Beiträge von Bolzbold

    Liebe Studierenden,

    ich habe Eure Umfrage freigeschaltet und auch schon selbst daran teilgenommen.

    Leider habe ich mit dieser Aussage hier ein ganz, ganz großes Problem:

    Die Digitalisierung würde an dieser Stelle als Beispiel eine Vielzahl von Analysemöglichkeiten (z.B. individuelle, fächerübergreifende Entwicklung mit Stärken und Schwächen, schwierigsten (klassenübergreifenden) Themen etc.) bieten, welche sich mit einer flexiblen (orts- und zeitunabhängigen) Korrektur für die Lehrkraft verbinden würde.

    Das ist in meinen Augen so weit wir nur irgend möglich von der schulischen Realität und den schulrechtlichen Vorgaben entfernt, dass ich mich frage, wie es um den Informationsstand der Verfasser der Studie steht, was Klausuren und deren Korrektur tatsächlich bedeuten.

    Der Familienzuschlag hat sich Brutto um ca. 400 Euro erhöht. Daher auch die saftige Nachzahlung für dieses Jahr. (Hätte ich brav in den letzten Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt, wäre es eine fünfstellige (!) Summe geworden... Aber gut, wir nagen auch so nicht am Hungertuch.)

    Die 400,- Euro Erhöhung pro Monat (abzüglich Steuern!) gelten (und bleiben) ab sofort.

    Da der Hausmeister über die Stadt angestellt ist, hat er gewissermaßen eine Sonderrolle. Jede Lehrkraft, die sich hier verweigert, dürfte mittelfristig disziplinarische Konsequenzen zu spüren bekommen.

    Hier hilft nur ein umgehender Anruf bei der zuständigen Personalsachbearbeitung. Dann weiß Deine Frau recht schnell, woran sie ist.

    PS: Nur am Rande: Solltest Du keine Lehrkraft sein oder auf dem Weg, eine solche zu werden, bist Du eigentlich leider nicht schreibberechtigt.

    <Mod-Modus>

    Lieber Horst,

    ich finde Deine Wortwahl und Deinen Diskussionsstil ziemlich unangemessen und würde mich freuen, wenn Du Dich ein wenig mäßigen könntest.

    Ich finde es mittlerweile erschreckend was ich hier lese. Impfung ist und bleibt erst einmal eine individuelle Entscheidung. Keiner hat das Recht andere bzgl. des Impfstatus zu verurteilen.

    Man ist auch nicht gleich ein Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner oder unverantwortliches A*loch, nur weil man sich nicht impfen lässt. Jeder mag da so seine Gründe haben, die man respektieren muss. Auch das muss man in einem Rechtsstaat und in einer demokratischen Ordnung dulden.

    Sonst sind wir nicht besser als jene Staaten, die wir als unzivilisiert abwerten.

    [...]
    Peinlich seid ihr!

    In der Krise zeigt sich, wie sehr es in einer offenen Gesellschaft wie der deutschen auf die Kategorie der Selbstverpflichtung ankommt, Verantwortung zu übernehmen. Da steht jeder für jeden in der Pflicht. Der Antwort auf die Frage, wie wir gemeinsam leben wollen, kann sich der Einzelne nicht entziehen.


    Zitat aus einem Artikel der Rheinischen Post vom 21. November 2021.


    Der Artikel verweist außerdem auf die "unzivilisierten" Staaten wie Japan, Südkorea und Singapur, in denen Selbstverpflichtung zum Schutz von sich selbst und anderen völlig selbstverständlich ist. Und nein, es ist kein Recht und nicht Teil der individuellen Freiheit, durch sein eigenes Verhalten andere Menschen zu gefährden.

    Wie lautet Deine Antwort auf die Frage, die in dem Zitat aufgeworfen wird?

    @karuna

    Ja, das ist einerseits richtig. Wenn ich aber jetzt in diesem Moment die Stelle dringend besetzen muss und ich mehrere geeignete Kandidatinnen habe, dann wird es schwierig zu begründen, warum die Schule (SchülerInnen, Lehrkräfte, Eltern) bitte noch die Elternzeit abwarten mögen, damit genau diese schwangere Kandidatin zum Zuge kommt.

