Beiträge von Bolzbold
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Liebe(r) T-VII,
willkommen in diesem Forum.
Ja, die Situation kann in der Tat belastend sein, wenn man in eine solche Situation gerät.
Ich würde mir die Frage stellen, ob ich definitiv aus dem aktiven Schuldienst raus will, oder ob ich zunächst eine temporäre Auszeit nehmen möchte, in der ich mich aber weiterentwickeln kann. Leider gibst Du kein Bundesland an, so dass es schwierig ist, Dir hier konkret etwas zu raten.
In NRW gibt es beispielsweise immer mal wieder Stellen als pädagogischer Mitarbeiter im Ministerium. Es gibt außerdem Stellen in den Kommunen. In beiden Fällen würde man temporär abgeordnet. Ggf. ergeben sich über diesen Weg dann noch andere Möglichkeiten. Wenn man bereits A15 und Teil der erweiterten Schulleitung ist, hat man sich nach sechs Jahren für die Schulaufsicht qualifiziert, so dass bei entsprechendem Bedarf auch ein Wechsel dorthin möglich ist.
Eine Sache ist aber in jedem Fall problematisch: Schulflüchtlinge möchte man in keiner dieser Behörden.
Hier in diesem Forum gibt es auch bereits den einen oder anderen Thread, der sich mit Deinen Fragen befasst. Nutze doch einmal die Suchfunktion und schau mal, was es dazu bereits gibt. -
Wäre das nicht eine gute Frage an das Schulamt bzw. die Bezirksregierung?
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In der Geschichte der Bundesrepublik sind zweimal CSU-Kandidaten angetreten (Strauß 1980 und Stoiber 2003) - und in beiden Fällen haben diese Kandidaten es nicht zur Kanzlerschaft gebracht. Ein Grund dahinter ist m.E. , dass bayrische Kandidaten so stark polarisieren, dass sie für einen nicht unerheblichen bzw. zu erheblichen Teil der CDU-Stammwählerschaft nicht wählbar waren.
Gegen die Ampel spricht, dass die FDP sich dafür zu stark verbiegen muss - oder Scholz muss das bessere Angebot machen, was wiederum rot-grün schaden wird. -
Einerseits richtig. Aber Laschet hat ein dickes Problem, Nr. 2 hinter Scholz zu sein. Dieser "Rollenwechsel" zum "Juniorpartner" wird ihm gar nicht schmecken. Und es wäre letztlich auch ein Schlag ins Gesicht von 50% der Wählerschaft, die keine Fortsetzung der GroKo haben wollen. Letztlich wäre das ein "weiter so" und nichts anderes.
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Und dann empfiehlt sich der Vergleich zu dem, was staatliche Schulen sowie die Ersatzschulen zahlen - sprich TVl-L oder A X
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Ja, das stimmt. Das dürften in der Tat die wenigsten gewesen sein, zumal es dafür ja auch keinen Anlass gegeben hätte. In der Regel kennt man ja seine Krankengeschichte und kann sie im Anamnesebogen (wahrheitsgemäß) angegeben. -
Mit dem Begriff Datenschutz verbinden sich einige sehr abstruse Eigenkonzepte derjenigen, die ihn anführen.
Ich bin mittlerweile soweit, dass ich sage, wer bei Facebook, Tiktok, Instagramm, WhatsApp und Co. ist, nicht allen Ernstes im Bereich öffentlicher Einrichtungen mit Datenschutz kommen kann. Einem kommerziellen Anbieter hier eher zu vertrauen bzw. auf den Datenschutz zu pfeifen, weil einem die Nützlichkeit der App wichtiger ist, als einer Behörde zeugt von dem mittlerweile ja "hoffähigen" Generalverdacht gegenüber allen öffentlichen Institutionen. -
Die SL möchte die Nutzung der Geräte forcieren. Die sind aber unnütz, langsam, kleiner Bildschirm. Welche Kommunikationsprogramme sie meint, sagte sie nicht. Aber sie seien unumgänglich. Sowas wie Logineo oder Teams wird gemeint sein. E-Mail-Adresse haben wir aber auch. Die rufen wir bislang auch am privatem PC ab. Aber das wird dann in Zukunft wohl verboten. Oder es gibt keine E-Mails mehr nur noch Teams- oder Logineo Kommunikation.
Wenn die neue DV-VO I durch ist, dann ist das die geltende Rechtslage. Ich kann in der Schulbehörde auch nicht mit eigenem Gerät antanzen und sagen, dass ich das lieber benutzen mag. Auf meinem Dienstgerät ist Software vorinstalliert - die habe ich zu benutzen. Funktioniert aber und hat Support.
