Beiträge von Bolzbold

    Klingt überzeugen. Um ehrlich zu sein, klingt es schwer nach Geschwurbel. Dass die Abiturientinnen in den verbleibenden Anderthalb Wochen nur noch in der prüfungsfächern unterrichtet weren, erscheint mir total sinnvoll. In den anderen Fächern ist die Leistunsgmotivation ohnehin, räusper, reduziert. Was ist denn nun am BK anders?

    Entweder stelle ich mich gerade furrchtbar blöd an, oder wir sprechen von einem anderen Archiv. Hier finde ich zwar jeweils ein Datum der Maio aber keine Nummer.

    Wo kuckst du?

    Genau dort. Die Mail ist vom 23. Juni 2020.


    Wenn Du wissen möchtest, warum das bei den BKs anders gehandhabt wird, könntest Du im zuständigen Referat direkt nachfragen.

    Nein, muss man nicht. Diese Einstellung führt bei anderen Usern (nicht der TE in diesem Thread!) jedoch dann zu den empörten Nachfragen, wie gemein und böse doch alle anderen um sie herum sind. Ein Blick in die ADO ist da mitunter hilfreich.

    Es ist zu empfehlen, damit zu rechnen, damit man dies bei seiner sonstigen Lebensplanung berücksichtigen kann...

    O. Meier

    Im Archiv 2020 findest Du die Schulmail problemlos, da die noch mit Zahlen dort stehen (e.g. 24. Schulmail). Wenn Du dann auf die Mail klickst, ist oben rechts die Möglichkeit, auf den Anhang zu klicken.

    Der Erlass vom 7. Dezember 2020 hinsichtlich der zusätzlichen Unterrichtstage im April gilt nicht für die BKs. Die Erlasse gehen den Bezirksregierungen zu, die dann die Erlasse an die Schulen weiterleiten. Für die BKs gibt es keinen eigenen Erlass.

    Ja, das stimmt. Das läuft dann über eine entsprechende Motivation...

    - das wird bei Ihrer Revision zur Lebenszeitverbeamtung positiv berücksichtigt.

    - eventuell, vielleicht, möglicherweise könnte es dafür gegebenenfalls eines fernen Tages eine A14 Stelle geben.

    - Sie sind der/die Einzige der/die das so gut machen wird.

    Das wurde bereits genannt.

    Konkret:

    § 10

    Weitere Aufgaben

    (1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).

    (2) Die Lehrerinnen und Lehrer führen im Rahmen der Aufsichtspflicht der Schule Aufsicht.

    (3) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.

    (4) Lehrerinnen und Lehrer stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen (§ 57 Absatz 2 Satz 2 SchulG). Sie wirken an der Qualitätsentwicklung und -sicherung schulischer Arbeit sowie an der Gestaltung des Schullebens mit (§§ 3 Absatz 4, 57 Absatz 2 Satz 1 SchulG).

    (5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8) sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.

    Quelle: BASS 2020/2021 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    Was ist WBK? Wenn du Stubo bist und KAoA an deiner Schule umsetzt, stehen sie dir zu (siehe meinen Link). Bei uns sind das ca. 7 Stunden pro Woche und da ist die Arbeit für das LZP noch nicht drin. Hast du dich an die Berufliche Koordinierungsstelle deiner BezReg gewandt?

    Und gibt es bei euch gar keine Arbeitskreise? Bei uns gibt es einen AK für Stubos der Sek1 im gesamten Kreis und einen für alle Stubos. Dort werden unter anderem auch solche Dinge erklärt.

    WeiterBildungsKolleg

    Gerade in der Corona-Krise hat sich doch gezeigt, dass wir medizinisch betrachtet vermutlich einen unsicheren Arbeitsplatz haben, dieser aber ansonsten vollkommen sicher ist.

    Ich weiß nicht, ob jemand das hier jemals in dieser Form hatte, aber existenzielle Sorgen zu haben, sich zu fragen, ob man seine Kinder noch aus eigener Kraft ernähren, kleiden, bilden kann, stelle ich mir wirklich schlimm vor. Das hatte glaube ich niemand von uns seit Antritt der ersten Planstelle.


    Aus dem Studium kenne ich diese Situation jedoch in abgeschwächter Form und sie hat mich nachhaltig geprägt. Man muss nicht seinem/r Schöpfer/in jeden Tag aufs Neue danken, dass man diese Sorgen nicht hat, aber seine Energie auf andere Dinge fokussieren zu können, ist schlichtweg unbezahlbar. Wenn man dann noch bei seinen Lebensverhältnissen bescheiden bleibt (durchschnittliche Bude, keine teuren Autos, wenige aber qualitativ hochwertige Kleidung, kein Luxusurlaub auf den Seychellen etc.), dann lebt man ein wirklich überwiegend sorgenfreies Leben. Das habe ich mit den Jahren sehr zu schätzen gelernt - in der Nachbarschaft gab es immer mal wieder Fälle, wo der Job weg war oder wegzufallen drohte - und das hat sich spürbar auf die betroffenen Personen ausgewirkt.
    Ob ich zu den reichsten 10% der Deutschen gehöre oder nicht, wird vor diesem Hintergrund Makulatur.

