Anders sieht es bei Abschlüssen oder Berechtigungen aus.
Somit könnte es passieren, dass SuS zwar den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 nicht erreichen, jedoch in die Klasse 10 versetzt werden müssen.
Das ist/war aber immer schon ein Problem - so auch bei der Versetzung von der EPh in die Q1 bei gleichzeitig nicht erreichtem MSA auf der Basis dieser Regelung. Scheitert ein/e SchülerIn dann endgültig in der Q1, verlässt er/sie dann die Schule womöglich nur mit HS9.
In der Regel geht einem solchen Schreckensszenario aber eine lange Kette an Beratungsgesprächen voraus. So ganz überraschend kommt so etwas dann ja nicht,