    Die Folgen dieser hehren Einstellung müssten je nach Personalsituation dann eine Menge andere Menschen ausbaden. Dass dann nicht immer die Diskriminierungsfreiheit bei Ausschreibungen an oberster Stelle steht, wird man womöglich nachvollziehen können.

    Hallo,

    natürlich kannst Du Dich darauf bewerben. Ich gehe aber mal davon aus, dass man Dir bereits ansieht, dass Du schwanger bist. Daher wäre es für die Schulen natürlich alles andere als attraktiv, Dich zum 01.02.22 einzustellen, weil Du dann ja mindestens ein Jahr raus bist und ggf. "nur" in Teilzeit wiederkommst. Im Vergleich zu einer Bewerberin, die sofort mit voller Stelle zur Verfügung steht, hast Du da natürlich schlechte Karten.

    Ich kenne das aber von einer Kollegin, die mit Stellenantritt in Elternzeit war - kam nicht gut bei der SL und im Kollegium an - war aber eben so.

    chemikus08

    Die Änderungen im Betäubungsmittelrecht, so sie denn kommen sollten, werden meiner Einschätzung nach nicht im schulischen Kontext berücksichtigt werden können. Das dürfen sie meines Erachtens auch nicht. Letztlich wollen wir mit Sicherheit nicht, dass künftig in der Schule "offiziell" gedealt wird oder die SchülerInnen "stoned" zum Unterricht erscheinen. Daher muss man auch bei Drogenkonsum und Dealen innerhalb des schulischen Bereichs weiterhin sanktionieren.

    Was den 175er und den 218er angeht, so magst Du da in der Sache Recht haben, hier sehe ich aber nicht den unmittelbaren Bezug zum Schulbereich.

    Ok. Offensichtlich schon. Also nochmal für diejenigen, die meinen Gedankengang bislang nicht nachvollziehen konnten: Ausgangspunkt des Threads war die Frage nach den angebrachten Konsequenzen für diejenigen, die sich zwar an der Rangelei nicht direkt beteiligt haben, jedoch über das Zuhalten der Toilettentür etc. durchaus involviert waren. Meine Idee: Diese Kinder sollte die gleichen Konsequenzen (NICHT: "Strafe"!) erleben wie die direkt Beteiligten. Das halte ich nach wie vor nicht für ganz abwegig. Sorry, wenn mein Verweis auf das Recht (das für solche Fälle immer wieder erstaunlich logische Regelungen enthält!) bei einigen offensichtlich falsche Assoziationen ausgelöst hat. Ich wollte nämlich nicht sagen, dass Drittklässlern mit dem Strafrecht beizukommen sei, sondern nur verdeutlichen, dass die "Helfer" die gleichen Konsequenzen spüren sollten wie die Raufer. Gern kann ich das noch weiter ausführen; als Lehrer lege ich schon berufsbedingt großen Wert darauf, verstanden zu werden.

    Fossi, ich habe Dich durchaus verstanden - mit Analogien aus dem Strafrecht tue ich mich dennoch bei Drittklässlern schwer, da wir hier doch deutlich stärker pädagogisch unterwegs sind. In der Oberstufe - und da habe ich schon so einiges erlebt - ist das etwas anderes. Da würde auch ich ähnliche Analogien anwenden - da reden wir aber auch mitunter über strafrechtlich relevante Vergehen (Drogen, Hinrichtungsvideos etc.)

    Bei einer A15 Revision muss man in NRW eine eigene Stunde zeigen, eine Beratung einer Stunde durchführen, eine Konferenz leiten und ein fachliches Kolloquium durchlaufen.

    Warum man immer noch eine eigene Stunde zeigen muss, erschließt sich mir nicht. Da man bis auf eine Fachleiterstelle in der Regel auch keine Kollegen berät, dies aber immerhin ab und an vorkommen kann, halte ich die Beratung auch nur für bedingt sinnvoll. Aber an irgendetwas muss man es halt festmachen...

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