Vgl. Ziffer 6 der Anlage zur 24. Schulmail. Die Parameter sind meiner Wahrnehmung nach doch deutlich anders, so dass hier auch ein anderes Vorgehen gewählt wurde.
Beiträge von Bolzbold
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Gerade in der Corona-Krise hat sich doch gezeigt, dass wir medizinisch betrachtet vermutlich einen unsicheren Arbeitsplatz haben, dieser aber ansonsten vollkommen sicher ist.
Ich weiß nicht, ob jemand das hier jemals in dieser Form hatte, aber existenzielle Sorgen zu haben, sich zu fragen, ob man seine Kinder noch aus eigener Kraft ernähren, kleiden, bilden kann, stelle ich mir wirklich schlimm vor. Das hatte glaube ich niemand von uns seit Antritt der ersten Planstelle.
Aus dem Studium kenne ich diese Situation jedoch in abgeschwächter Form und sie hat mich nachhaltig geprägt. Man muss nicht seinem/r Schöpfer/in jeden Tag aufs Neue danken, dass man diese Sorgen nicht hat, aber seine Energie auf andere Dinge fokussieren zu können, ist schlichtweg unbezahlbar. Wenn man dann noch bei seinen Lebensverhältnissen bescheiden bleibt (durchschnittliche Bude, keine teuren Autos, wenige aber qualitativ hochwertige Kleidung, kein Luxusurlaub auf den Seychellen etc.), dann lebt man ein wirklich überwiegend sorgenfreies Leben. Das habe ich mit den Jahren sehr zu schätzen gelernt - in der Nachbarschaft gab es immer mal wieder Fälle, wo der Job weg war oder wegzufallen drohte - und das hat sich spürbar auf die betroffenen Personen ausgewirkt.
Ob ich zu den reichsten 10% der Deutschen gehöre oder nicht, wird vor diesem Hintergrund Makulatur. -
DIE Frage stelle ich mir allerdings auch. Man hört da so einiges...

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Stimmt. Aber die Auskunft, dass dafür keine Entlastungsstunden vorgesehen seien, ist doch sachlich falsch. Das müsste doch auch eine Schulleitung wissen. Im Zweifelsfall muss man mit dem Erlass auf die Schulleitung zugehen. Es gibt Schulleitungen, die sich die rechtliche Unwissenheit ihrer MitarbeiterInnen diesbezüglich zunutze machen.
Ich habe das in einem anderen Zusammenhang mal erlebt, dass eine SL eine Aufgabe, die in ihrem Schulleitertopf war, einem A14 nachträglich als Zusatzaufgabe im Tausch gegen die alte Aufgabe gegeben hatte. Eigentlich hätte mit Delegieren der Tätigkeit dies aus dem Schulleitertopf herausgerechnet werden müssen. Das ist aber nicht passiert und war natürlich ziemlich mies, weil der A14er die Arbeit machte und die SL die Entlastung dafür bekam. Als ich dem Kollegen die Rechtslage herausgesucht hatte, ist er damit zur SL hin, die erst einmal ziemlich stinkig war. (Das war sie aber immer, wenn man sie des Mauschelns überführt hatte.) Im Anschluss daran, hat die SL ihn dann von dieser Aufgabe entbunden und ihm etwas anderes gegeben - und sogar zähneknirschend eingeräumt, dass das doch wohl nicht so ganz korrekt gewesen sei... -
Bekommst Du für die Aufgabe Entlastungsstunden? Falls nein, sofort nachverhandeln oder das Ganze mit sofortiger Wirkung sein lassen.
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Schwierig.
Die Haltung der SL wird durch die BR gestützt - und die SL könnte immer sagen, dass sie niemand anderen hat. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.
Darüber hinaus könnte Deine Aufgabe unter § 10 und 12 ADO fallen - ich könnte mir vorstellen, dass sich die BR im Zweifelsfall darauf stützen wird.
Was kannst Du konkret tun:
Sprich Deinen Personalrat an - vielleicht kann er vermitteln.
Falls Dir das Gesamtpaket effektiv zu viel ist, könntest Du eine Überlastungsanzeige stellen.Du könntest in anderen Bereichen Dein Engagement zurückfahren.
