Das ist korrekt.
Beiträge von Bolzbold
-
-
In NRW werden Klausuren in diesen Fächern primär in der gymnasialen Oberstufe geschrieben - und selbst da könnte man sich abhängig von seiner Wahl der Abiturfächer noch drum drücken.
-
Meiner Frau wurde gesagt (sie macht auch TZ), dass sie in der Notbetreuung doch auch andere Dinge erledigen könnte, so dass das keine weitere Belastung sei...
(Es ist wohl kein Dutzend Kinder in der Notbetreuung...) -
Die Aussage Deiner SL mag zwar nicht sonderlich taktvoll gewesen sein, doch dennoch ist sie sachlich leider völlig richtig.
Das habe ich ja hier in diesem Forum oft genug geschrieben. Der in der ADO aufgelistete, unteilbare Normaufwand ist so hoch, dass Teilzeit immer zeitlich wie finanziell ein Verlustgeschäft ist.
-
Im Zweifelsfall an die BR wenden - die haben solche Fälle ja nicht das erste Mal.
-
Dann schaut doch mal in die APO SI rein.
§ 5
Unterricht und Prüfungen in der Muttersprache
[...]
(4) Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an einer Sprachfeststellungsprüfung teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache.
VV zu § 5
[...]
5.4 zu Absatz 4Für die Prüfung gelten die Richtlinien für die Sprachfeststellungsprüfung (BASS 13-61 Nr. 1).
Und das ist der oben verlinkte Erlass - so schließt sich der Kreis. -
Du meinst das hier:
https://bass.schul-welt.de/257.htm
Das ist ein gesonderter Erlass. -
OK, vor DEM Hintergrund komme ich mir nun wirklich weniger gebildet vor.
Habe "nur" drei Fächer und Latinum... -
Aber es ist kein Geheimnis, dass LehrerInnen im Vergleich zu anderen AkademikerInnen eher weniger wissenschaftlich gebildet sind und ihr Ansehen - ganz unabhängig vom Einkommen - halt nicht sehr hoch ist.
Woran machst Du die niedrigere wissenschaftliche Bildung fest? Ich habe ein erstes Staatsexamen, in dem ich in zwei Fächern fast dieselben Scheine und Kurse belegen musste wie die Magister-Kandidaten. Die Veranstaltungen während des Studiums waren bis auf die Fachdidaktik dieselben. Also im Rahmen der Ausbildung zum Gymnasiallehrer stehe ich den MagisterkandidatInnen in nichts nach. Das mag nach dem Studium anders sein, aber das ist nun einmal berufsbedingt. Als Frontschwein muss ich mich dann im späteren Berufsleben aber nicht mit einem "Militärwissenschaftler", um beim Genre zu bleiben, vergleichen.
Falls Du hingegen die Sozialisierung meintest, die mit der Ausbildung und der anschließenden Berufswahl einhergeht, so hast Du hier ja hinreichend Beispiele für einen sehr bunten Strauß an Biographien.
Was das Ansehen angeht, so habe ich in den letzten 15 Jahren wahrgenommen, dass das Ansehen primär in den Medien und durch unreflektiertes Stammtischgeplapper über "die Lehrer" im Allgemeinen geprägt wurde. Das ist meines Erachtens ein Ergebnis der Bewältigung der eigenen Schulzeit in Verbindung mit dem so empfundenen Ausgeliefertsein und der Ohnmacht gegenüber den eigenen LehrerInnen oder denen der eigenen Kinder. Gleichwohl hat aber die überwiegende Mehrheit der Menschen, die ich kennengelernt habe, auf die Antwort, dass ich Lehrer sei, in der Regel wohlwollend reagiert . Und wenn dann mal der Spruch mit dem 12 Wochen bezahlten Urlaub kam, dann kam halt der Spruch mit der Intelligenz bei der Berufswahl zurück und gut war. -
Ähm, ist der/die TE wirklich LehrerIn?
Der Schreibstil ist doch arg spartanisch. -
-
Humblebee
Deswegen hoffte ich, dass das nur ein sehr gutes Fake sein konnte... -
Wer jetzt immer ncoh meint, Vorschriften, die nicht auf den Fall einer Pandemie hin verfasst worden sind, jetzt ein zu eins durchzuziehen zu müssen, merkt doch echt nicht worum es geht. Der Fall einer Pandemie ist in der APO-GOSt nicht geregelt. Klingt für mich nach einem überegsetzlichen Notstand. Den haben wir aber nicht, weil das Ministerium in seinem Erlass geregelt hat, wie bei Klausuren zu verfahren ist. "Alle GO-Klausuren müssen geschrieben werden" stand da eben nicht. Es ging wohl mehr um eine Abwägung.
Ich kann Dir aus sicherer Quelle sagen, dass es hier definitiv keinen Ermessensspielraum bei den Q-Phasen-Klausuren gibt.
Die EPh-Klausuren sind per Erlass geregelt - da muss wenigstens eine geschrieben werden, damit die Bewertbarkeit in den schriftlichen Fächern hergestellt wird.
Falls Du die APO-GOSt nicht durchziehen willst, brauchst Du eine Änderungsverordnung nach § 52 SchulG - so gesehen ein Bildungssicherungsgesetz 2021 -
Warten wir ab, bis Frosch ihn hat und postet.
-
Bezüglich der Zeugnisse und Konferenzen in NRW gibt es seit heute einen neuen Erlass...
-
Danke. Dort steht jedoch nirgends, dass es sich um die Distanzlerverordnung handelt. Sondern: "Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen". Oder habe ich jetzt völlig falsch geguckt?
Nein, aber womöglich falsch gegoogelt. Mit den Begriffen NRW und Distanzlernverordnung findet man diese Verordnung sofort. Die Verordnungen tragen oft andere offizielle Titel als die "Gebrauchsnamen". Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) heißt ja auch nicht so sondern "Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe". Die ADO heißt auch nicht nur "Allgemeine Dienstordnung".
-
Dann ist die APO-GOSt halt für die aktuelle Lage ungeeignet. Es kann wirklich niemand den SuS erklären, wieso eine Religionsklausur unbedingt mit 30 SuS in einem Raum geschrieben werden muss sich aber nachmittags nicht einmal 3 der SuS treffen dürfen..
Die muss ja nicht in dieser Konstellation geschrieben werden - die Schule ist leer - man kann die Gruppe aufteilen.
Und selbst wenn die APO-GOSt für diese Lage ungeeignet ist, kannst Du sie nicht mal eben außer Kraft setzen. -
Die mussten auch so stattfinden. Die APO-GOSt lässt da eigentlich keinen Spielraum, eine Klausur mal eben so unter den Tisch fallen zu lassen. Und nach APO-GOSt sind die Klausuren alle zwingend erforderlich.
-
Ich lese etwas, von der Regelung in der Distanzlernverordnung. Ich habe google gefragt, doch keine Antwort erhalten. Wo finde ich diese?
Echt jetzt?
https://bass.schul-welt.de/19282.htm
Alternativ:
http://letmegooglethat.com/?q=NRW+Distanzlernverordnung
Erster Treffer -
Ja, die sollten wir in der Tat noch mit einbauen.
Also:
Erst die Kanzlerin, dann die KMK, dann die LandesfürstInnen, dann die Kultusministerien, dann die Schulmails.
Werbung