Beiträge von Bolzbold

    Auf die Idee kommen ist eine Sache. Dafür eine Rechtfertigung vor sich selbst und vor anderen zu finden, ist aus meiner Sicht das Krasse.

    Ich hätte unter moralischen Gesichtspunkten weniger ein Problem damit, wenn wir von ein paar Tagen in unregelmäßigen Abständen reden würden. Aber die zum Teil vorgeschlagene Vorgehensweise ist tatsächlich hochproblematisch.

    Nun befinden wir uns in einem Graubereich, in dem nicht zweifelsfrei zu taxieren ist, ob die TE nicht doch tatsächlich objektiv ob dieser hohen psychischen Belastung zumindest partiell dienstunfähig ist. Das muss ja nicht immer eine physische Erkrankung sein.

    Das wäre aber eine Sache, die man dann nicht mehr mit dem Hausarzt sondern mit dem Fachmann abklären lässt.

    Was ich hier schwierig finde, ist, dass es im Grunde kein 100% richtig und falsch gibt und man egal, wie man sich verhält, irgendwem auf die Füße tritt.

    Lustig, bei mir war andersherum.


    Ich hatte ursprünglich mal Chemie studiert und bin effektiv an Mathe gescheitert. Die MitstudentInnen, die Mathe-LK in der Schule hatten, kamen halbwegs mit, aber Leute wir ich mit "nur" Chemie-LK hatten so ihre Probleme. Das war dann auch der Grund, weshalb ich es habe sein lassen.

    Ich erinnere mich noch an die Berechnungen in Themodynamik, in Elektrochemie und dergleichen im Chemie-LK. Das konnte ich sogar noch. Bei den komplexen Zahlen und e hörte es dann irgendwann mit meinem mathematischen Verständnis auf. Wenn Dir mathematische Berechnungen auf dem Level eines erweiterten Dreisatzes später als Lehrkraft nicht wirklich gut von der Hand gehen und Du da selber rumrödelst, wie willst Du das Fach dann a) im Vorfeld studieren und b) unterrichten?

    Natürlich wäre das ggf. ein Anlass, um an diesen Schwächen zu arbeiten - und ich will nicht ausschließen, dass das klappen kann.


    Mir ist noch nicht ganz klar, wieso Du Geschichte aufgeben möchtest und stattdessen Chemie, dessen mathematische Anteile Dir Bauchschmerzen bereiten, machen möchtest. Interesse und Herzblut sind ja schön und gut (hatte ich dann in anderen Fächern), aber so ganz ohne Begabung wird es dann echt schwierig.

    Ich finde es schon ziemlich krass, wie die Haltungen hier auseinandergehen.
    Manche (Gegen)Argumentation erschreckt mich und ich versuche bewusst, gedanklich keine Rückschlüsse auf das sonstige kollegiale oder dienstliche Verhalten der jeweiligen Person zuzulassen. Aber ich gebe zu, das fällt mir angesichts der Argumente, die hier vorgebracht werden, schwer.

    Mir bleibt nur zu hoffen und zu wünschen, dass alle hier mit ihren jeweiligen Haltungen glücklich sind - und bleiben.

    Einen kleinen Schritt in diese Richtung kann ich euch empfehlen.

    Wird einem dann gelegentlich als das Fehlen "einer emotional zugewandten und ungezwungen-kreative Art, besonders auch im kommunikativ-sozialen Miteinander." ausgelegt, aber damit kann ich leben.

    Warum soll ich jemanden verabschieden, den ich nicht kenne? Ich möchte nicht von Leuten verabschiedet werden, die nur da sind, um keinen Ärger mit dem Chef zu bekommen.

    Die wahren Motive wirst Du selten kennen. Es gehört zum kollegialen Miteinander dazu, dass man sich von KollegInnen verabschiedet bzw. diese vom Kollegium verabschiedet werden. Bei uns wurden alle Pensionärinnen und Pensionäre mit Abschiedsliedern der Lehrerband verabschiedet. Wenn jemand lange da war und versetzt wurde, gab es das auch - ganz gleich, ob sie den Mitgliedern der Lehrerband nahestanden oder nicht.

    Wie gesagt, es gibt so etwas wie Anstand. Den müssen sich die zu verabschiedenden KollegInnen nicht verdienen.