Du könntest Dich abhängig von Deiner Besoldungsstufe auf eine A14/A15 Stelle an einer anderen Schule bewerben. Falls Du die bekommst, wärst Du weg und damit auch die Aufgabe los.Du könntest nach Stellen in der Schulaufsicht suchen und dort eine Weile als pädagogischer Mitarbeiter abgeordnet werden - dann wärst Du auch weg.
Wenn das alles nichts nützt, musst Du hoffen, dass Du Dich versetzen lassen kannst, oder Du findest einen Weg, Dich mit Deinem "Schicksal" abzufinden. -
@samu
Wenn "Dämlichkeit im Auge des Betrachters liegt" und dies durchaus auch Spielraum für weniger schmeichelhafte Interpretationen bietet, weiß ich nicht, ob Du Dich hier wirklich beschweren solltest, zumal Du mittelbar hier in dem Thread auch eine indirekte Aussage über Fossis Qualifikation getätigt hast.
Ich finde, wer austeilt, sollte auch einstecken können. -
Haben wir das jetzt nicht auf 20 Seiten ausführlich genug diskutiert?
Ja das hatten wir. Und doch gibt es Neulinge, die dann vermutlich ohne Lektüre der vorherigen Seiten noch meinen, unbedingt etwas beitragen zu müssen.
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Oder es durchgeführt zu haben?!
Und ich sage es nochmal, ich habe nie behauptet, dass jemand blau machen soll. Ich habe lediglich gesagt, dass ich bei solchen Stressituationen psychosomatische Beschwerden bekomme, die meine Dienstfähigkeit einschränken. Das muss jeder SChulleitung bewusst sein, dass man eine Lehrkraft mit Durchfall, Kopfschmerzen oder anderen psychosomatischen Beschwerden nun einmal nicht einsetzen kann. Genau das bestätigt mir auch der Hausarzt und es gibt einen gelben Schein.
Mir da von Moderatorenseite ein Dienstvergehen zu unterstellen ist ein starkes Stück! Das ist ärztlich attestiert und trotzdem maßen sich die Moderatoren hier an Leute dafür zu sperren.
Liebe Firelilly,
wir haben Dir selbst kein Dienstvergehen unterstellt sondern die Aufforderung dazu oder den Rat, dies zu tun. Das war und ist für uns Moderatoren eine rote Linie, die wir auch im Interesse dieses Forums nicht überschreiten wollen. Wenn sich eine Kollegin oder ein Kollege krankmeldet, weil er/sie sich dienstunfähig fühlt, dann maße ich mir nicht an, dies zu beurteilen.
Wir Moderatoren kommen aus ganz unterschiedlichen Richtungen und haben in einigen Dingen auch biographisch, charakterlich oder aus welchen Gründen auch immer mitunter divergierende Meinungen zu bestimmten Themen. In der Wahrnehmung Deiner Äußerungen, für die Du gesperrt wurdest, waren wir uns jedoch mehrheitlich einig. Dass Du das anders siehst, nehme ich zur Kenntnis - es ändert aber nichts an der Sache. -
Es ist ein Unterschied, auf etwas anzuspielen, oder konkret zu einem Dienstvergehen aufzufordern. Schade, dass Du den Unterschied nicht wahrnehmen möchtest.
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O. Meier
Dann wird wohl ein nicht unerheblicher Teil dieses Forums damit leben müssen, dass Du ihn ekelhaft findest, weil dieser Teil nicht so reagiert wie Du. -
Der Vergleich mit außerschulischen Beschäftigungsverhältnissen führt hier doch nicht weiter. Schule ist in dieser Hinsicht anders. Unerwartet andere Stundenpläne sind doof, doch lassen sich individuelle Probleme nur über den Dialog mit der Schulleitung lösen.
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Alles richtig bis auf eine Info: Wenn du eine knistige BezReg hast, die dich vielleicht nicht gehen lassen will, müssen es exakt 35.0 km oder mehr sein, mit Michelin, Googlemaps usw. durchgemessen, beide Richtungen. Meine Freundin wurde nicht versetzt: Rückfahrt 34,8 km (sie hatte die anders gelagerte Autbahnausfahrt nicht bedacht und nur die Hinfahrt vermessen).