    Stimmt. Aber die Auskunft, dass dafür keine Entlastungsstunden vorgesehen seien, ist doch sachlich falsch. Das müsste doch auch eine Schulleitung wissen. Im Zweifelsfall muss man mit dem Erlass auf die Schulleitung zugehen. Es gibt Schulleitungen, die sich die rechtliche Unwissenheit ihrer MitarbeiterInnen diesbezüglich zunutze machen.

    Ich habe das in einem anderen Zusammenhang mal erlebt, dass eine SL eine Aufgabe, die in ihrem Schulleitertopf war, einem A14 nachträglich als Zusatzaufgabe im Tausch gegen die alte Aufgabe gegeben hatte. Eigentlich hätte mit Delegieren der Tätigkeit dies aus dem Schulleitertopf herausgerechnet werden müssen. Das ist aber nicht passiert und war natürlich ziemlich mies, weil der A14er die Arbeit machte und die SL die Entlastung dafür bekam. Als ich dem Kollegen die Rechtslage herausgesucht hatte, ist er damit zur SL hin, die erst einmal ziemlich stinkig war. (Das war sie aber immer, wenn man sie des Mauschelns überführt hatte.) Im Anschluss daran, hat die SL ihn dann von dieser Aufgabe entbunden und ihm etwas anderes gegeben - und sogar zähneknirschend eingeräumt, dass das doch wohl nicht so ganz korrekt gewesen sei...

    Schwierig.

    Die Haltung der SL wird durch die BR gestützt - und die SL könnte immer sagen, dass sie niemand anderen hat. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.

    Darüber hinaus könnte Deine Aufgabe unter § 10 und 12 ADO fallen - ich könnte mir vorstellen, dass sich die BR im Zweifelsfall darauf stützen wird.


    Was kannst Du konkret tun:
    Sprich Deinen Personalrat an - vielleicht kann er vermitteln.
    Falls Dir das Gesamtpaket effektiv zu viel ist, könntest Du eine Überlastungsanzeige stellen.

    Du könntest in anderen Bereichen Dein Engagement zurückfahren.
    Du könntest Dich abhängig von Deiner Besoldungsstufe auf eine A14/A15 Stelle an einer anderen Schule bewerben. Falls Du die bekommst, wärst Du weg und damit auch die Aufgabe los.

    Du könntest nach Stellen in der Schulaufsicht suchen und dort eine Weile als pädagogischer Mitarbeiter abgeordnet werden - dann wärst Du auch weg.

    Wenn das alles nichts nützt, musst Du hoffen, dass Du Dich versetzen lassen kannst, oder Du findest einen Weg, Dich mit Deinem "Schicksal" abzufinden.

    @samu

    Wenn "Dämlichkeit im Auge des Betrachters liegt" und dies durchaus auch Spielraum für weniger schmeichelhafte Interpretationen bietet, weiß ich nicht, ob Du Dich hier wirklich beschweren solltest, zumal Du mittelbar hier in dem Thread auch eine indirekte Aussage über Fossis Qualifikation getätigt hast.

    Ich finde, wer austeilt, sollte auch einstecken können.

    Oder es durchgeführt zu haben?!

    Und ich sage es nochmal, ich habe nie behauptet, dass jemand blau machen soll. Ich habe lediglich gesagt, dass ich bei solchen Stressituationen psychosomatische Beschwerden bekomme, die meine Dienstfähigkeit einschränken. Das muss jeder SChulleitung bewusst sein, dass man eine Lehrkraft mit Durchfall, Kopfschmerzen oder anderen psychosomatischen Beschwerden nun einmal nicht einsetzen kann. Genau das bestätigt mir auch der Hausarzt und es gibt einen gelben Schein.

    Mir da von Moderatorenseite ein Dienstvergehen zu unterstellen ist ein starkes Stück! Das ist ärztlich attestiert und trotzdem maßen sich die Moderatoren hier an Leute dafür zu sperren.

    Liebe Firelilly,

    wir haben Dir selbst kein Dienstvergehen unterstellt sondern die Aufforderung dazu oder den Rat, dies zu tun. Das war und ist für uns Moderatoren eine rote Linie, die wir auch im Interesse dieses Forums nicht überschreiten wollen. Wenn sich eine Kollegin oder ein Kollege krankmeldet, weil er/sie sich dienstunfähig fühlt, dann maße ich mir nicht an, dies zu beurteilen.

    Wir Moderatoren kommen aus ganz unterschiedlichen Richtungen und haben in einigen Dingen auch biographisch, charakterlich oder aus welchen Gründen auch immer mitunter divergierende Meinungen zu bestimmten Themen. In der Wahrnehmung Deiner Äußerungen, für die Du gesperrt wurdest, waren wir uns jedoch mehrheitlich einig. Dass Du das anders siehst, nehme ich zur Kenntnis - es ändert aber nichts an der Sache.

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