    Ich finde die Ausgangsfrage grenzwertig - und zwar deswegen, weil hier ein indirekter Anspruch auf "frei haben" nach der 6. Stunde am Freitag geäußert wird. Natürlich KANN man hier alle möglichen Ausreden erfinden oder wirklich haben, weswegen man da nicht kann. Es gibt aber einige wenige Fälle und Situationen, in denen man auch mal etwas Anstand zeigen kann. Das wäre für mich so eine Situation.

    Und wer seinen Urlaub womöglich freitags ab 11 Uhr, weil er keinen Unterricht hat (ja, ich weiß, hat der TE nicht geschrieben), Spitz auf Knopf legt, der hat einfach schlecht geplant. So etwas sichert man immer im Vorfeld mit der Schulleitung ab.

    Zumindest für NRW müssen wir hier zwischen mehreren Stellentypen unterscheiden.

    Pädagogische Mitarbeiter bei QUA-LiS oder im MSB: Grundsätzlich alle Lehrkräfte - ggf. mit schulformspezifischer Einschränkung je nach Einsatzgebiet. In der Regel über Abordnung zwischen einem und drei Jahren. Danach geht es zurück in den Schuldienst. Aufgrund großzügiger Beförderungsmöglichkeiten ist im Anschluss eine Führungsposition in der Schule möglich.

    Referenten im Schulministerium: Bewerbung für Lehrkräfte möglich, dann dauerhafte Versetzung ans MSB mit Möglichkeit des Aufstiegs.

    Dezernenten in der Bezirksregierung: Bewerbung in der Regel nur für Schulleitungen möglich, dann dauerhafte Versetzung ans die BR. Aufstiegsmöglichkeiten bis in Führungsebenen des MSB möglich.

    Sonstige pädagogische Mitarbeit in kommunalen Behörden: Abordnung in unterschiedlichem Umfang und in unterschiedlicher Dauer - jedoch in der Regel keine "endgültige" Versetzung.

    Ja, es gibt diese Stellen.
    ABER: Es ist kein Selbstläufer, dass ein "Schulinvalider" dort landet. Und es empfiehlt sich, diese Motivation im Bewerbungsverfahren nicht in dieser Form kundzutun.

    Ergänzend dazu werden diese Lehrkräfte im Zuge der Entscheidung zur Rückkehr zu G9 als aufzubauende Reserve eingestellt, wenn der Bedarf an den Gymnasien ab dem Schuljahr 2026/2027 steigt - dann ist der jüngste G9 Jahrgang in der Q2 (dann statt Jg. 12 Jg. 13).

    Ich habe Shapeseares Romeo und Juliet in einem Q2 LK behandelt und habe einen kulturwissenschaftlichen Ansatz gemacht, indem ich die SuS zentrale Szenen des Stückes unter folgender Fragestellung untersuchen lassen habe: "Discuss whether Shakespeare's portrayal of Juliet could be considers progeressive by modern standards". Der Prüfungsvorsitzende meinte, dass der kulturwissenschaftliche Ansatz hier falsch sei und ich auf der sprachlichen Ebene hätten arbeiten müssen, um die Sprachprogression der Schüler zu fördern. Folglich habe ich die fünf erhalten.

    Das finde ich mehr als unglücklich, weil es letztlich auch im Referendariat die Mär fördert, dass man dem Prüfer nach der Nase schreiben / unterrichten muss, um eine gute Note zu erhalten. Stünde das offiziell als einziger Grund im Protokoll, hätte ich dagegen Widerspruch eingelegt.
    Sprachprogression in einem Q2 LK (sic!) als ein Ziel neben anderen Zielen kann ich im Grundsatz nachvollziehen, aber exklusiv auf der sprachlichen Ebene zu arbeiten der Sprachprogression halber ist schon ein sehr idi... äh individueller Ansatz. Das geben weder der Kernlehrplan noch sonstige Vorgaben her.

    Kein Problem. Ich muss gestehen, dass ich da vor der gezielten Lektüre der APO SI auch kein handfestes Wissen dazu hatte, lediglich eine vage Ahnung, weil ich die APO-SI in einem anderen Zusammenhang vor kurzem in der Hand bzw. auf dem Monitor hatte.

    Zur Ausgangsfrage:
    Was die Zahl der Diffkurse in Relation zur Zügigkeit angeht, so dürfte alles, was über dieses Minimum hinausgeht, ggf. am Klassenfrequenzrichtwert scheitern. Außerdem ist "anbieten" nicht gleich "einrichten". Das Thema hatten wir aber irgendwann auch schon anderswo in diesem Forum, wenn ich mich nicht irre.

