Beiträge von Bolzbold

    Oh ja, das kenne ich, das ist sehr effektiv bei Jungs :lach: Auch sehr beliebt, v.a. wenn zwei Jungs quatschen: "...nehmt euch ein Zimmer, aber denkt an safer-sex, keiner will die Sackratten des anderen haben" :pfui::lach: (Achtung, BBS-Fraktion, bitte nicht nachmachen, höhö)

    Ich sehe schon, wir schweifen ab - aber vielleicht mag ja jemand unsere pädagogisch wertvollen Sätze zukünftig im Unterricht zitieren :mad:

    Ich wollte gerade meine erheblichen Bedenken einwerfen - bei aller situativer Bedingtheit und allem Humor, den wir haben - da wären wir m.E. schon jenseits des "Wohlverhaltens" zu dem uns unser Dienstherr verpflichtet.
    Bezirksregierung Düsseldorf: Die wichtigsten Dienstpflichten im Überblick (nrw.de)

    Wenn man weiß, wie Stundenpläne erstellt werden und wie "Spitz auf Knopf" diese Pläne manchmal sind, dann sind absichtlich fiese Stundenpläne für einzelne KollegInnen eher das Ergebnis äußerer Zwänge (Raumkapazitäten, Kurswahlen in der Sek II, Personalkapazitäten, Blockungen in der Sek II sowie Auswirkungen auf den Sek I Stundenplan) als bewusste Planung. Man neigt dann gerne dazu, der SL oder dem/der StundenplanerIn Absicht zu unterstellen, um sein "Schicksal" moralisch zu delegitimieren und die Gegenseite unter Druck zu setzen. Die echten Gestaltungsspielräume sind an einem Gymnasium in der Regel eher marginal - und innerhalb dieser Spielräume ist es ein Ergebnis einer Abwägung von Interessen und Notwendigkeiten. Da bleibt selten Spielraum für Fiesheiten - auch wenn es natürlich aus Sicht des/der Betroffenen leichter ist, dies per se zu unterstellen.

    Aber zur Beruhigung: der Chef kann dich nicht zwingen. Solltest du nicht unterschreiben, unterschreibst du nicht. Nachteil: du hast kein Dienstgerät. Vorteil: du kannst dein Privatgerät weiter nutzen, solange du die entsprechende Erklärung unterschreibst. (Falls das für dich ein Vorteil ist.)

    kl. gr. Gott

    @Frosch

    Das mag aktuell noch so sein, aber wenn die neue DV VO II durchs Parlament ist, dann erlischt diese Genehmigung pauschal und Du hast letztlich aufgrund Deines "Annahmeverzugs" keine Möglichkeit mehr, die schülerbezogenen Daten zu verarbeiten.
    Die VO bezieht sich auf den Fall, dass ein Gerät zur Verfügung gestellt wird - nicht darauf, dass man es auch annimmt.

    Merkt Ihr eigentlich, wieviel Aufmerksamkeit ihr Julia gerade schenkt? Dabei könnt Ihr schreiben, was Ihr wollt, es ficht sie nicht an.
    Je mehr Ihr schreibt und je weniger sie tatsächlich darauf eingeht, desto mehr regt Ihr Euch auf.

    Wäre ich sie, würde ich mich diebisch freuen, dass Ihr Euch alle so wunderbar triggern lasst.

    Seit Jahren erinnere ich mich regelmäßig an diesen Cartoon, wenn es wieder an der Zeit ist, die Finger stillzuhalten...
    xkcd: Duty Calls

    Meine Erfahrung als Vater eines Siebtklässlers am Gymnasium mit Itslearning:

    Ohne kontinuierliche Begleitung (vulgo: Kontrolle) geht das voll in die Hose. Das Kind ist mit dem ganzen Setting total überfordert und muss jetzt erst einmal lernen, regelmäßig auf Nachrichten der Lehrkräfte zu antworten, die Aufgaben ordentlich (und vollständig) einzureichen und präsent zu haben, was er wann wie einreichen muss. (Einige Sachen sollen online bearbeitet werden, andere als PDF oder Photo hochgeladen werden...)

    Erlebst du das so? Ich sehe eher den Trend (bzw. war es schon immer so), dass sich Lehrer*innen und oft genug auch Personalräte eben gerade nicht mit ihren Rechten auseinandersetzen wollen und außer Lästern in der Raucherecke nix kommt. Weil eben genau das das Problem ist: man bekommt Konsequenzen reingedrückt, weil sich die Chefin persönlich gekränkt fühlt. Wenn ich es nicht mehrfach erlebt hätte und von anderen Schulen wüsste, würde ich es nicht erzählen. Im übrigen ist es egal, ob man sich an den Chef selbst oder an die Vorgesetzten wendet, die Kritik ist das Problem, nicht der Weg, sie kundzutun.

    Dass es auch gesunde Vorgesetzten-Angestellten-Beziehungen geben mag will ich nicht bestreiten. Aber da hat man halt auch keinen Grund, sich Hilfe "von oben" zu suchen.