Das ist aber schon sehr arschig. Bei uns waren es schon ein paar Kilometer mehr, insofern war es offensichtlich. Letztlich muss man wohl darauf eingestellt sein, dass man das System mit seinen eigenen Waffen schlagen kann, wenn die Wahl der Waffen stimmt...
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Ich kenne in der Tat auch beide Bedeutungen dieser Äußerung und würde in der Tat behaupten, dass ein nicht unerheblicher Teil der bundesdeutschen Bevölkerung die Belastung dieser Äußerung gar nicht kennt.
Dazu passt auch ein "Witz", der vor sicherlich über 30 Jahren mal in einer Kinderzeitschrift abgedruckt war: "Jedem das Seine, mir das meiste."
Mir ist die Konnotation selbstredend bekannt, daher versuche ich eine aktive Wiedergabe außerhalb des NS-Kontexts zu vermeiden. Ich tue mich aber schwer damit, jede andere Form dieser Wiedergabe als per se antisemitisch zu interpretieren.
Aus meiner Wahrnehmung heraus erweist Du mit Deiner reflexhaften (Über)Reaktion der eigentlichen Sache - nämlich Antisemitismus und Rassismus entgegenzutreten - nicht unbedingt einen großen Dienst.
Und das sage ich Dir als Geschichtslehrer mit asiatischem Migrationshintergrund und jüdischen Vorfahren in der mütterlichen Linie. -
Wenn man während der Elternzeit umzieht, hat man ungeachtet dessen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz, sprich ca. 35km Umkreis. Damit kann man ggf. tatsächlich "Fakten" schaffen und so auch eine bezirksregierungsübergreifende Versetzung erwirken. Im Idealfall hat man dann eine Schule, die auch Bedarf hat, an der Hand. Dann kann das recht reibungslos klappen. So war es bei meiner Frau, allerdings kann ich diese Einzelerfahrung natürlich nicht verallgemeinern.
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O. Meier
Richtig - aber solche Erwartungshaltungen sind gar nicht so selten bei Schulleitungen. In NRW hatte der PhV mal nachgefragt und er kam heraus, dass TZ-Kräfte ein hohes Maß an Verbindlichkeit für ihre Stundenpläne erwarten können und dass sie nicht ohne entsprechende Vorankündigung gegen ihren Willen zu früherem Kommen oder längerem Bleiben angewiesen werden können. Vermutlich trauen sich nur wenige TZ-Kräfte, dies durchzusetzen. An der alten Schule meiner Frau hat die Schulleitung dies sogar komplett und bewusst ignoriert. -
In den Fremdsprachen hätte man bei Stichpunkten als Beantwortung der Aufgaben durchaus Möglichkeiten, saftige Punktabzüge im Bereich Sprache zu geben, so dass sich das Problem auf ganz natürliche Art und Weise löst. Ansonsten geben die Lehrpläne mit Sicherheit auch etwas zum Thema "zusammenhängendes Schreiben" her - und damit hätte man auch die Möglichkeit des Punktabzugs.
Im Zweifelsfall würde ich es darauf ankommen lassen und das dann bei Bedarf einmal erklären. -
Es kann keine Vorschrift zur rechtzeitigen Ankündigung von Stundenplanänderungen geben, da die Unterrichtsversorgung immer Vorrang hat und sich solche Dinge kurzfristig ändern können.
Leider ist es so, dass man als Lehrkraft betreuungstechnisch das volle Programm buchen muss, oder ansonsten jemanden benötigt, der stets Gewehr bei Fuß steht, um Änderungen abzufangen. Ist doof, ist aber leider so, haben wir selbst erfahren. -
Ich könnte mir vorstellen, dass man in NRW als SchulministerIn immer 50% des Landes gegen sich haben wird - alleine schon aus politischen Gründen. Da kannst Du streng genommen nichts reißen. Ob Du nun Behler, Schäfer, Sommer, Löhrmann oder Gebauer heißt .
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kalle
Das tut sie leider eigentlich immer.
Im Grundgesetz steht, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Seit 1949 hat sich dahingehend viel getan. Jetzt darf das Volk ab und an einmal bei der politischen Willensbildung der Parteien mitwirken.
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