen - ggf. noch über die Beratungspflicht nach § 5 insbesondere bei drohenden Defiziten ableiten.

    Man möge mich aber auf der Basis der APO-GOSt eines Besseren belehren.

    Ergänzung zu Moebius:

    Das Runden ist im Grunde auch hochgradig unfair, weil sich Spielräume durch die (vermeintlichen) vier Teilnoten erst durch entsprechende Konstellationen ergeben. Moebius' Beispiel ist das Paradebeispiel dafür, dass man aus einer von vier Teilnoten mit 10 Punkten eben solche als Endnote konstruieren kann.

    Einmal abgesehen vom Runden:

    Quartalsnoten gibt es formal in NRW überhaupt nicht. Es sind in der Praxis kleine "Verwaltungseinheiten", mit denen man im schulischen Kontext arbeitet. Gemäß § 13 Abs. 3 APO-GOSt unterrichtet die Lehrkraft etwa in der Mitte des Halbjahres die SchülerInnen über ihren Leistungsstand. Das ist der Stand. Der kann gleichbleiben, sich verbessern oder verschlechtern. Zumindest im Bereich "Sonstige Mitarbeit" hat man damit ausreichend Spielraum.

    Hallo in die Runde,

    ich bin Lehrer in einem Gymnasium in Osnabrück(NRW) und bin ebenfalls mit ein paar Schülern zu Gange, bei denen ich sowohl mündliche und Schriftliche Quartalsnoten, als auch die Gesamtnote aufrunden müsste um ein paar Schülern einen Notenpunkt mehr zu geben. Zu beachten ist hierbei, dass alle Schüler sich zum 2.Quartal gesteigert haben. Kann ich in diesem Fall den pädagogischen Aspekt in den Vordergrund stellen und 3 mal Runden?

    P.S. ich bitte dringend um Rückmeldung

    Ja ne ist klar. Seit wann liegt den Osnabrück in NRW? Das ist zufällig genau der Südzipfel von NDS, der zwischen Münster und Detmold quasi "reinragt".

    Websheriff

    Richtig, aber an vielen Schulen ist das nach wie vor gängige Praxis, weil man sonst angeblich ja kein "Druckmittel" zur Hand hätte.
    Aus meiner Sicht ist das vor allem deswegen problematisch, weil die 5% an DrückebergerInnen es letztlich für die anderen 95% der SchülerInnen, die regelmäßig ihre Klausuren schreiben, unnötig schwer machen, weil ja in der Regel alle SchülerInnen dieser Attestregel unterliegen. Teilweise kann man diese ja auf den Homepages der Schulen nachlesen.

    Die so genannte "Attestpflicht" bei Klausuren in der Oberstufe ist in NRW eigentlich unzulässig - daher gibt es diesbezüglich keine Fristen. Ansonsten gilt BASS 12-51 Nr. 1 Ziffer 2.2

    2.2 Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Holt sie darüber hinaus in besonderen Fällen (z.B. bei besonders häufigem mit Krankheit begründetem Fehlen oder außergewöhnlicher Dauer der Krankheit) ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein, hat sie die Kosten des Gutachtens zu tragen. Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

    Sprich: Das Fehlen in einer Klausur an sich stellt noch keine begründeten Zweifel dar.

    Ferner gilt § 13 Abs. 5 APO-GOSt:

    (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Ein Attestvorbehalt fürs nachträgliche Erbringen von Leistungsnachweisen ist auch hier nicht vorgesehen.

    Die Landeselternschaft hat hier vor fast sechs Jahren offiziell nachgefragt und die verlinkte Antwort erhalten.

    Antwort_MSW_Attestpflicht.pdf (le-gymnasien-nrw.de)

    Natürlich entscheidest Du selbst, wie Du damit umgehen magst. Sobald das Ganze über eine Beschwerde jenseits der Schulleitung bei der Bezirksregierung landet, wird das Ganze jedoch aller Voraussicht nach "kassiert."

    Parallel im Ministerium und in der Schule zu arbeiten, ginge in NRW nur im Rahmen einer zeitlich begrenzten Abordnung, die in der Regel maximal drei Jahre geht. Dann wäre man anteilig in der Schule und anteilig im Ministerium. Ich kenne jemanden, der das gemacht hat, und einen anderen, der das gerade macht.


    Aus Gesprächen weiß ich, dass das einerseits ganz interessant sein kann, beide Seiten gleichzeitig zu erleben, andererseits hat man im Ministerium "Herrschaftswissen" - und ich stelle mir den professionellen und diskreten Umgang damit nicht immer leicht vor. Man ist Diener zweier HerrInnen, muss sich ggf. was dienstliche Veranstaltungen angeht teilen und eben oft Kompromisse eingehen. Das kann spannend und abwechslungsreich sein, ich habe das bei meinem Übergang für ein paar Monate so gemacht. Der Nachteil ist, dass man von beiden Welten eben nur die Hälfte mitbekommt und damit oft ein wenig außen vor ist.

    Letztlich ist es eine Frage, was man selbst WILL. Beides? Nur eines von beiden? Karrierechancen?

    Ich habe es glaube ich woanders schon mal geschrieben.

    Arbeit in der Schule: Abwechslungsreich, aber sehr kräftezehrend, keine klar abgegrenzten Arbeitszeiten.
    Arbeit im Ministerium: Klare Arbeitszeiten, auf Dauer sicherlich etwas eintönig, aber wirklich bis auf ganz wenige Ausnahmen entspannt (OK, vermutlich auch nur solange, wie man keine Führungsverantwortung hat.)

    So, lieber Wiener, welche Kandidatin soll nun Dein Herzblatt sein?

    Bolzbold

    Wie lange ist Mummert und Partner he. Doch schon weit über 10 Jahre oder? Und ausser einer Verschlimmerung ist da nichts passier. Meine Hoffnung wäre, dass sich durch die ständige Zeiterfassung eine ständige Konfrontation ergibt. Ceterum censeo... mein Lieblingsprinzip.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sogar schon über 20 Jahre. Die ist von 1999. Seitdem hat sich die Situation eher zum Schlimmeren verändert. Da jedwede Maßnahme zur Entlastung von Lehrkräften Geld kosten würde, gehe ich nicht davon aus, dass sich da bis zu meiner Pensionierung (2041) etwas ändern wird.

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