    Das mag mitunter so sein. Ich hatte jedoch nie das Bedürfnis, bei welchen Anweisungen meiner bisherigen Schulleitungen auch immer zu remonstrieren. Als Schulleitung muss man sich seiner Sache schon sehr sicher sein, wenn man, womöglich wissentlich, eine rechtswidrige Anweisung gibt.

    Allerdings stochern wir natürlich nach wie vor im Trüben, da sich die TE dazu nicht weiter äußern möchte. Ich bin schulrechtlich eigentlich ganz gut bewandert und könnte auf der Basis einer ausführlicheren Fallschilderung sicherlich auch eine realistische Einschätzung vornehmen - so wie sicherlich diejenigen UserInnen, die in der Schulleitungsebene arbeiten auch.

    Den Trend zur direkten Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde gibt es anscheinend überall - klassischer Fall eines Versuchs, die eigene Ohnmacht in einer Überlegenheit umzuwandeln verbunden mit der Hoffnung, dass die dem Schulleiter vorgesetzte Behörde schon im eigenen Sinne entscheiden werde.

    Die aus der Einführungsphase im letzten Jahr Durchgewunkenen sind jetzt in der Q1 und fallen in Q2, sofern ohne Corona, dann spätestens auf die Nase.
    Die Q1er, die großzügig benotet in die Q2 gegangen sind, haben jetzt natürlich Muffensausen. Ob daher auch die Forderungen nach einem Durchschnittsabitur kommen, weiß ich nicht, aber es dürften sicherlich mehr SchülerInnen in diesem Abiturjahrgang auf der Kippe stehen als es das im letzten Jahr der Fall war.

    Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden.

    Quelle: Remonstrationspflicht -»  dbb beamtenbund und tarifunion

    Ich würde im Falle des nächst höheren Vorgesetzten an den/die schulfachliche/n Dezernent/in herantreten.

    Die Ministerin hat neulich gesagt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht anstehe, darüber zu entscheiden und sich eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv auf die Lernmoral auswirke.

    Das sehe ich nebenbei durchaus ähnlich. Und man stelle sich vor, was man dann mit SchülerInnen macht, die so zweimal entgegen der eigentlichen Leistungen versetzt wurden...

    Was genau meinst du mit einem "Schwerpunkt"? Ich unterrichte z.B. (Fremd-) Sprachen, oder beziehst du dich damit auf außerunterrichtliches Engagement? Ich schiele immer mal in Richtung QuaLis, oder die Arbeit in einem Medienzentrum, oder sogar an der Uni, aber bisher war da nie etwas, was für mich überhaupt in fahrbarer Reichweite war.


    Wenn Du beispielsweise einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich Fremdsprachen hast, dann kämst Du für bestimmte Fachbereiche in der Behörde eher weniger infrage, für andere wiederum eher mehr.
    Das MSB hat ja fünf Abteilungen - davon ist die Abteilung 5 die eigentliche Schulabteilung. Die unterteilt sich in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Referaten. Wenn Du Dir auf den Seiten des Ministeriums mal das öffentlich einsehbare Organigramm ansiehst, dann kannst Du auch die Fachbereiche der einzelnen Referate ansehen und überlegen, ob Du Dich da ggf. wiederfindest. Sprachen wären beispielsweise im Referat 522 angesiedelt. Das außerunterrichtliche Engagement - bzw. hier wohl eher die Tätigkeiten (StuBo, Gleichstellungsbeauftragte(r), Ausbildungskoordination etc.) - käme beispielsweise zum Tagen, wenn das Ausschreibungsprofil eben dies neben den Fächern erfordert.

    Gegenwärtig gibt es meines Wissens auf Stella gerade zwei Ausschreibungen für pädagogische Mitarbeiter - sprich an Lehrkräfte gerichtet. Schau Dir die mal an und vergleiche sie mit den "Titeln" der Fachreferate. Es empfiehlt sich, aufgrund seiner Fächer oder der bisherigen Tätigkeiten halbwegs in das Ausschreibungsprofil zu passen. Wer beispielsweise mit Statistiken auf Kriegsfuß steht, sollte sich nicht auf die PM-Stelle in Referat 114 bewerben.

    Die Arbeit bei QUA-LiS bedeutet beispielsweise Dienstort ist Soest und nicht Düsseldorf. Die Bezirksregierungen haben wiederum unterschiedliche Praktiken - einige haben pädagogische Mitarbeiter, einige wiederum nicht.

    Überlege Dir, ob Du eine dieser Tätigkeiten wirklich überzeugt und überzeugend ausfüllen kannst. Ansonsten bleibt Dir nur die Möglichkeit, Dich im Rahmen des Systems Schule einzurichten bzw. Dich mit bestimmten Dingen zu arrangieren - oder eben aus dem Schuldienst auszuscheiden.

Werbung