    VV zu § 15

    15.2 zu Absatz 2

    15.2.1 Jede Realschule bietet mindestens drei Schwerpunkte an.

    15.2.2 Realschulzweige in organisatorischen Zusammenschlüssen von Schulen mit einer Klasse pro Jahrgang bieten neben Französisch ein weiteres Schwerpunktfach im Wahlpflichtunterricht an.

    15.2.3 Der Wahlpflichtunterricht umfasst neben der zweiten Fremdsprache

    • im naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Physik oder Chemie oder Biologie oder Technik oder Informatik,
    • im sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Sozialwissenschaften oder Politik/Ökonomische Grundbildung,
    • im musisch-künstlerischen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Kunst oder Musik.
    (ab 01.08.2020 neu ab Klasse 5:)

    15.2.3 Der Wahlpflichtunterricht umfasst neben der zweiten Fremdsprache

    • im naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Physik oder Chemie oder Biologie oder Technik oder Informatik,
    • im sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Sozialwissenschaften,
    • das Fach Wirtschaft,
    • im musisch-künstlerischen Schwerpunkt das Schwerpunktfach Kunst oder Musik.

    Was ist denn überhaupt so schief gelaufen in Englisch?

    Meine Literaturprüfung über Shakespeare im 1. St.Ex. lief auch doof (meine schlechteste von allen) und trotzdem unterrichte Shakespeare heute im Unterricht in der Oberstufe, und ich würde mal behaupten erfolgreich :)

    Das können ganz banale Dinge sein, die in der Kommission jedoch ganz schlecht ankommen. Ich hatte beispielsweise einfach zu hoch gepokert.
    Ich stimme Dir allerdings zu, dass man unabhängig von der Note im 1. StEx. eine Menge im Nachhinein dazulernen kann, so dass man sich doch letztlich noch zum Fachexperten mausern kann. Das Feedback meiner SchülerInnen in den 14 Jahren im Schuldienst war diesbezüglich immer eindeutig... :aufgepasst:

    Ich kann die Erfahrungen von Maylin85 nur bestätigen.
    Bei mir waren es "nur" sechs Monate als Vertretungskraft und das Glück, dass an einer Schule mit Bili-Profil die Nr. 1 woanders hingegangen ist. Meine Ordnungsgruppe war im Vergleich zu dem, was ich hier lese, vermutlich gruselig. Die Sünden der Jugend wird man eben nicht los. Aber letztlich hat alles gepasst. Und als es das nicht mehr tat, habe ich entsprechend reagiert.

    Die Kultusministerien halten sich mit einer genauen Taxierung dieser Arbeitszeit ganz bewusst zurück - NRW hat außerunterrichtliche Tätigkeiten im Wesentlichen als "Normaufwand" deklariert, um sich genau vor dieser Taxierung zu drücken. Der Schulbetrieb muss ja trotz massiger Überstunden - z.B. bei Doppelkorrekturfachlehrern - weiterlaufen.

    Würde man von einem Arbeitszeitkonto ausgehen, wie es in der Schulbehörde existiert, dann würde man während der Schulzeit vermutlich in der Tat einige Überstunden anhäufen, die man dann als so genannte "FAZ-Tage" (Flexible ArbeitsZeit) abbauen kann. Dazu sind natürlich die Schulferien prädestiniert. Und so kommt es dann vermutlich zu dem stillschweigenden Agreement zwischen Schulbehörde und Lehrkräften, dass man eben nicht über den Urlaubsanspruch von 30 Tagen hinaus an jedem anderen Ferientag unter der Woche seine 8h 12' ableistet.

    Nebenbei:
    Was das Abarbeiten von Akten angeht, so gibt es zumindest in der Schulbehörde keine Vorgabe - die kann es auch nicht geben, weil das Arbeitsaufkommen nicht linear ist. Es gibt wiederkehrende Aufgaben, die "saisonbedingt" anfallen (z.B. ZP10 oder Abitur). Natürlich gibt es sehr eilige Vorgänge, die werden dann priorisiert. Ansonsten ist es insofern aber sehr entspannt, da man selbst bei zügigem und effizientem Arbeiten eben sagen kann "was ich heute nicht schaffe, mache ich morgen". Und wenn es etwas Dringendes ist, macht man eben Überstunden und baut sie dann nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten ab, oder man geht eben an ein paar Tagen jeweils eine Stunde früher, kommt etwas später etc.

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