Was die Kommunikation innerhalb und aus der Schule heraus angeht, reicht das Dienstgerät vermutlich aus. Ich finde das auch arg realitätsfremd, aber wenn die neue Verordnung durch ist, dann müssen wir entsprechend arbeiten. -
2. Die Nutzung privater Datenverarbeitungs-Anlagen (also: Der Rechner zu Hause) zur Erledigung von schulischen Aufgaben, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind (also auch E-Mails und Chatprogramme), unterliegt in NRW der Genehmigung durch die Schulleitung. Man hört munkeln, dass in der kommenden Neugestaltung der passenden Verordnungen die Schulleitung das aber gar nicht mehr genehmigen darf, wenn dienstliche Geräte zur Verfügung gestellt werden. Ich empfehle normalerweise nicht die Nutzung von privaten Endgeräten, denn meiner Erfahrung nach sind die nötigen technischen Vorraussetzungen, damit eine Lehrkraft sich da nicht rechtliche Probleme einlädt, gar nicht so gering.
Man munkelt nicht mehr nur, sondern dieses Szenario ist mittlerweile sehr realistisch. Ich glaube kaum, dass die Stellungnahmen der Verbände hier viel bewirken werden.
VBE - Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (vbe-nrw.de) -
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Liebe isi,
wie Du gesehen hast, sind einige Reaktionen hier sehr "deutlich" ausgefallen. Das liegt daran, dass man von einem studierten Menschen, der auch die bürokratische Organisation seines ersten Staatsexamens erfolgreich bewältigt hat, erwarten kann, sich mit den offiziellen Informationen des bayrischen Kultusministeriums dergestalt auseinanderzusetzen, dass man weiß, was zu tun ist.
Dies ist offenbar nicht der Fall, wofür es gute Gründe geben mag. Es empfiehlt sich aber dringendst (!), sich diese Fähigkeit zuzulegen und die Bewerbungsunterlagen für das Referendariat in Bayern selbstständig zusammenzustellen und im Voraus herauszufinden, was wann wo verlangt wird. Das steht alles auf den Seiten des bayrischen Kultusministeriums.
Deine Nachfragen (Personalausweis, Meldebogen, falsches Anmeldeformular etc.) legen nahe, dass hier noch starker Nachholbedarf besteht.
In diesem Zusammenhang noch ein wirklich freundlich gemeinter Rat:
Im Referendariat wird man Dir solche Dinge nicht nachsehen, ganz im Gegenteil. Da wird selbstständiges Denken und Handeln in organisatorischen Dingen vorausgesetzt. Wer da nicht dazu in der Lage ist, einschlägigen Websites oder Informationsquellen die relevanten Informationen zu entnehmen und entsprechend zu handeln, wird massive Probleme bekommen bzw. haben, das Referendariat erfolgreich zu bewältigen.
Du hast ein erstes Staatsexamen und damit eigentlich auch mittelbar bewiesen, dass Du das kannst. Also nutze Deine Skills. -
Liebe Julia,
bitte werde endlich erwachsen und such Dir eine andere Spielwiese.
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Ich bin manchmal geschockt, wie wenig Menschen über die Punkte der Parteien Bescheid wissen, manchen sind nur FakeNews bekannt.
Manche wissen gar nicht einmal, dass sie FakeNews aufgesessen sind, weil sie entweder nicht fähig oder nicht willens (oder beides) sind sich zu informieren und weil sie lieber in ihrer Blase leben und Angst haben, dass die Welt außerhalb der Blase ganz anders ist und sie ggf. sich geirrt haben oder gar etwas an sich ändern müssten.
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Was steht denn in den Erläuterungen für Bewerber aus anderen Bundesländern?
Vorbereitungsdienst Lehramt an Gymnasien (bayern.de) -
Wenn es da steht, dass das geht, dann ist das so. Und wenn es nicht mehr so wäre, stünde es da auch. Was brächte es, sinnentnehmend lesende Menschen dahingehend zu verwirren, dass ein Einreichen der notwendigen Unterlagen bis zum 1.12.2021 möglich sein soll, wenn es dann in Wirklichkeit ganz anders ist?
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In der Tat macht es vermutlich die Dosis.
Die möglichen Regierungskonstellationen - ganz gleich unter welcher Kanzlerschaft - bereiten mir viel mehr Sorgen. Ich kann mir bei einer Dreierkoalition - darauf wird es ja wohl hinauslaufen - nicht so recht vorstellen, dass es zu einem "Aufbruch" kommt. Eine Regierungsbeteiligung von CDU und SPD - ob nun mit gelb oder grün - wird den Stillstand zementieren. -
Manchmal ist es auch ein schnödes kleines Druckmittel, damit die Lehrkräfte ihre Arbeit tun. Immerhin KÖNNTE die Schulleitung ja reinschauen und sich tatsächlich davon überzeugen, ob die Klassenarbeiten und deren Bewertung den Vorgaben entspricht.
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Ich erinnere mich gerade an eine Dienstbesprechung, in der seitens der Bezirksregierung klargestellt wurde, dass Ziffer 3.1 des Erlasses allgemeingültig ist, d.h. auch für die Sek II gilt. Das würde auch mit § 14 APO-GOSt korrespondieren, was Ausnahmen am Nachmittag angeht. Die Aufdröselung von Klassenarbeiten in 3.1 zu Klassenarbeiten, Klausuren, Leistungsüberprüfungen ist in diesem Fall natürlich irreführend.
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